Heinz Fischer hat damals die gesamte österreichische Justiz kritisiert. Und niemand hat damals versucht, dem jetzigen Herrn Bundespräsidenten „fehlendes Rechtsstaatsverständnis“ vorzuwerfen. – Ich fordere daher Sie von den Oppositionsparteien auf: Konstruieren Sie bitte auch heute nicht derart ungerechtfertigte Vorwürfe an Bundesminister Strasser!
Zum Schluss halte ich fest, dass sich die österreichische Asylpolitik auch weiterhin im Rahmen der Genfer Konvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der österreichischen Verfassung bewegen wird. Und Garant dafür ist vor allem auch unser Bundesminister Ernst Strasser. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
16.58
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.
16.58
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist beschämend, dass wir heute hier im Parlament diese Dringliche Anfrage behandeln müssen. (Bravorufe und demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) – Die Handlungsweise von Minister Strasser und sein schlampiger Umgang mit dem Rechtsstaat machen dies erforderlich.
Wenn man die Reden der ÖVP- sowie der
freiheitlichen Abgeordneten gehört hat, dann, muss ich sagen, finde ich es
sogar ungeheuer wichtig, dass wir diese Dringliche Anfrage heute hier
behandeln, denn so können wir aufzeigen, wie Herr Minister Strasser, der ja
auf die Verfassung angelobt ist, mit Grundrechten, mit Menschenrechten und mit
Verfassungsrechten in unserem Lande umgeht – und wie die Abgeordneten der
Regierungsparteien dieses Vorgehen mit Zähnen und Klauen verteidigen und herunterzuspielen
versuchen. (Zwischenruf der Abg.
Dr. Partik-Pablé.)
Die Vorgangsweise von Innenminister Strasser muss meiner Überzeugung nach als schlampig, verantwortungslos und abgehoben bezeichnet werden: Das beginnt, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei der Gesetzwerdung (Abg. Prinz: Diese Rede hätte vielleicht vor sieben Jahren Gültigkeit gehabt!), zieht sich fort mit der Umsetzung der Gesetze – und findet seinen traurigen Höhepunkt, wenn sich dann der Verwaltungsgerichtshof einschaltet. Ich möchte das jetzt anhand des Asylgesetzes aufzeigen.
Es war im Vorjahr, dass bereits im Vorfeld von vielen namhaften Expertinnen und Experten und auch von der Opposition immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass das Gesetz in bestimmten Teilen verfassungswidrig sein wird. – Die Antwort des Ministers und der Regierungsparteien lautete immer: Das interessiert uns nicht! Experten und Expertinnen wurden sogar ihre Sachkenntnisse abgesprochen.
Ich erinnere mich noch gut an die Aussage
von Kollegin Partik-Pablé im Ausschuss,
die gesagt hat, dass sie immer nur eine Seite sehen. Auch heute haben Sie das
gesagt, Frau Kollegin. Ich möchte Ihnen sagen: Es ist die Aufgabe von Menschenrechtsorganisationen,
das Wohl der Menschen zu sehen und darauf zu achten, dass Menschenrechte
gewahrt und vor allem geschützt werden. (Beifall bei der SPÖ und den
Grünen.)
Alle Appelle seitens der NGOs und der Opposition, bei diesem Gesetz darauf zu achten, dass die Menschenrechte eingehalten werden, wurden von Ihnen und von den KollegInnen der ÖVP und der FPÖ einfach ignoriert. (Abg. Ellmauer: ... Unterstellungen! Das ist eine Frechheit! Schämen Sie sich!) Schon damals wurden, so wie heute, die AsylwerberInnen – das können Sie nachlesen – ständig kriminalisiert und stigmati-