Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 116

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Entweder informieren Sie Ihre Mitarbeiter nicht, selbst wenn Sie das ausdrücklich an­ordnen, oder Sie haben im Innenausschuss die Unwahrheit gesagt. Ich weiß es nicht, aber ich bitte um Aufklärung. Wann genau haben Sie von diesen Ermittlungen erfahren?

Eine zweite Sache in diesem Zusammenhang. Bei diesem Akt, bei diesem Eineinhalb-Seiten-Akt, findet sich ein seltsamer Verweis, da findet sich oben auf diesen kopierten Zetteln von dieser Presseaussendung von „SOS Mitmensch“ – am Rande sei einmal gesagt, es hat Innenminister gegeben, die waren Mitglieder von „SOS Mitmensch“ und haben nicht gegen ihre Obfrau ermitteln lassen (Beifall bei den Grünen) – ein merk­würdiger Verweis, nämlich „Danke, Webinger“. – Herr Webinger ist dieser Mitarbeiter in Ihrem Kabinett, der offensichtlich mit der Sache betraut war und den Sie um Infor­mation gebeten haben. Jetzt frage ich mich: Was hat dieser Vermerk „Danke, Webin­ger“ in diesem Akt zu suchen, der vom Bundeskriminalamt an die Staatsanwaltschaft gegangen ist? Wofür bedankt sich Herr Webinger hier, Ihr Kabinettsmitarbeiter? (Abg. Dr. Fasslabend: Woher haben Sie das?) Wofür bedankt sich dieser Herr Webinger? (Abg. Dr. Fasslabend: Woher haben Sie das? – Abg. Öllinger: Sie fragen, woher sie das hat? Das steht in den Zeitungen, und Sie fragen, woher sie das hat! Das ist ja unglaublich!) Bedankt er sich dafür, dass das Bundeskriminalamt Menschenrechts­an­wältInnen verfolgen lässt? Bedankt er sich dafür oder wofür dann? (Abg. Kößl: Haben Sie das draufgeschrieben „Danke, Webinger“? – Abg. Öllinger: Das ist ja unglaub­lich! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.) Wofür muss man sich hier bedanken? Wie erklären Sie sich diesen Zusammenhang eines Dankes aus Ihrem Kabinett dafür, dass eine Verfolgung von MenschenrechtsanwältInnen passiert? Ich bitte hier um präzise Aufklärung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Eine Frage haben Sie auch noch nicht beantwortet, auch im Zuge der öffentlichen Dis­kussion nicht. Sie haben alle Kommissionsleiter der Menschenrechtskommission wieder­bestellt, nur Herrn Bürstmayr nicht. Allerdings wussten Sie nach Ihrer Dar­stellung zu diesem Zeitpunkt, als Sie verweigert haben, ihn zu bestellen, noch gar nichts von dem Verdacht auf Schlepperei. Also warum wollten Sie ihn eigentlich nicht wiederbestellen? Oder ist das alles ein fürchterlicher Widerspruch, in den Sie sich da verwickelt haben? Und wenn die Ermittlungen ohnehin eingestellt worden sind, dann frage ich Sie: Warum bestellen Sie ihn jetzt nicht? Bestellen Sie ihn vielleicht jetzt nicht, weil er Ihnen einfach lästig ist, weil er diese Beschwerde vor dem Verfassungs­gerichts­hof eingebracht hat? Was wirft das überhaupt für ein Bild auf einen Innenminister, der jemanden, der ihn kritisiert, nicht mehr für ein unabhängiges Amt wiederbestellt? Was bedeutet das insgesamt für Ihr Verständnis von Rechtsstaatlichkeit?

Ich habe Ihnen übrigens Heinz Mayer kopiert, was Rechtsstaatlichkeit eigentlich heißt, und eines dieser wichtigen Prinzipien ist, dass man Entscheidungen von unabhängigen Richtern, effektive Rechtsdurchsetzung, respektiert, dass man sich nicht darüber stellt, und dass man die Spielregeln in einem Verfassungsstaat auch akzeptiert. Das tun Sie nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Vielleicht verstehen Sie es auch besser, wenn man das Gegenteil formuliert. Das Gegenteil von einem Rechtsstaat ist der Polizeistaat, und ich glaube, dahin wollen wir uns nicht entwickeln. (Abg. Dr. Fasslabend: Na bitte! Was wollen Sie damit sagen, Frau Kollegin? Was soll das heißen? Heißt das, dass Österreich ein Polizeistaat ist?)

Herr Innenminister! Eine Frage habe ich noch, einen ganzen Fragenkomplex: Rechts­anwaltsordnung. Wie sehen Sie das, dass durch diese Ermittlungen ganz wichtige Grundrechte im Bereich des Mandantenschutzes und auch des Rechtsanwaltschutzes bedroht sind? Wenn man AnwältInnen in ein Klima hineinsteckt, wo sie Angst haben müssen, verfolgt zu werden, wo man ihre MandantInnen befragt, wo man ihnen Fotos


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