Nächste Niederschrift:
Frage: „Wurden Sie nach Österreich geschleppt?“
Antwort: „Nein. Es gab Gerüchte, dass im
Lager Cerveny Ujezd Asylwerber von mehreren österreichischen Advokaten
aufgesucht wurden ...“. Und so weiter. (Zwischenruf
der Abg. Dr. Fekter.)
Das sind Textbausteine, wortidentische
Textbausteine! (Abg. Kößl: Das sind Vernehmungen!) So etwas nennen Sie
Niederschriften von Vernehmungen? – Ich kenne keine Asylwerber, die
unabhängig voneinander vernommen werden und wortgleiche Aussagen machen!
Textbausteine stammen in solchen Fällen nicht von den Vernommenen, sondern von
den Vernehmern! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es besteht der dringende Verdacht, dass zumindest diese Niederschriften auf diese Art und Weise – ich formuliere es vorsichtig – manipuliert worden sind. (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Auf Basis dieser Niederschriften, die keinen Hinweis auf das behauptete Delikt enthalten, weil der Bereicherungsvorsatz in diesem Zusammenhang ganz entscheidend ist, wurde die Anzeige erstattet, mit Billigung des Kabinetts.
Das heißt: Es geht nicht nur darum, ob hier ein falsches Delikt behauptet worden ist, was auch von der Staatsanwaltschaft sofort erkannt wurde, sondern ob diese Niederschriften überhaupt etwas mit den Aussagen der Asylwerberinnen und Asylwerber zu tun haben, ob diese überhaupt der Realität entsprechen. (Abg. Neudeck: Wenn Sie hier mehrmals dasselbe sagen, und es steht so im Protokoll, dann ist auch nicht das Protokoll falsch!) Ob die Niederschriften der Realität entsprechen, wird zu untersuchen sein.
Wenn Sie wissen wollen, von welcher Qualität einige der Befragungen waren, dann gebe ich Ihnen einen nächsten Hinweis aus einem Aktenstück. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.)
„Genauere Angaben konnten nicht gemacht werden, da sie selbst kein Deutsch spricht und lediglich Kinder als Dolmetsch fungierten.“ – Das sind Erhebungsmethoden gegen Menschenrechtsanwältinnen und Menschenrechtsanwälte! Kinder als Dolmetscher!
Nächster Punkt: Herr Bundesminister, Sie haben
behauptet, im Verfahren gegen die Menschenrechtsanwältin Lorenz habe es keine
polizeilichen Ermittlungen gegeben. – Das ist erwiesenermaßen die Unwahrheit!
Dem vorliegenden Aktenstück des Gendarmeriepostens Lembach ist Folgendes zu entnehmen: „Genannter wurden die Lichtbilder von Nadja Lorenz und Georg Bürstmayr vorgelegt.“
Das Lichtbild von Frau Lorenz ist einer
Asylwerberin, die als Zeugin fungierte, vorgelegt worden. – Das ist eine
klassische polizeiliche Ermittlung! Es ist durch einen Beamten Ihres
Ministeriums vorgelegt worden. Herr Innenminister! Sie haben heute dem
Nationalrat in diesem Punkt nachweislich die Unwahrheit gesagt. (Zwischenruf
des Abg. Großruck.) Und es wird sich herausstellen,
dass das nicht der einzige Fall war. (Beifall bei den Grünen und bei
Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Heiße Luft, Herr Pilz!)
Ich komme zum nächsten Punkt. „Danke“, „Webinger“, so steht es auf der Kopie des „Standard“, die ich hier habe. – Ich erzähle Ihnen kurz den Hintergrund dieses Artikels im „Standard“, der zur Anzeige gegen Frau Mag. Lorenz geführt hat. Dieser vielleicht politisch interessante, aber rechtlich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vollkommen belanglose Artikel ist im Kabinett durch Ihren Mitarbeiter Webinger qualifiziert worden, der zur Ansicht kam, dass das eine Möglichkeit böte, eine Anzeige gegen Frau