Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 110

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Vertrags von Mag. Bürstmayr für seine Tätigkeit als Leiter einer Kommission des Men­schenrechtsbeirats wird von Ihnen bis heute, inzwischen ohne Angabe von Gründen, verweigert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1. Die Zeitschrift Falter beruft sich in ihrem Bericht vom 27.10.2004 auf Beamte Ihres Ministeriums, die von politisch motivierten Ermittlungswünschen Ihres Kabinetts gegen die MenschenrechtsanwältInnen Mag.a Nadja Lorenz und Mag. Georg Bürstmayr berichten, damit man diesen etwas „anhängen“ konnte. Warum wollte Ihr Kabinett, dass gegen diese beiden AnwältInnen ermittelt wird?

2. Was haben Sie Ihrem Kabinett in Zusammenhang mit diesen Ermittlungen gegen die beiden Anwälte angeordnet bzw. mitgeteilt?

3. Wann genau haben Sie von diesen Ermittlungen erfahren und durch wen?

4. Wer genau hat im Ihnen unterstellten Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen an­geordnet?

5. Wie lange genau haben das Innenministerium bzw. Teile des Innenministeriums gegen die beiden AnwältInnen ermittelt, bevor eine Strafanzeige erstattet wurde?

6. Wer im BKA oder im Innenministerium hat nach Überprüfung der Ermittlungs­ergebnisse die Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung(en) an die Staatsanwaltschaft entschieden?

7. Hat ein/e StaatsanwaltIn bzw. UntersuchungsrichterIn in den beiden Fällen Ermitt­lungen durch das Bundeskriminalamt oder ein Organ Ihres Ressorts angeordnet?

8. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass eine Ihnen unterstellte Behörde, nämlich das Bundeskriminalamt, Ermittlungen gegen AnwältInnen führt, die Ihr Asylgesetz und Ihre Vorgehensweise in der Asylpraxis (lade Asylwerber ein, zurückzukehren) kritisie­ren, und das mehr als magere Ergebnis dieser Ermittlungen zwecks Strafverfolgung der beiden AnwältInnen an die Staatsanwaltschaft weiterleitet?

9. Wie ist es möglich, dass ausgerechnet in dem Ministerium, wo das Gewalt- und Machtmonopol des Staates verwaltet wird, KritikerInnen des Missbrauchs dieses Machtmonopols mit unhaltbaren Behauptungen wie Schlepperei und Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze konfrontiert werden bzw. kriminalisiert werden sollen?

10. Wie können Sie am 22.10. oder 25.10. „am Rande“ von den Ermittlungen gehört haben und vom Leiter des BKA nicht informiert worden sein, wie Sie das im Format vom 29. Oktober 2004 und im Innenausschuss am 27.10. behaupteten, wenn Mag. Bürstmayr selbst bereits am 28. September erfahren hat, dass sein Vertrag als Kommissionsleiter des Menschenrechtsbeirats wegen einer Causa bez. Visitenkarten in der Tschechischen Republik nicht verlängert werden soll?

11. Warum haben Sie, wenn Sie am 22.10. oder 25.10. von den Ermittlungen erfahren haben, mit Schreiben vom 21.10.2004, also mindestens einen Tag, bevor Sie davon erfahren haben, mitgeteilt, Sie würden allen Vorschlägen des Menschenrechtsbeirates zur Neu- und Wiederbestellung von Mitgliedern und LeiterInnen entsprechen, nur jenem von Mag. Bürstmayr nicht?

12. War Ihnen am 21.10.2004 schon bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige gegen Mag. Bürstmayr per 15.10.2004 gem. § 90 StPO eingestellt hatte, weil sie keinen Grund zur Verfolgung gesehen hatte?

 


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