Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 126

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jetzt! (Abg. Kößl: Stimmt es oder stimmt es nicht?) – Ja, das stimmt eben nicht, Herr Kößl, einer der wesentlichsten Vorausverteidiger des Innenministers!

Am 31. Dezember 1993 – viele hier erinnern sich noch gut daran! – wurden 40 184 Menschen in einer österreichischen Bund-Länder-Aktion Gott sei Dank versorgt, haben ein Dach über den Kopf bekommen und hier sozusagen Schutz vor Verfolgung gefunden. Haben Sie das vergessen? (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Ich weiß nicht, was Sie damals gemacht haben, aber Gott sei Dank waren Sie damals nicht Innenminister, denn mit der Haltung, die Sie heute gegenüber Flüchtlingen einerseits, und gegenüber dem Rechtsstaat andererseits haben, wäre es damals in Österreich nicht dazu gekommen, dass mit Stand 31. Dezember 1993 40 000 in Österreich ein Dach über den Kopf, Essen und Schutz vor Verfolgung gefunden hätten. Diese Leute wären damals, unter so einem Innenminister, gar nicht ins Land hineingekommen, denn sie wären von denjenigen, die damals an der Grenze gestanden sind, um sie zu empfangen, „routinemäßig“ verfolgt worden. Das ist das Faktum, um das es hier geht! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rädler: ... Märchen!)

Damit komme ich zu einigen Ihrer Nicht-Antworten in diesem Zusammenhang. Herr Bundesminister! Ich weiß nicht, ob Sie – nein, Sie haben ja gesagt, Sie kennen den Akt des Bundeskriminalamtes nicht. Ich würde Ihnen raten, informieren Sie sich, wenn die Opposition Dringliche Anfragen an Sie stellt, über den Inhalt von Akten Ihrer Behörden! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Soll er denn eine Weisung geben?)

Sie sind ja der oberste Chef des Bundeskriminalamtes, Herr Bundesminister! Das muss man sich ja einmal auf der Zunge zergehen lassen! (Abg. Mag. Molterer: Was wollen Sie? Und wenn, würden Sie sagen, er nimmt Einfluss!) Es ist alles okay, Sie meinen ja: Mein Kabinett ist involviert, ich selbst turne mit Coolness – würden das die jungen Leute nennen – herum und sage im Innenausschuss, ich habe überhaupt nichts davon gewusst; ich selbst habe es aber – wie wir jetzt alle wissen und wie Sie selber zugeben – schon zehn Tage vorher verweigert, Mag. Bürstmayr als Kommissionsleiter wiederzubestellen, weil gegen ihn Ermittlungen des BKA im Laufen sind. (Abg. Mag. Molterer: Was wollen Sie jetzt?)

Das ist ja ein Widerspruch nach dem anderen! Sie selbst bezeichnen es als „routine­mäßig“, dass Ihnen unterstellte Ermittlungsbehörden Anwaltstätigkeit in Österreich brutal behindern, die Existenz von Menschen in Frage stellen, indem Sie nämlich hergehen, Flüchtlingen das Foto von Bürstmayr und Lorenz vor die Nase halten, und fragen: Kennen Sie die? Die Flüchtlinge sagen: Ja, das sind meine Anwälte! Und dann zu meinen, diese Vorgangsweise werde das Vertrauensverhältnis zwischen einem Anwalt und seinem Klienten (Zwischenruf des Abg. Dr. Wittmann), den er berät, nicht beeinträchtigen, also so etwas habe ich in Justizangelegenheiten – und da gibt es viele Geschichten; ich weiß nicht, wie das die Anwälte unter uns, hier im Kreis der Abgeordneten, sehen – ehrlich gesagt überhaupt noch nicht gehört! (Abg. Dr. Pus­wald: Unerträglich!) Das ist wirklich übelste Beeinflussung und Behinderung und Aufs-Spiel-Setzen der Existenz von Menschen! (Beifall bei den Grünen.)

Und dann – und damit komme ich jetzt zur Spitze der Nicht-Argumentation, muss man sagen – zu sagen: Meine Damen und Herren, es hat sich auch eine Frau beworben, und sie war gleich qualifiziert; und weil ich ja so ein großer Feminist bin, nehme ich die Frau! (Abg. Dr. Fekter: Ja, da habt ihr jetzt ein Problem, oder?)

Lieber Herr Bundesminister! Nicht ich, sondern der Vorsitzende des Menschen­rechts­beirates, der stellvertretende Vorsitzende des Menschenrechtsbeirates, andere Mitglie­der des Menschenrechtsbeirates haben Sie mehrfach um eine Erklärung dafür gebe­ten, warum Mag. Bürstmayr als Vorsitzender einer Menschenrechtskommission noch


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