das für ein Unsinn gewesen? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Puswald und Mag. Wurm.)
Der Minister wird mit Sicherheit nicht Einfluss nehmen! Deswegen haben wir Vertrauen in unseren Innenminister! (Heftiger Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Worum es ganz konkret ging, haben beide
Damen eigentlich verschwiegen. Die Verdachtsmomente, die bei der
Sicherheitsdirektion in Niederösterreich aufgetaucht sind, waren folgende (Ruf: Woher haben Sie das?) – ich
kann das zitieren, denn das steht jetzt noch auf der Homepage; und es ist kein
Delikt, weil es die Staatsanwaltschaft ja zurückgelegt hat –: Es wurde
aufgerufen, private Wohnungsinhaber zu suchen, die bereit seien, Flüchtlinge
für ein paar Wochen vor den Behörden zu verbergen. (Abg. Dr. Jarolim: Es
ist erschreckend, was Sie von sich geben!) Dieses Verbergen vor den
Behörden solle deshalb geschehen, um sie vor der Abschiebung zu schützen. (Abg. Mag. Molterer: Na, was täte man da, Herr Professor Van der Bellen?! –
Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daraufhin ist der Verdacht aufgetaucht –
Herr Dr. Puswald, Sie sind Anwalt, Sie müssten das Strafgesetz
kennen –, dass damit unter Umständen das Delikt Aufforderung zum
Ungehorsam gegen Gesetze verwirklicht ist. (Ruf
bei der ÖVP: Da schau her! – Abg. Dr. Puswald: Haben Sie das Gesetz noch nie gelesen? Oder verstehen Sie
es nicht? – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Der Staatsanwalt hat das nicht so gesehen und zurückgelegt. Aber ein Verdachtsmoment war auf Grund dieser Aussage gegeben. (Abg. Scheibner: Aber skandalös ist es trotzdem!) Die betroffenen Personen gelten als unschuldig und sind es auch, weil keine Anklage erhoben wird.
Es entspricht unserem Rechtsstaat (Abg. Dr. Puswald: Ihr Rechtsverständnis ist nicht unseres!), dass man solche Verdachtsmomente oder ähnliche Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft übermittelt, um zu prüfen, ob etwas dran ist oder nicht.
Solche Sachverhaltsdarstellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind das tägliche Brot von Sicherheitsbehörden, aber auch von politischen Büros und Kabinetten. Kollege Pilz hat schon unzählige Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft übermittelt (Abg. Mag. Molterer: Genau! So ist es!), an denen überhaupt nichts dran war, bei denen überhaupt nichts herausgekommen ist und daraufhin eingestellt worden ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puswald: Auf Weisung des Justizministers!)
Aber die Grünen haben da ein ziemlich selektives rechtsstaatliches Verständnis! (Abg. Schieder: ... noch nicht Minister bei Ihnen!) Der Pilz nämlich darf, die Sicherheitsbehörden dürfen nicht. (Abg. Mag. Molterer: Genau! Das ist das Rechtsverständnis!)
Theatralisch vorgetragen
war dieser Skandalisierungsversuch die beiden Rechtsanwälte betreffend. Ich
bin, was Rechtsanwälte betrifft, zugegebenermaßen auch sehr sensibel. Die
Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte ist ein Menschenrecht, das in diesem
Staat hoch geachtet und hier, in diesem Haus, unter allen Fraktionen selbstverständlich
konsensfähig ist. Es geht hier um die Verschwiegenheitspflicht die Mandantschaft
betreffend. (Abg. Dr. Wittmann: ... diesem Rechtsanwalt
nicht!)
Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wäre der Vorfall rund um Mag. Bürstmayr auch zu mir ins Büro gelangt und hätte jemand den Sachverhalt bei mir deponiert, dass unter Umständen ein Verdacht auf Schlepperei vorliegt, wenn ein österreichischer Anwalt in einem benachbarten sicheren Drittstaat, nämlich in der Tschechei (Rufe bei der SPÖ: Tschechien!) – in Tschechien (Abg. Schieder: Tschechische Republik!), in der