Vertrags
von Mag. Bürstmayr für seine Tätigkeit als Leiter einer Kommission des Menschenrechtsbeirats
wird von Ihnen bis heute, inzwischen ohne Angabe von Gründen, verweigert.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Die
Zeitschrift Falter beruft sich in ihrem Bericht vom 27.10.2004 auf Beamte Ihres
Ministeriums, die von politisch motivierten Ermittlungswünschen Ihres Kabinetts
gegen die MenschenrechtsanwältInnen Mag.a Nadja Lorenz und Mag. Georg
Bürstmayr berichten, damit man diesen etwas „anhängen“ konnte. Warum wollte Ihr
Kabinett, dass gegen diese beiden AnwältInnen ermittelt wird?
2. Was
haben Sie Ihrem Kabinett in Zusammenhang mit diesen Ermittlungen gegen die
beiden Anwälte angeordnet bzw. mitgeteilt?
3. Wann
genau haben Sie von diesen Ermittlungen erfahren und durch wen?
4. Wer
genau hat im Ihnen unterstellten Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen angeordnet?
5. Wie
lange genau haben das Innenministerium bzw. Teile des Innenministeriums gegen
die beiden AnwältInnen ermittelt, bevor eine Strafanzeige erstattet wurde?
6. Wer
im BKA oder im Innenministerium hat nach Überprüfung der Ermittlungsergebnisse
die Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung(en) an die Staatsanwaltschaft
entschieden?
7. Hat
ein/e StaatsanwaltIn bzw. UntersuchungsrichterIn in den beiden Fällen Ermittlungen
durch das Bundeskriminalamt oder ein Organ Ihres Ressorts angeordnet?
8. Wie
gehen Sie mit der Tatsache um, dass eine Ihnen unterstellte Behörde, nämlich
das Bundeskriminalamt, Ermittlungen gegen AnwältInnen führt, die Ihr Asylgesetz
und Ihre Vorgehensweise in der Asylpraxis (lade Asylwerber ein, zurückzukehren)
kritisieren, und das mehr als magere Ergebnis dieser Ermittlungen zwecks
Strafverfolgung der beiden AnwältInnen an die Staatsanwaltschaft weiterleitet?
9. Wie
ist es möglich, dass ausgerechnet in dem Ministerium, wo das Gewalt- und
Machtmonopol des Staates verwaltet wird, KritikerInnen des Missbrauchs dieses
Machtmonopols mit unhaltbaren Behauptungen wie Schlepperei und Aufforderung zum
Ungehorsam gegen Gesetze konfrontiert werden bzw. kriminalisiert werden sollen?
10. Wie
können Sie am 22.10. oder 25.10. „am Rande“ von den Ermittlungen gehört haben
und vom Leiter des BKA nicht informiert worden sein, wie Sie das im Format vom
29. Oktober 2004 und im Innenausschuss am 27.10. behaupteten, wenn
Mag. Bürstmayr selbst bereits am 28. September erfahren hat, dass
sein Vertrag als Kommissionsleiter des Menschenrechtsbeirats wegen einer Causa
bez. Visitenkarten in der Tschechischen Republik nicht verlängert werden soll?
11. Warum
haben Sie, wenn Sie am 22.10. oder 25.10. von den Ermittlungen erfahren haben,
mit Schreiben vom 21.10.2004, also mindestens einen Tag, bevor Sie davon
erfahren haben, mitgeteilt, Sie würden allen Vorschlägen des Menschenrechtsbeirates
zur Neu- und Wiederbestellung von Mitgliedern und LeiterInnen entsprechen, nur
jenem von Mag. Bürstmayr nicht?
12. War
Ihnen am 21.10.2004 schon bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige
gegen Mag. Bürstmayr per 15.10.2004 gem. § 90 StPO eingestellt
hatte, weil sie keinen Grund zur Verfolgung gesehen hatte?