Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 112

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27. Warum haben Sie nach Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses zum Asylgesetz vom 15.10.2004 trotz besseren Wissens prophezeit, es würde einen steigenden Zuzug von AsylwerberInnen nach Österreich geben, obwohl Sie selbst wiederholt und zuletzt am 21.10.2004 im Nationalrat bekannt gegeben haben: „nach den ersten fünf Monaten (des neuen Asylgesetzes) liegen um ein Viertel weniger (Asyl-)Anträge vor“?

28. Warum haben Sie nach Bekanntgabe des VfGH-Erkenntnisses eine nochmalige Ver­schärfung des Asylgesetzes angekündigt, obwohl der VfGH die Verfassungs­widrigkeit wesentlicher Eckpfeiler Ihres Asylgesetzes (Neuerungsverbot und Aus­schluss der aufschiebenden Wirkung) festgestellt hat und das Gesetz somit entschärft werden muss?

29. Warum versuchen Sie gegen AsylwerberInnen Stimmung zu machen etwa mit Behauptungen wie, das VfGH-Erkenntnis werde zu einer wesentlichen Verteuerung für Bund und Länder führen, obwohl Österreich aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedsstaaten zur Grundversorgung von AsylwerberInnen verpflichtet ist, und diese Verpflichtung nicht verhandelbar ist?

30. Warum haben Sie keine Vorkehrungen zwecks Unterbringung von AsylwerberIn­nen getroffen, so dass selbst nach sechs Monaten nach in Kraft Treten der Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Auslän­derInnen diese nicht eingehalten wird?

31. Soll man Ihrer Meinung nach die Einhaltung der Flüchtlingskonvention und der EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen von der Zustim­mung von BürgermeisterInnen zur Flüchtlingsunterbringung abhängig machen?

32. Die Schweizer Asylrekurskommission die dem UBAS vergleichbare und ähnlich viele Berufungen bearbeitende Rechtsmittelinstanz in der Schweiz besteht aus 34 Rich­terInnen, 99 juristischen MitarbeiterInnen und 4 Akademikerstellen für die Länderdokumentation. Warum ist der Österreichische Unabhängige Bundesasylsenat, verglichen mit der Schweizer Asylrekurskommission, personell dermaßen unter­besetzt?

33. Warum verweigern Sie dem UBAS – abgesehen von 10 in einem Ausbildungs­verhältnis befindlichen VerwaltungspraktikantInnen seit 1.8.2004 – jede Personal­aufstockung, obwohl ursprünglich 40 EntscheiderInnen für 5 400 Verfahren vorgese­hen waren, aber beispielsweise in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 22 000 Be­rufungen (Steigerung gegenüber den Vorjahren um 75 %) neu anhängig geworden sind?

34. In seinem Erkenntnis (VfGH G36/04, v20/04 vom 15.10.2004) spricht der VfGH aus, dass Teile der Zivildienstverwaltung – z.B. die Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst – eine Kernaufgabe des Staates sind und daher nicht privatisiert werden dürfen solange die allgemeine Wehrpflicht besteht. Wollen Sie die rechtsstaatlich not­wendige Bereinigung des Zivildienstgesetzes nun vornehmen oder werden Sie das Erkenntnis, wie es Ihr erster Kommentar befürchten lässt ebenso ignorieren, wie dies Landeshauptmann Haider in Kärnten mit dem Ortstafelerkenntnis hinsichtlich zwei­sprachiger Ortstafeln tut?

35. In seinem Erkenntnis zur ZDG-Novelle 2001 spricht der VfGH (VfSlg. 16.588/2002) aus, dass für die angemessene Verpflegung der Zivildiener beispielsweise der Ver­pflegsersatz der Wehrdiener in der Höhe von 13,6 Euro als Bezugspunkt heran­zuziehen sei. Wie erklären Sie sich, dass Sie offensichtlich in Missachtung dieser höchstgerichtlichen Entscheidung mittels Bescheid festgestellt haben, dass 5,86 Euro täglich eine angemessene Verpflegung seien?

 


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