Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 219

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damit, dass innere und äußere Sicherheit und Justiz 4,7 Milliarden € kosten. – Das enttäuscht mich.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass die Justiz unschätzbare Dienste nicht nur für die österreichische Gesellschaft, sondern auch und insbesondere für die österreichische Wirtschaft leistet. Natürlich ist das Justizministerium auch ein Ministerium, in dem Persönlichkeitsschutz betrieben wird, in dem das Familienrecht – legistisch – bear­bei­tet wird, auch das Konsumentenschutzrecht, die öffentliche Sicherheit und so weiter.

Vor allem aber – und das sollte man sich hier in Erinnerung rufen, weil der Herr Finanzminister ja so sehr auf die Wirtschaft pocht – gibt das Justizministerium auch den Rahmen für die österreichische Wirtschaft. Es ist das Handelsgesetzbuch, das Aktienrecht, das GesmbH-Recht, das Kartellgesetz, das Übernahmsrecht, E-Com­merce, Eigenkapitalersatz und vieles andere mehr, das den Wirtschaftsstandort Österreich sichert.

Wenn man in der Budgetrede so viel so richtig – das sage ich auch gleich – und so verheißungsvoll vom Wirtschaftsstandort Österreich spricht, dann bitte auch und mehr von der Justiz, die genau diesen Wohlstand, den wir in Österreich haben, sichert.

Es gibt keine Wohlstandssicherung ohne funktionierende Justiz! Das ist undenkbar. Vielleicht kann das bei der nächsten Budgetrede mehr berücksichtigt werden, denn ohne eine funktionierende Justiz geht es bestimmt nicht!

Nun ganz kurz zur bedingten Entlassung, die hier die Gemüter so erhitzt. Ich darf den vielen Fachleuten, die hier auftreten, in Erinnerung rufen: Wir haben in Österreich seit vielen, vielen Jahren die stabile Zahl von 5 200 österreichischen Strafhäftlingen. Der Rest sind Untersuchungshäftlinge und ausländische Häftlinge. Sorgen bereiten uns vor allem die ausländischen Untersuchungshäftlinge.

Insgesamt ist die Zahl der Häftlinge zuletzt von 7 000 auf 9 000 gestiegen. (Abg. Mag. Wurm: Warum?) Weil die Kriminalität gestiegen ist. Im Bereich der Unter­suchungshäftlinge kann man mit einer bedingten Entlassung nichts erreichen. Erklä­ren Sie mir bitte, wie man einen Untersuchungshäftling bedingt entlassen kann. – Natürlich überhaupt nicht! Wir müssen die Kriminalität bekämpfen und dürfen nicht in Bereichen herumflunkern, die nicht wirklich auf die gegebene Situation passen! Das möchte ich in Erinnerung rufen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eine besondere Sorge haben wir in Wien, denn Wien und der Osten Österreichs sind der Schwerpunkt der Kriminalität. In Wien und im Osten Österreichs gibt es permanent um 600 Untersuchungshäftlinge mehr als in früheren Jahren. Wir brauchen daher für Wien ein zweites Landesgericht, weil – auch das ist logisch, und das sage ich auch den vielen Experten, die ständig auftreten – die Untersuchungshäftlinge nach den gesetzlichen Bestimmungen in denselben Gebäuden untergebracht werden sollen wie die Untersuchungsrichter. Und wenn das Landesgericht für Strafsachen mit seinem Gefangenenhaus, das angeschlossen ist, dieses Plus an 600 Häftlingen einfach nicht aufnehmen kann, dann muss man, wenn man die öffentliche Sicherheit schätzt und wahren will, ein zweites Gefangenenhaus bauen, in welchem Richter und Unter­suchungshäftlinge in einem Gebäude untergebracht sind. – Das ist so klar wie Wasser, und das sollten auch jene Richter endlich einmal akzeptieren, die das ständig be­kämpfen! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Miklautsch. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


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