Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 152

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auch Hüter der Grund- und Freiheitsrechte. Es muss daher Teil des Amtsver­ständ­nisses eines Innenministers der Republik Österreich sein, Grundrechtseingriffe äußerst sorgsam zu prüfen und im Zweifel den Grundrechten den Vorrang einzuräumen.

Besonders bedenklich ist, wenn Teile des Polizeiapparates auf Veranlassung oder mit Duldung des Innenministers politisch engagierte MitbürgerInnen verfolgen bzw. Erhe­bungen gegen diese einleiten. Noch sensibler ist dies jedoch, wenn dies gegenüber Rechtsanwälten passiert. Der Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser hat jedoch auch bei diesem Thema keinerlei Einsicht gezeigt und auch zu diesen Vorwürfen ausgeführt, dass er die gängige Praxis nicht ändern werde.

Dies alles führt zwangsweise zu der Überzeugung, dass der gegenwärtige Innen­minister nicht in der Lage ist, sein Amt im Sinne eines demokratischen Rechtsstaates zu führen, ihm daher durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Ver­trauen zu entsagen ist.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Dem Bundesminister für Inneres wird durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates gem. Art. 74 Abs. 1 B-VG das Vertrauen versagt.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Scheibner zu Wort. Restredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.21

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Viel ist heute, auch in den vorangegangenen Debatten, von Demokratieverständnis, von Verständnis für Rechtsstaat, von Verständnis für Parlamentarismus gesprochen worden, vor allem von den Abgeordneten der Oppo­sition. Vielleicht ist das Ihr Verständnis von Parlamentarismus und Fairness, wenn man eines der schärfsten Mittel, welches das Parlament gegenüber einem Regierungs­mit­glied hat, dann einbringt, wenn die Partei des Ministers nur mehr zwei Minuten Re­dezeit hat, um dagegen auch Einwendungen vorbringen zu können. Das ist vielleicht Ihre Ansicht von Parlamentarismus oder vielleicht auch ein Zeichen für schlechtes Ge­wissen, dass man möglichst keine Gegenargumente mehr zulassen möchte, Argumen­te gegen diesen rein parteipolitisch motivierten Misstrauensantrag, den Sie hier kurz vor Ende dieser Debatte einbringen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ und vor allem auch von den Grünen! Sie betonen immer, intellektuelle Redlichkeit sei in der politischen Debatte so wichtig. Dann diskutieren wir darüber: Was darf denn ein Mandatar? Was darf ein Minister? Beide haben den gleichen Eid, das gleiche Gelöbnis auf die österreichische Bundes­verfas­sung geleistet. Darf ein Mandatar, ein öffentliches Organ Entscheidungen von Gerich­ten kritisieren oder nicht? Ja oder nein? Darf er das oder darf er das nicht? Oder darf er sie nur dann kritisieren, wenn es Ihnen passt? Dürfen Sie höchstgerichtliche Ent­scheidungen kritisieren, die Ihnen nicht passen, während andere das nicht dürfen, weil


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