Das heißt, es war ein Rumpfjahr, und die Personalausgaben bezogen sich nur auf acht von zwölf Monaten. Noch dazu hat es bei der Teilung des Ministeriums falsche Personalberechnungen gegeben. Die Personalkosten wurden also falsch berechnet, nicht nach Köpfen. Daher ist es zu einer Unterdeckung gekommen, und da das ein Doppelbudget für die Jahre 2003 und 2004 war, ist diese Unterdeckung auch im Jahr 2004 fortgeschrieben worden. Wir mussten den fehlenden Betrag aus dem restlichen Budget zusammenkratzen und decken, und jetzt ist erstmals Budgetwahrheit zu den Kopfwahrheiten gegeben. Es gibt also hier keine Vermehrung der Köpfe, sondern ganz im Gegenteil: Ich habe durch diese Fehlberechnungen, die passiert sind, dann Probleme gehabt, die pragmatisierten Beamtinnen und Beamten zu bezahlen. Ich kann sie nicht in Pension schicken, und ich will sie auch gar nicht in Pension schicken.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit ganz
herzlich bei jenen Beamtinnen und Beamten bedanken, die in den letzten Tagen
und Wochen zum Teil Tag und Nacht bei uns im Hause gearbeitet haben. (Beifall
bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Ebenso bedanken möchte ich mich bei jenen, die in den Bundesländern Tag und Nacht gearbeitet haben. Das Strukturpaket wurde am Samstag Abend fertig gestellt, von unseren BeamtInnen bis drei Uhr früh noch redaktionell überarbeitet. Ab zwölf Uhr mittags am Sonntag sind alle Landesbeamtinnen und -beamten an ihren Computern gesessen, haben es noch einmal durchgecheckt, sodass wir am Sonntag Abend das Okay von allen hatten. Das ist eine Leistung, die weit über das, was Pflicht ist, hinausgeht, und dafür möchte ich mich ganz, ganz herzlich bedanken.
Wir haben mit diesem Budget also keine Erhöhung der Personalkosten vorgenommen, sondern ganz im Gegenteil.
Das, was neu im Budget ist – und ich möchte das im Rahmen meiner Ausführungen erwähnen –, ist, dass durch das Bundestierschutzgesetz erstmals eine Bundeskompetenz für den Tierschutz geschaffen wird, die bei unserem Ministerium angesiedelt sein wird. Dazu findet sich im Kapitel 17 die finanzielle Bedeckung mit 3,5 Millionen €.
Durch eine umsichtige hausinterne Umschichtung von Finanzmitteln gelingt die komplette Reorganisation der Arzneimittelzulassung, der Arzneimittelinspektion und der Pharmakovigilanz mit einer Ausgliederung des Bundesinstituts für Pharmakologie in eine Pharm Austria.
Zusätzliche nach dem Arzneimittelgesetz vorzunehmende Maßnahmen: Erstmals können auch umfangreiche Aktivitäten des Ministeriums im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung und Prävention, wie zum Beispiel die Informationskampagnen zur Bewegungsförderung, zur seelischen Gesundheit und zum Rauchausstieg, verankert werden. Die Förderung von Gesundheitsförderungs- und Drogen-Einrichtungen wird damit sichergestellt, und die Weiterversorgung der Bevölkerung mit Impfstoffen und insbesondere Kinderimpfprogramme werden gesichert.
Lassen Sie mich aber auch noch etwas zum Frauenbudget sagen, denn ich möchte hier nicht nur auf Grund der aktuellen Diskussion über Gesundheitsfragen diskutieren, sondern auch zum Frauenbudget kurz Stellung nehmen.
Im Kapitel 17 gibt es für die Bundesministerin genügend Spielraum für eine nachhaltige Finanzierungssicherung für die zahlreichen Frauenservice- und Fraueninterventionsstellen für die nächsten beiden Jahre. Es wird für die Interventionsstellen gegen Gewalt, die, glaube ich, großartige Arbeit leisten, von sich aus aktiv werden über Information der Exekutive, auf die Betroffenen zugehen, nächstes Jahr mehr Geld geben, ebenso eine Valorisierung für die Frauenservicestellen, die meines Erachtens auch dringend notwendig ist.