Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 128

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das für ein Unsinn gewesen? (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Puswald und Mag. Wurm.)

Der Minister wird mit Sicherheit nicht Einfluss nehmen! Deswegen haben wir Vertrauen in unseren Innenminister! (Heftiger Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Worum es ganz konkret ging, haben beide Damen eigentlich verschwiegen. Die Verdachtsmomente, die bei der Sicherheitsdirektion in Niederösterreich aufgetaucht sind, waren folgende (Ruf: Woher haben Sie das?) – ich kann das zitieren, denn das steht jetzt noch auf der Homepage; und es ist kein Delikt, weil es die Staats­anwaltschaft ja zurückgelegt hat –: Es wurde aufgerufen, private Wohnungsinhaber zu suchen, die bereit seien, Flüchtlinge für ein paar Wochen vor den Behörden zu verbergen. (Abg. Dr. Jarolim: Es ist erschreckend, was Sie von sich geben!) Dieses Verbergen vor den Behörden solle deshalb geschehen, um sie vor der Abschiebung zu schützen. (Abg. Mag. Molterer: Na, was täte man da, Herr Professor Van der Bel­len?! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Daraufhin ist der Verdacht aufgetaucht – Herr Dr. Puswald, Sie sind Anwalt, Sie müssten das Strafgesetz kennen –, dass damit unter Umständen das Delikt Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze verwirklicht ist. (Ruf bei der ÖVP: Da schau her! – Abg. Dr. Puswald: Haben Sie das Gesetz noch nie gelesen? Oder verstehen Sie es nicht? – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Der Staatsanwalt hat das nicht so gesehen und zurückgelegt. Aber ein Verdachts­moment war auf Grund dieser Aussage gegeben. (Abg. Scheibner: Aber skandalös ist es trotzdem!) Die betroffenen Personen gelten als unschuldig und sind es auch, weil keine Anklage erhoben wird.

Es entspricht unserem Rechtsstaat (Abg. Dr. Puswald: Ihr Rechtsverständnis ist nicht unseres!), dass man solche Verdachtsmomente oder ähnliche Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft übermittelt, um zu prüfen, ob etwas dran ist oder nicht.

Solche Sachverhaltsdarstellungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind das tägliche Brot von Sicherheitsbehörden, aber auch von politischen Büros und Kabinet­ten. Kollege Pilz hat schon unzählige Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwalt­schaft übermittelt (Abg. Mag. Molterer: Genau! So ist es!), an denen überhaupt nichts dran war, bei denen überhaupt nichts herausgekommen ist und daraufhin eingestellt worden ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puswald: Auf Weisung des Justizministers!)

Aber die Grünen haben da ein ziemlich selektives rechtsstaatliches Verständnis! (Abg. Schieder: ... noch nicht Minister bei Ihnen!) Der Pilz nämlich darf, die Sicher­heitsbehörden dürfen nicht. (Abg. Mag. Molterer: Genau! Das ist das Rechtsver­ständ­nis!)

Theatralisch vorgetragen war dieser Skandalisierungsversuch die beiden Rechtsanwäl­te betreffend. Ich bin, was Rechtsanwälte betrifft, zugegebenermaßen auch sehr sen­sibel. Die Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte ist ein Menschenrecht, das in diesem Staat hoch geachtet und hier, in diesem Haus, unter allen Fraktionen selbst­verständlich konsensfähig ist. Es geht hier um die Verschwiegenheitspflicht die Mandantschaft betreffend. (Abg. Dr. Wittmann: ... diesem Rechtsanwalt nicht!)

Aber ich muss ganz ehrlich sagen: Wäre der Vorfall rund um Mag. Bürstmayr auch zu mir ins Büro gelangt und hätte jemand den Sachverhalt bei mir deponiert, dass unter Umständen ein Verdacht auf Schlepperei vorliegt, wenn ein österreichischer Anwalt in einem benachbarten sicheren Drittstaat, nämlich in der Tschechei (Rufe bei der SPÖ: Tschechien!) – in Tschechien (Abg. Schieder: Tschechische Republik!), in der


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