„Meinung ist ein Minimum an Tatsachen in Verbindung mit Vorurteilen und Gefühlen.“ – Und von Vorurteilen und von Gefühlen sind Ihre Dringliche und auch Ihre Ausführungen geprägt.
Das sind Ihre subjektiven Befindlichkeiten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie werfen dem Bundesminister im Zusammenhang mit dem Anwalt und der Anwältin ununterbrochen Rechtsmissbrauch vor.
Sie sind empört darüber, dass eine Sachverhaltsdarstellung mit einem doch sehr gravierenden kriminellen Inhalt an die Staatsanwaltschaft geht. Frau Kollegin Fekter hat schon darauf hingewiesen: Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das vermutet wurde. Das ist geprüft worden, und die Staatsanwaltschaft hat dann das Verfahren eingestellt. Das war keine politische Verfolgung, wie uns Frau Stoisits glaubhaft machen wollte.
Wenn Amnesty International nach London berichtet, in Österreich würden Anwälte politisch verfolgt werden, dann entspricht das leider der Linie, die Amnesty International immer wieder verfolgt, man versucht, Österreich in ein schlechtes Licht zu bringen – aus welchen Gründen auch immer. Dagegen wehren wir uns natürlich ganz enorm.
Sie freuen sich darüber – Frau Stoisits hat förmlich jubiliert –, dass der Vorsitzende von Amnesty International über Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen gegenüber Anwälten nach London berichtet. Aber bitte sagen Sie doch einmal dem Vorsitzenden, dass es sich um ein allgemeines Delikt gehandelt hat und nicht um eine politische Verfolgung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich werde Ihnen noch etwas sagen: Sie haben
dem Innenminister in diesem Zusammenhang vorgeworfen, sein Ministerium würde
Anwälte politisch verfolgen. Es hat einmal im Innenministerium
Verfolgungshandlungen zu Lasten bestimmter Personen gegeben. Das war im
Zusammenhang mit der Briefbombenaffäre. Damals hat man versucht, unbedingt die
Täter im Bereich der Freiheitlichen zu finden, und damals hat das
Innenministerium versucht – ich glaube, es war Innenminister Einem –,
in diese Richtung vorzugehen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das war
ein Spezialist!)
Bei 90-Jährigen sind Hausdurchsuchungen gemacht worden, die niemals irgendetwas mit einem kriminellen Delikt zu tun gehabt haben. Und damals ist niemand von Ihnen, weder von den Grünen noch von den Roten, aufgestanden und hat an die Objektivität appelliert. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ja, genau!) Da haben Sie sich gefreut. Ganz im Gegenteil, Sie haben noch aufgehusst, Frau Abgeordnete Stoisits! Das war ein Skandal und nicht das, was jetzt passiert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie beschweren sich, dass die Anwältin Bürstmayr nicht mehr in den Menschenrechtsbeirat bestellt wurde. Das ist doch kein lebenslängliches ... (Rufe bei den Grünen: Der Anwalt! Der Anwalt!) – Ach, der Anwalt. Sie sprechen immer von Anwältinnen, und deshalb habe ich geglaubt, das ist auch eine Frau.
Es ist ja kein lebenslanges Recht, im Menschenrechtsbeirat zu sein, Frau Abgeordnete Stoisits! Lesen Sie einmal das Sicherheitspolizeigesetz. Der Herr Innenminister hat das Recht, die Personen des Menschenrechtsbeirates zu bestimmen. Er ist nicht daran gebunden, wenn jemand schon einmal Mitglied war, dass er ihn auch wieder bestellt.
Ich bin überhaupt der Meinung, dass Mitglieder von NGOs, zum Beispiel Vorsitzende von „SOS Mitmensch“ gar nicht in diesen Beirat gehören, sondern dort sollten Menschen sein, die einen Vorgang objektiv beobachten können. Ich glaube, diese Leute haben enorme Vorurteile, und die sind dann die so genannten objektiven Zeugen bei