Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 144

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Den Vorwurf der Grünen und auch der Sozialdemokraten, Bundesminister Strasser würde rechtsstaatliche Grundsätze missachten, weise ich auf das Schärfste zurück! Genauso unnötig ist der Vorwurf, Bundesminister Strasser zeige „Ignoranz“ gegenüber Höchstgerichten. – Vielmehr betone ich, dass Minister Strasser selbstverständlich nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes darauf hingewiesen hat, dass dieses Erkenntnis umgesetzt wird! Ich möchte aber auch klarstellen: Bis jetzt gibt es noch keine schriftliche Ausfertigung dieses Erkenntnisses.

Diese Vorwürfe, die von den Grünen erhoben wurden, sind ungeheuerlich, und ich weise sie daher auf das Schärfste zurück! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Bundesminister Strasser ist es gelungen, eine Asylpolitik zu gestalten, die im Sinne derer ist, die tatsächlich Asyl brauchen. Natürlich hat die mehr als Verzehnfachung der Zahl der Asylwerber zu neuen Anforderungen geführt. Bun­desminister Strasser hat sich diesen Anforderungen aber erfolgreich gestellt: So ist es ihm als erstem Innenminister der Zweiten Republik gelungen, zum Zwecke der Grund­versorgung mit Bund und Ländern eine Artikel-15a-Regelung zustande zu bringen.

Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nutzen, Bundesminister Strasser ganz besonders für seine engagierte Arbeit und seinen Einsatz für jene zu danken, die in unser Land kommen und tatsächlich Hilfe brauchen. Diese werden diese Menschen auch weiterhin und möglichst rasch bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.)

Noch kurz zu diesem Erkenntnis des VfGH: 95 Prozent des Asylgesetzes sind ver­fassungskonform. Damit hat das Gesetz zum überwiegenden Teil vor dem Verfas­sungsgerichtshof standgehalten.

Ich kann mich noch sehr gut an Diskussionen mit Ihnen von der Opposition und den NGOs im Vorfeld der Gesetzwerdung erinnern, bei denen Sie das alles als verfas­sungswidrig hingestellt haben. – Ich halte fest, dass wir und unser Minister bemüht sind, nach Vorliegen der schriftlichen Ausfertigung dieses Erkenntnisses des Verfas­sungsgerichtshofes die von diesem aufgehobenen drei Bestimmungen zu reparieren.

Was das Bundesbetreuungsgesetz anlangt, stelle ich fest, dass dieses nicht bean­standet wurde.

Als ehemaliger Bürgermeister sage ich Ihnen aus Erfahrung, dass die Einbindung der Gemeinden und Bürgermeister bei der Betreuung von AsylwerberInnen sowie die Einbindung der gesamten Bürgergesellschaft einer Gemeinde unbedingt erforderlich sind, um ein problemloses Zusammenleben zu gewährleisten. In meiner Gemeinde hatte ich bis zu 270 Asylwerber beherbergt – und das bei nur 1 700 Einwohnern. Und ich kann nur sagen: Ich danke Bundesminister Strasser, dass er auch da die Gemein­den so einbindet.

Was den Zivildienst anlangt, so kann ich nach vielen Gesprächen mit Zivildienern feststellen, dass dort erstens dieser Rückstau beseitigt wurde und zweitens die Zivil­diener im Großen und Ganzen diese neue Form für gut befinden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere jetzt noch kurz einen Absatz aus der „sozialistischen korrespondenz“ vom 8. April 1992, in der es heißt – ich zitiere wörtlich –:

Die unterschiedlichen Urteile, nämlich ein Freispruch und mehrere Verurteilungen, bestätigen nur die unglückselige Vorgangsweise der österreichischen Justiz in dieser Sache, die von angesehenen Juristen von Anfang an kritisiert worden ist. – Dieses Zitat stammt vom damaligen SPÖ-Klubobmann Heinz Fischer, dem späteren lang­jährigen Präsidenten dieses Hauses – und nunmehr unser Bundespräsident.

 


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