Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 124

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nahme von AsylwerberInnen ist für den Bund durch die am 1. Jänner 2005 in Kraft tretende Änderung des Bundesbetreuungsgesetzes vollständig umgesetzt. Dessen ungeachtet halte ich es für unumgänglich, dass bei der Unterbringung von Asylwer­berInnen im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden und Bürgern vorgegangen werden soll.

Zu den Fragen 32 und 33:

Das Bundesministerium für Inneres hat unter der Voraussetzung, dass eine erhebliche Outputsteigerung bei den Verfahrenserledigungen sowie eine Straffung und Evaluie­rung der internen Verfahrensabläufe erfolgt, eine personelle Unterstützung des UBAS zugesichert.

Bisher wurden den Senatsmitgliedern zehn Verwaltungspraktikanten/-innen zusätzlich zur Unterstützung zugewiesen. Eine weitere Personalzuweisung ist möglich. Not­wendig ist allerdings eine wesentliche Steigerung bei den Erledigungen, die allerdings derzeit nicht absehbar ist. Im Übrigen ist der Vergleich mit der Schweiz nicht direkt möglich, weil die Systeme unterschiedlich sind.

Zur Frage 34:

Selbstverständlich werde ich, wie bereits erwähnt, dem Erkenntnis des Verfassungs­gerichtshofes Rechnung tragen und eine verfassungskonforme Regelung erarbeiten, die den bisherigen hohen Standard in der Servicierung der Zivildienstleistenden weiter­hin gewährleisten kann.

Zur Frage 35:

Beim zitierten Erkenntnis geht es nicht um die Frage, wie hoch der Anspruch ist, son­dern um die Frage, ob eine ausreichende gesetzliche Determinierung vorliegt. Die entsprechende Bestimmung des Zivildienstgesetzes wurde vom Verfassungsgerichts­hof als verfassungskonform erachtet.

Zur Frage 36:

Wie schon bisher werden wir auch in Zukunft in enger Kooperation, insbesondere mit dem Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst, verfassungsrechtlich relevante Fragen bereits im Vorfeld der Versendung von Begutachtungsentwürfen eingehend erörtern und berücksichtigen. Das ist der Stil unseres Hauses. Diesen Stil werden wir weiter fortsetzen. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.40

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Kein Redner hat entsprechend der Geschäftsordnung mehr als 10 Minuten Redezeit. Jeder Klub hat insgesamt 25 Minuten.

Die Debatte eröffnet Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ihre gewünschte und gesetzliche Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Wittmann: Das war eine skandalöse Beantwortung!)

 


15.41

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wäre es doch nicht eine sehr ernste Angelegenheit, Herr Bundesminister, was hier in den letzten Monaten – nicht nur in den letzten Monaten, auch davor! – passiert ist, und zwar immer im Zusammenhang mit Ihrer Person, aber nicht mit der Person Ernst Strasser – als Ernst Strasser kann man Sie sympathisch oder weniger sympathisch finden; das bleibt jedem überlassen –, sondern mit Ihnen als Innenminister dieser Republik! Ich spreche Sie heute nicht an als Ernst Strasser, geboren in (Abg. Großruck: Grieskirchen!)


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