Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 101

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die sie eigentlich haben sollte –, dass diesen Vorschlägen, die dazu dienen, dass das Kontrollrecht gerade dieses Hauses gestärkt wird und dass gleichzeitig die Flucht aus der Kontrolle nicht stattfinden kann, in Zukunft im Rahmen des Österreich-Konvents erhöhte Beachtung geschenkt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen, der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch darauf hinweisen – ohne präpotent zu sein –, dass nur der Rechnungshof länderübergreifende Prüfungen des gesamten öffentlichen Sektors durchführen kann und dass gerade diese Prüfungen, so würde ich sagen, notwendig sind, um die Erfordernisse eines gesamtwirtschaftlichen Gleich­gewichtes sowie die Verbundenheit der Finanzwirtschaft von Bund, Ländern und Gemeinden auch tatsächlich berücksichtigen zu können.

Die Prüfungszuständigkeit der Landesrechnungshöfe allein reicht sicherlich nicht aus, weil deren Kompetenzen an der Landesgrenze Halt machen. Eine Einschränkung der Prüfungsbefugnis des Rechnungshofes in den Ländern würde daher binnen kürzester Zeit zu Kontrolldefiziten führen und negative finanzielle Auswirkungen haben.

Als signifikantes Beispiel verweise ich in diesem Bereich auf den Einsatz öffentlicher Mittel der verschiedensten öffentlichen Kassen, der immer wieder zu Diskussionen führt, nämlich im Gesundheitsbereich, und da insbesondere im Krankenhausbereich, bei den Krankenanstalten.

Eine effiziente und effektive Überprüfung der Krankenanstalten kann aber nicht an den Landesgrenzen Halt machen, sondern bedarf einer bundesweiten Betrachtungsweise beziehungsweise vernetzter Prüfungshandlungen, die nur vom Rechnungshof als län­derübergreifendem Prüfungsorgan durchgeführt werden können.

Hohes Haus! Der Rechnungshof hat auch in Zukunft die von Ihnen als gesetzgebender Körperschaft an ihn gestellten Erwartungen und gleichzeitig die Funktion als Anwalt der Steuerzahler zu erfüllen. Es werden daher derzeit die Kernprozesse des Rechnungs­hofes unter umfangreicher Mitarbeit der Mitarbeiter evaluiert und die Ausbildung auf neue Beine gestellt. Diese Projekte, die wir derzeit gemeinsam angegangen sind, haben zum Ziel, die Treffsicherheit bei der Auswahl von Prüfungsthemen zu erhöhen, die Prüfungsprozesse zielorientierter und rascher abzuwickeln, die Ressourcen optima­ler einzusetzen, die Berichterstattung zeitnäher und aktueller zu gestalten und die Ausbildung zu reformieren, um auch in Zukunft den an den Rechnungshof gestellten Anforderungen voll gerecht werden zu können.

Hohes Haus! Der Rechnungshof – und das kann ich Ihnen versichern – wird auch in Zukunft bemüht sein, seine Aufgaben im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten optimal zu erfüllen, wobei ich aus aktuellem Anlass, da das in der Debatte auch mehrmals angesprochen wurde, darauf hinweisen möchte, dass der Rechnungshof kein Interesse daran hat, dass vorläufige Prüfungsergebnisse in die Öffentlichkeit gelangen, und er auf Grund der derzeitigen Rechtslage bis zur Vorlage des Berichtes an die gesetzgebende Körperschaft ausdrücklich zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Der Rechnungshof setzt daher alles daran, dass vorläufige Prüfungsergebnisse nicht an die Öffentlichkeit gelangen, weshalb Codierungs- und Verschlussvorschriften vorge­sehen sind.

Abschließend ersuche ich Sie, den Rechnungshof in Zukunft bei seiner Tätigkeit zu unterstützen und auch Kritik zu üben, wenn sie konstruktiv ist und zu einem Zeitpunkt erfolgt, wo der Rechnungshof auch die Möglichkeit hat, sich dazu zu äußern. Das ist nämlich nicht der Fall, wenn ein vorläufiges Prüfungsergebnis in der Öffentlichkeit diskutiert wird und es uns auf Grund der Verschwiegenheitspflicht verwehrt ist, dazu


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