Zu den Fragen 10 bis 14:
Mit Schreiben vom 19. Oktober 2004 wurde der Menschenrechtsbeirat aufgefordert, einen Neuvorschlag für die Leitung einer der sechs Kommissionen vorzulegen. Dazu ist für den 16. November eine Sitzung anberaumt. Das Ergebnis dieser Sitzung ist abzuwarten. Dass der Staatsanwalt die Anzeige zurückgelegt hat, war mir am 21. Oktober 2004 nicht bekannt. Danach wurde ich über eine Recherche des „Falters“ in diesem Zusammenhang informiert, wobei das Ersuchen des Beirates um einen Neuvorschlag mit der Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung des Bundeskriminalamts an die Staatsanwaltschaft in Verbindung gebracht wurde.
Zur Frage 12:
Die Staatsanwaltschaft hat das Bundeskriminalamt von der Einstellung gemäß § 90 StPO nicht verständigt.
Zu den Fragen 15 und 16:
Der Inhalt der Sachverhaltsdarstellungen
ist mir nicht bekannt. Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass die
Beamten des Bundeskriminalamtes korrekt und inhaltlich vollständig verfasst
haben. (Abg. Öllinger: Pontius
Pilatus!)
Zur Frage 17:
Das Bundeskriminalamt und das Ministerbüro haben Kenntnis von einem Text erlangt. Dieser Text enthält Elemente, die eine Zuständigkeit des Bundeskriminalamts erkennen ließen. Informationen dieser Art werden standardmäßig umgehend an die zuständige Behörde, in diesem Fall an das Bundeskriminalamt, zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Das Bundeskriminalamt hat diesen Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Darüber wurde das Ministerbüro informiert. Es handelt sich um einen Routinevorgang unabhängig von Person oder/und Funktion.
Zu den Fragen 18 und 19:
(Abg.
Dr. Glawischnig: Er bedankt sich dafür, dass die
Sachverhaltsdarstellung ...!)
Dies scheint eine standardmäßige
Höflichkeits- und Grußformel zu sein. (Ironische
Heiterkeit der Abg. Dr. Glawischnig.)
Zur Frage 20:
Eine Asylwerberin wurde zweimal befragt.
Zur Frage 21:
Nein, es gab keine Befragungen zum Mandatsverhältnis. Die Befragungen beschränken sich im Fall Mag. Bürstmayr auf die Vorfälle an der österreichisch-tschechischen Grenze.
Zur Frage 22:
Nein. Nach den mir vorliegenden Informationen gab es bis zu diesem Zeitpunkt keinen persönlichen Kontakt zwischen der befragten Asylwerberin und den beiden Anwälten.
Zur Frage 23:
Ja.
Zur Frage 24:
Nein.
Zur Frage 25:
Nein.