Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 106

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dern, möchte ich Ihnen ganz kurz am Beispiel dieses Kompromisses unseren Stand­punkt klarmachen, dass Sie die Verliererin bei diesem Kompromiss sind – nicht Sie als Person, sondern die Gesundheitspolitik auf Bundesebene. Und das tut uns Grünen weh, denn wir hätten uns etwas anderes vorgestellt: vorwärts zu gehen und nicht wieder rückwärts zu gehen zu Strukturen, die wir eigentlich verlassen wollen, weil sie sich als ineffizient herausgestellt haben. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Bravo!)

Ich erkläre Ihnen das aus meiner Sicht – und Sie können mir dann erklären, wo ich es falsch sehe –: Sie schreiben noch in Ihrer Punktation zur Bund-Länder-Vereinbarung: Es geht um eine Gesamtverantwortung der Gebietskörperschaften und der Sozialver­sicherung für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Und Sie verbinden das mit der Strukturfrage, also mit diesen Bundes- und Ländergesundheitsagenturen oder ‑plattformen – egal, wie Sie es nennen. Wie ist die Lösung für diese Gesamtverantwor­tung in dem, was Sie jetzt paktiert haben?

Die Gebietskrankenkassen und alle anderen Kassen, aber hauptsächlich die Gebiets­krankenkassen, haben ein Riesendefizit. Diese sind die Hauptfinanziers für den ge­samten Gesundheitssektor in Österreich. Die Länder – oder sagen wir allgemeiner: die Gebietskörperschaften – sind auch ein Finanzier im Gesundheitsbereich, haben ein Problem wegen der Steuerreform, sind aber auch Anbieter von Leistungen, nämlich der Krankenhäuser.

Der Finanzierungsvorschlag schaut jetzt so aus, dass die Gebietskrankenkassen, die Kassen allgemein, verpflichtet werden, Geld vom Kassensektor, der ein Defizit hat, hin­überzuschaufeln in die Länder. – Die Länder sind nicht verpflichtet, ihre Ineffizienzen dort, wo sie festgestellt wurden, zu beseitigen. Die Länder bekommen Geld, und den Ländern wird noch dazu gesagt: Wenn ihr mit diesem Geld nicht auskommt, dann holt es euch bei den Patienten!

Was ist das für ein Strukturvorschlag, wo die Patienten, die Kranken sozusagen, ver­pflichtet werden, für die Ineffizienzen, die es in den Ländern gibt und die es zwischen Bund und Ländern – und nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch den Krankenversicherungen – gibt, für die Probleme, für die Reibungsflächen zu zahlen? Die sollen jetzt zahlen? – Das kann es ja wirklich nicht sein, Frau Bundesministerin! Und dass der Spitalskostenbeitrag dann in dem einen Bundesland meinetwegen 7 €, im anderen Land 9 € und im anderen Bundesland 10 € pro Tag betragen soll, das ist die Lösung? Das ist die Perspektive? – Das kann es ja auch nicht sein, Frau Bundes­ministerin!

An diesem einen Beispiel ist mir klar geworden, dass dieses Modell von Bundesge­sundheitsagenturen und Länderplattformen von vornherein zum Scheitern verurteilt ist, weil sich in dieser Frage der Finanzierung, der Finanzierung des Finanzausgleiches und der damit zusammenhängenden Gesundheitsfrage, gezeigt hat, dass sich die Län­der durchgesetzt haben. Und die Länder sagen: Wir richten es uns wie bisher selbst, auch für die Zukunft!

Die Frau Bundesministerin und der Bund in seiner Verantwortung für Gesundheitswe­sen haben abdanken müssen! Das ist das Ergebnis dieses Gesundheitskompromisses.

Nein, danke, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Wir sind für einen sinnvollen Föderalismus, ja, und er ist auch möglich. Best-Practice-Modelle wären sinnvoll. Das geht aber nur dann, wenn die Bundesverantwortung klar und stark genug ist. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Überall dort, wo jetzt in diesem Kompromiss die Frau Bundesministerin eigentlich gestärkt werden hätte müssen von Ihrer Seite, sind die Länder gestärkt worden. – Das ist das Ergebnis, und


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