Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 148

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Ka­peller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.08

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Minister! Hohes Haus! Einerseits ist es für Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion der Grünen, selbstverständlich, grobe, herbe Kritik, ja Anschul­digungen gegen den Herrn Minister, gegen Mitglieder des Kabinetts und gegen Beam­te des Bundeskriminalamtes auszusprechen (Abg. Öllinger: Wir haben gefragt – keine Antwort!), andererseits erlauben Sie aber nicht, dass Kritik am Verfassungsgerichtshof oder am UBAS geübt wird, obwohl niemand – und schon gar nicht unser Herr Minis­ter! – diese Institutionen, deren Rechte oder deren Entscheidungen anzweifelt oder deren Entscheidungen kritisiert.

Es ist sicher nicht das Ende einer Demokratie, Frau Kollegin Glawischnig, wenn ein Minister auf Folgen von Erkenntnissen der Höchstgerichte aufmerksam macht – wie etwa beim Zivildienst. Es ist keine Majestätsbeleidigung, wenn kritisch betrachtet wird, dass beim UBAS mehr als 24 000 offene Verfahren anhängig sind. Es ist sicher keine Gotteslästerung, wenn der Chef auf Grund dieser Zahlen befindet, dass das nicht nur auf Grund der Mitgliederzahl beim UBAS gegeben ist.

In meiner Dienstzeit als Erstentscheider beim Bundesasylamt in Linz weiß ich eines ganz genau: Manche Verfahren beim UBAS haben über Gebühr beziehungsweise sehr lange gedauert. So liegen beispielsweise – das ist ja in den Akten einsehbar – zwi­schen den einzelnen Einvernahmen, zwischen den einzelnen Ladungen Intervalle von Monaten.

Verwaltungsabläufe dürfen und müssen hinterfragt werden, zumindest vom Chef.

Noch einmal zur Klarstellung, Frau Kollegin: Auch Organe, die mit dem richterlichen Sonderstatus der Unabhängigkeit, der Unabsetzbarkeit und der Unversetzbarkeit aus­gestattet sind, dürfen kritisch bewertet werden, ohne deren Rechte und Entscheidun­gen sofort in Frage zu stellen.

Nun zu Ihren Skandalisierungen der Fälle Bürstmayr und Lorenz. Dazu darf ich als kriminalpolizeilicher Referent, als Kriminalpolizist eines sagen: Es gibt keinen anderen Weg, als bei Verdachtsmomenten eine Sachverhaltsdarstellung an die Gerichte weiter­zuleiten. Oder wollen Sie, dass wir Kripo-Beamte präjudizierend bewerten? Ich glaube, das wollen Sie auch nicht.

So bleibt einfach zu sagen: Österreich hat die beste Grundversorgung im Asylwesen, sonst würden nicht Rechtsanwälte in Tschechien für unser Land werben – zufällig werden diese dann auch Klienten; ist nicht gewollt.

Österreich hatte im letzten Jahr optimale Bedingungen für Zivildiener. Eine unendlich lange Warteschlange konnte abgebaut werden.

Österreich ist heuer zum dritten Mal in Serie das sicherste Land der Welt geworden. – Danke, Herr Minister.

Abschließend: Frau Glawischnig, Sie haben gesagt, Sie beobachten, dass Minister Strasser immer weiter nach rechts rückt. (Abg. Dr. Glawischnig: Ja!) Darum geht es Ihnen in Wirklichkeit! Sie beschmutzen unseren Minister ausschließlich deshalb, weil er Ihre gesellschaftspolitische Intention nicht vertritt.

Gerade im Sicherheitsbereich, im Asylwesen gibt es eine große Diskrepanz zwischen der veröffentlichten Meinung und der öffentlichen Meinung, zwischen der Meinung der Basis und der politischen Meinung der Grünen. Sie veröffentlichen Meinung, wir hören


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