Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 131

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Drittes Beispiel: Asylgesetz. Das Asylgesetz ist eines von vielen Gesetzen, die verfas­sungsmäßig aufgehoben wurden. Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal ein Zitat von Hans Winkler in der „Kleinen Zeitung“ bringen, weil dieses so schön ist:

„Allen beschönigenden Abwiegelungen zum Trotz hat der Verfassungsgerichtshof über die Asylpolitik der Regierung ein vernichtendes Urteil gesprochen. Selbst der als zu­rückhaltend bekannte Präsident des VfGH las der Regierung die Leviten. Es sei ein selten schlechtes Gesetz. Auf einem Rechtsgebiet, wo es um verlässliche Anwend­barkeit, die Berücksichtigung internationaler Vorschriften und die Respektierung humanitärer Standards geht, haben Ministerium und Parlamentsmehrheit frivol schlam­pige Arbeit geleistet.“ – Frivol schlampige Arbeit geleistet!

Sie sind für die Verfassung, das Völkerrecht und die österreichischen Gesetze und deren Einhaltung zuständig. Sie haben lieber den Bruch der Rechtsstaatlichkeit in Kauf genommen, und daher sind wir sehr dankbar dafür, dass der Verfassungsgerichtshof wieder Rechtssicherheit gebracht hat. Es geht da nicht, wie es der Chef der Evan­gelischen Diakonie Chalupka gesagt hat, um Falschparker, sondern es geht um Menschenleben, deren Causa zur Debatte und in Behandlung steht.

Darum haben Sie sich in Wahrheit nicht geschert. Als verfassungswidrig aufgehoben wurden das Neuerungsverbot und die Abschiebung bei fehlendem rechtswidrigen Ab­schluss des Verfahrens.

So ist es nicht, wie Sie eingangs gesagt haben, dass Sie selbstverständlich die Be­schlüsse und Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes respektieren. Wozu dient dann der Satz: Was Recht ist, muss nicht unbedingt gut sein. Für wen gilt das? – Gilt das für den Verfassungsgerichtshof, für das Budget, für die Flüchtlingspolitik, für die Flüchtlinge selbst oder nur für den Verfassungsgerichtshof, weil er nicht Ihrem Willen, sondern dem Grundsatz des VfGH gefolgt ist, dass nämlich der einzige Maßstab für den VfGH bei der Bewertung von Gesetzen die Verfassung selbst ist.

Was ist der entscheidende Punkt? – Viele Gesetze, die Sie verabschiedet haben, wa­ren verfassungswidrig. Als verfassungswidrig aufgehoben wurden: Zivildienstgesetz, Neuregelung (Abg. Wittauer: Ihr habt immer mit der Verfassungsmehrheit gearbeitet!), § 46 Personalvertretungsgesetz, § 4 Asylgesetz, Sicherheitspolizeigesetz, § 15a Be­amtendienstrecht und Asylreform 2003. Sie fügen sich ein in die Phalanx Ihrer anderen Ministerkollegen, deren Gesetze ebenfalls verfassungswidrig sind: Ambulanzgebühren, Unfallrenten, Hauptverband, Universitätsreform, Ortstafelregelung, Pensionsreform, Militärbefugnisgesetz, Sozialversicherungsgesetz, Zwangsruhestand von Beamten und so weiter.

Sie haben in fünf Jahren Zeit gehabt, zu zeigen, wie Sie mit grundrechtlich sensiblen Themen umgehen. Resultat: zahlreiche verfassungswidrige Gesetze, zahlreiche Ein­griffe in Grundrechte, Kampf gegen Kontrollorgane und Mundtotmachen kritischer Stimmen. Diese fünf Jahre haben gezeigt, dass die Wahrung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit für Sie nicht unbedingt die oberste Maxime Ihres Wirkens sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.07

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Ihre Wunschredezeit: 7 Minuten, die gesetzliche: 10 Minuten. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


16.08

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt ein wunderbares Zitat, das wirklich sehr gut zu Ihrer Dringlichen und auch zu Ihren Ausführungen passt, das da lautet:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite