Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 129

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Tschechi­schen Republik, um korrekt zu sein – seine Visitenkarten verteilt, Asylanten­beratungen durchführt, um künftige Mandanten für seine Tätigkeit in Österreich sozusagen zu werben (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist unglaublich!), dann hätte auch ich persönlich (Abg. Dr. Glawischnig: Das hat mit Schlepperei überhaupt nichts zu tun!), wäre das in mein Büro gelangt, eine Sachverhaltsdarstellung wegen Schlepperei an die Staatsanwaltschaft übermittelt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Daher: Hier eine Aufgeregtheit wegen politischer Verfolgung zu konstruieren, halte ich für ziemlich kühn, denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gelten unsere Gesetze selbstverständlich auch für Rechtsanwälte (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Dr. Puswald: Aber nicht für den Innenminister!), es gilt die österreichische Rechtsordnung auch für Staats- und Rechtsanwälte. Und selbstverständlich gilt auch das Strafgesetzbuch für Rechtsanwälte.

Und zum Vorwurf, dass sich der Herr Minister kritisch zu einem Verfassungs­gerichts­hoferkenntnis geäußert, gleichzeitig aber dazugesagt hat (Abg. Dr. Glawischnig: Das Asylgesetz zu verschärfen!), dass er das Erkenntnis selbstverständlich akzeptiert und umsetzen wird, es aber nicht für gut befindet, das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss bei unserem Verfassungsrecht der Meinungsfreiheit in einem Rechts­staat noch möglich sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Der Verfassungsgerichtshof prüft nämlich die Verfassungskonformität, nicht aber die Praktikabilität, nicht die soziale Verträglichkeit (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald), nicht das, was in Hinblick auf eine effiziente Verwaltung notwendig ist. (Abg. Dr. Pus­wald: Dass die Verfassung so ist, wie sie ist, ist dem Minister nicht genehm!)

Wenn hier der Innenminister meint, dass er es nicht für gut empfindet, dass das Ergebnis so ist und dass man etwas verbessern muss – natürlich, Herr Kollege Puswald, deswegen haben wir ja auch einen Konvent! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.) Wir haben ja gerade deswegen einen Konvent, weil wir wissen, dass wir einige Dinge modernisieren müssen. Aber bis sie modernisiert werden, muss selbstverständlich ein Erkenntnis umgesetzt werden. Deswegen muss man es aber noch lang nicht als 100-prozentig gut empfinden, sondern man kann es auch kritisie­ren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich insbesondere Herrn Abgeordneten Puswald bitten, nicht jeden Redner, der nicht seiner Meinung ist, ständig zu stören und keine Zwischenrufe von einem Platz, der ihm nicht zugewiesen ist, zu machen! Bei der nächsten derartigen Aktivität ... (Abg. Dr. Puswald: ... nicht gewusst, dass das verboten ist, Herr Präsident!) – Ich erteile Ihnen hiemit einen Ordnungsruf. (Abg. Dr. Puswald: Sagen Sie mir, wie Sie ... begründen, Herr Präsident!)

Nächste Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. (Zwischenrufe bei der ÖVP und der SPÖ. – Abg. Dr. Wittmann: Zwischenrufen ist ein demokratisches Recht, Herr Präsident! – Weitere anhaltende Zwischenrufe.)

Am Wort ist der Redner! Die Redezeit, die Sie sich gewünscht haben, beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


16.00

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die heutige Dringliche stellt die implizite Gretchenfrage: Wie hältst du es mit dem Rechtsstaat. An einigen Beispielen sei das skizziert.

Sie, Herr Minister, haben gesagt, manchmal seien es Stilfragen, manchmal seien es Sachfragen. Beginnen wir mit den Stilfragen und den rechtsstaatlichen Fragen am


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