Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 91

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Wie sieht das Sehbehelfs-Paket tatsächlich aus? – Unbestritten ist, dass in Hinkunft Kinder und sozial Schutzbedürftige, aber auch hochgradig sehschwache Personen die bisherige Kostenbeteiligung der Krankenversicherung bekommen werden. Die Defi­nition obliegt dem Augenarzt, der Augenärztin. Das heißt, dort, wo höhere Kosten durch die Notwendigkeit von Bifokalbrillen angezeigt sind, wo die Kosten für Linsen auf Grund hoher Kurzsichtigkeit angezeigt sind, wird selbstverständlich wie bisher die Leis­tung der Krankenkasse erfolgen. Das, was gestrichen werden soll, ist das Gießkannen­prinzip.

Zu den Designerbrillen. Die Frau Staatssekretärin hat sich in der Pressekonferenz ver­sprochen, sie hat 500 € und nicht 5 000 € gemeint, und das kosten Designerbrillen bald. Die Aufzahlung der Krankenkasse erfolgt automatisch und beträgt 10,35 € für das Gestell oder bis zu 13,85 € – das ist unterschiedlich bei den Kassen – und 5,35 € pro Glas. Das gilt auch nach wie vor für Bifokalbrillen, wenn es medizinisch indiziert ist, wenn es also sozusagen kein Luxus ist, wie das bei mir der Fall ist. Ich habe 1,5 Di­optrien und habe auf Grund meiner Alterssichtigkeit auch eine Bifokalbrille, aber ich kann es mir leisten, und ich stehe auch dazu. Und wenn ich ein besonderes, bruch­sicheres Glas will und mir das leisten möchte, das nur sechs Gramm wiegt – und das ist das Teure an der Brille –, dann brauche ich auch diesen Krankenkassenzuschuss von 20 oder 23 € nicht.

Das ist das, was wir mit „Gießkanne“ meinen. Damit werden wir 35 Millionen € von ins­gesamt jetzt 65 Millionen € einsparen. Sie sehen also, die Masse dieser 65 Millionen machen diese Kleinzuzahlungen aus. Die, die die Brillen brauchen, nämlich die Kinder, die sozial Schwachen und die hochgradig oder stärker Sehbehinderten, bei denen es medizinisch indiziert ist, werden auch weiterhin den Zuschuss in der gleichen Höhe bekommen. Daher halte ich dieses Paket für wirklich ausgewogen und lade auch die SPÖ ein, dem zuzustimmen.

Ich war etwas verwundert über den Ausdruck „Cäsarenwahn“, Herr Abgeordneter Grü­newald. Ich habe es nicht so empfunden! Gerade beim Strukturpaket waren es mehr Frauen als Männer, die hier verhandelt haben, und wir sind, so glaube ich, zu einem guten Ergebnis gekommen. Es ist wichtig anzumerken, dass das ein erster wichtiger Schritt ist; damit ist das Paket noch nicht umgesetzt. Es wird jetzt sehr wohl darauf ankommen – und da gebe ich Ihnen Zeit und lade ich Sie ein mitzutun –, wie diese Strukturmaßnahmen dann tatsächlich umgesetzt werden in den einzelnen Gesund­heitsplattformen in den Ländern, in der Bundesgesundheitsagentur.

Wir haben ja sehr viele Einvernehmensregelungen gemacht, damit eben niemand Angst bekommen muss, dass er vom Bund überrollt wird. Das ist ja immer die große Sorge der Ärzte, die große Sorge der Bundesländer, dass sie überrollt werden von einem zentralistischen Bundeswahn. Den haben wir nicht. Wir bekennen uns zu einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen dem Bund und den Bundesländern und allen Playern im Gesundheitssystem, also auch den Ärztinnen und Ärzten, den anderen Gesundheitsdienstleistern, den Ordensspitälern, die ja auch einen wichtigen Beitrag im österreichischen Gesundheitswesen leisten, wie natürlich auch allen Krankenhäusern.

Das Glasauge wird also wachsam sein, Herr Abgeordneter Grünewald. Ich bin über­zeugt davon, Sie werden das auch sein, und ich lade auch Sie und Ihre Fraktion ein, konstruktiv mitzuarbeiten, denn gerade bei der Gesundheitstelematik werden wir das brauchen.

Ich möchte aber jetzt noch ganz kurz etwas zum Gesamtbudget sagen, denn das ist ja nicht nur eine Diskussion über die Gesundheitsreform. Herr Abgeordneter Gusenbauer hat die Erhöhung der Personalkosten kritisiert. Es ist mir wichtig, hier etwas richtig zu stellen. Im Jahr 2003 ist das Gesundheitsministerium erst ab Mai existent gewesen.


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