Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 147

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Das Asylgesetz hat sich in seinen Grundzügen bewährt, ist aber sicher noch verbes­serbar, aber dazu kommen wir noch.

Unserer Meinung nach ist sicher eine Asylproblematik gegeben. Wenn man sich die absoluten Zahlen des ersten Halbjahres des heurigen Jahres anschaut, dann wird man, wenn man die 30 stärksten Industrienationen Revue passieren lässt, drauf­kom­men, dass wir an vierter Stelle liegen, dass wir hinter Deutschland und vor Kanada lie­gen. Wir werden dabei aber auch sehen, dass wir in Österreich im ersten Halbjahr trotz dieses „unmenschlichen“ Asylgesetzes, wie Sie meinen, 12 500 Asylanträge ge­habt haben. Deutschland hat 18 668 Asylanträge gehabt, und dies ist verglichen mit Ös­ter­reich annähernd die gleiche Zahl. Wenn man dies aber auf die Bevölkerungszahl um­schlägt, dann muss man sagen: Wir haben einen immens erhöhten Anteil zu tragen!

Das muss man vor allem unter dem Blickwinkel der Dublin-II-Vereinbarung sehen. Österreich ist ja an sich nur noch von Freundesländern umgeben, von Dublin-II-Ländern oder sicheren Drittstaaten, und daher stellt sich schon die Frage: Wie kommt es zu diesen hohen Zahlen an neuen Asylwerbern?

Man muss aber auch einmal in die Motivationsforschung eingehen: Was motiviert jemanden, in Österreich um Asyl anzusuchen? – Wenn man sich einen Bericht aus dem Jahr 2001 – der ist trotz allem herzeigbar – anschaut, dann stellt man fest, dass 1998 noch 23 Prozent als Grund politische Verfolgung angegeben haben, während sich dieser Prozentsatz im Jahr 2001 auf 12,7 Prozent reduziert hat. Wirtschaftliche Überlegungen haben 1998 bei 48,1 Prozent aller Asylwerber eine Rolle gespielt, 2001 bei 30 Prozent, aber die Asylwerber waren wahrscheinlich gut beraten, denn parallel dazu war ein Anstieg bei persönlichen Gründen von 10 auf 24 Prozent festzustellen. – Das einmal kurz zur Motivation.

Aus diesem Grund stellen wir fest, dass ein dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Deutschland zum Beispiel hat reagiert. Deutschland hat einen Korridor geschaffen. Zwei Kilometer innerhalb des deutschen Staatsgebietes ist es möglich, illegale Grenzgänger, wenn die zeitlichen Zusammenhänge klar daliegen, wieder zurückzu­schicken – sicher ein Modell, Herr Bundesminister, das man auch für Österreich überlegen könnte.

Bemerkenswert ist auch die Problematik der Abschiebung. Einerseits haben wir einen Anteil von Nicht-Österreichern in österreichischen Gefängnissen von 43,03 Prozent, andererseits diskutieren wir noch darüber, vorsätzlich straffällige Asylanten abzu­schieben. Das ist eine Sache, die man sich genau anschauen muss, denn es geht dabei um die Frage, ob Österreich die Verpflichtung hat, vorsätzlich straffälligen Per­sonen noch Asyl zu gewähren.

Zu den Gemeinden: Die Schlagworte, die man hört, klingen so schön, wie etwa: Jede Gemeinde einen Asylwerber! Aber ich schaue mir schon an, wie die Resonanz sein wird, wenn die Bürgermeister dann die ersten Asylwerber unterzubringen haben werden. Ich kann es mir vorstellen, denn ich bin selbst in einem Ort Gemeindevertreter, ich weiß, was an der Basis gesprochen wird. Dort ist das Motto: Flüchtlinge ja, aber sicher nicht bei mir im Ort! So lautet der tägliche Tenor.

Aus diesen Gründen – und damit möchte ich schließen – fordere ich Sie, Herr Bun­desminister, auf – und ich bin überzeugt davon, dass uns das gelingen wird –, das jetzige Asylgesetz so zu optimieren, dass es dem Anspruch entspricht, den alle Öster­reicherinnen und Österreicher an solch ein Gesetz stellen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.08

 


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