Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 123

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Zur Frage 26:

Im Jahr 2004 gab es eine Anzeige.

Zur Frage 27:

Im Zeitraum von Jänner 2004 bis September 2004 wurden 18 762 Asylanträge gestellt. Zum Vergleichszeitraum 2003 stellt dies einen Rückgang von über 23,63 Prozent dar. Im Zeitraum ab In-Kraft-Treten der Asylgesetznovelle, vom Mai 2004 bis September 2004, wurden 9 690 Asylanträge gestellt. Zum Vergleichszeitraum 2003 stellt dies einen Rückgang von 37,4 Prozent dar.

Der Presseinformation des Verfassungsgerichtshofes ist zu entnehmen, dass der zweite Satz des § 32a Absatz 2 sowie § 5a Absatz 1 zweiter Satz aufgehoben wurden. Damit kommt Berufungen gegen bestimmte Entscheidungen keine generelle aufschie­bende Wirkung zu, sodass sich die Attraktivität eines Asylverfahrens in Österreich wieder deutlich erhöht. Dies stellt einen wesentlichen Pullfaktor dar und gibt leider Anlass zur Prognose, dass die Zahl der Asylanträge dadurch wieder steigen wird.

Zur Frage 28:

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem bisher erst mündlich verkündeten Erkenntnis drei Punkte der angefochtenen Bestimmungen und das Neuerungsverbot zu einem kleinen Teil aufgehoben. Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes wird selbstver­ständlich bei der Neukodifikation des Asylgesetzes beachtet werden. Für die Reparatur einer aufgehobenen Bestimmung hat der Verfassungsgerichtshof dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30. Juni 2005 eingeräumt.

Mit Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2004 wurde ich aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die unter Beachtung der europa- und verfassungs­rechtlichen Vorgaben eine rasche Prüfung von Anträgen straffälliger Asylwerber und gegebenenfalls deren Abschiebung, eine Unterbindung von Asylmissbrauch, eine Verbesserung der Vollzugsmöglichkeiten des Asylgesetzes und klare Mitwirkungs­pflichten eines Asylwerbers an der Identitätsfeststellung im Asylverfahren beinhaltet. Diesem Ersuchen und diesem Auftrag werde ich selbstverständlich nachkommen.

Zur Frage 29:

Die EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen wurde durch das im Bundesgesetzblatt Nr. 32/2004 vom 27. April 2004 kundgemachte Bun­desbetreuungsgesetz für den Bereich des Bundes umgesetzt. Im Übrigen liegt die darüber hinausgehende Kompetenz bei den Bundesländern, mit denen wir auch eine Grundversorgungsvereinbarung geschlossen haben. Die Umsetzungsfrist für diese EU-Richtlinie endet am 6. Februar 2005. Ich gehe davon aus – und ich habe das auch in der Landeshauptleutekonferenz angesprochen –, dass die Länder bis dahin die für die Umsetzung notwendigen Schritte setzen werden.

Zur Frage 30:

Die Zahl der Bundesbetreuungsplätze wurde von 2 300 Plätzen im Jahr 2000 auf knapp 11 000 Plätze Ende April erhöht. Jetzt, nach Abschluss des Artikel-15a-Vertra­ges und der Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund, haben wir 26 500 Flüchtlinge und Asylwerber in Österreich in Betreuung. Das ist mehr als eine Verzehn­fachung gegenüber der Situation im Jahr 2000.

Zur Frage 31:

Die Einhaltung der Flüchtlingskonvention wird durch die ordnungsgemäße Durch­führung der Asylverfahren durch die Asylbehörden sichergestellt. (Abg. Dr. Wittmann: Das ist eine Schande! Unfassbar!) Die EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Auf-


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