Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 73

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dieses Antrages nicht wirklich klar ist, was damit gemeint ist. Ich vermute, dass gemeint ist: Unterricht in Laut- und Gebärdensprache.

Wir von den Grünen werden diesem Antrag – im Gegensatz zur SPÖ – nicht zustimmen, und zwar weniger wegen des Antragstextes selbst – über den könnten wir diskutieren –, sondern es geht darum, dass wir die Diskussion darüber mit Ihnen schon länger führen und den Eindruck haben, dass Sie versuchen könnten, die Möglichkeit der Einsetzung von Implantaten gegen die Gebärdensprache auszuspielen.

Wenn man diesen Antrag genau liest, kann man schon feststellen, dass beispielsweise in der Einleitung steht, dass für Kinder mit einer Hörbehinderung, wenn sie Implantate haben, „die Möglichkeit besteht, dasselbe Wissen und dieselben Berufsvorausset­zungen zu erlangen wie ihre hörenden Kolleginnen und Kollegen“.

Da frage ich Sie schon: Gilt das für Gehörlose mit Gebärdensprache nicht? – Da muss man sich doch nur anschauen, wie diesbezüglich die Situation in skandinavischen Ländern ist, in denen es beispielsweise eine Vielzahl von AkademikerInnen gibt, die gehörlos sind, jedoch mit der Gebärdensprache einen sehr großen und beruflichen Zugang bekommen haben. – Das ist bei uns jedoch nicht der Fall!

Weiters schreiben Sie von ÖVP und FPÖ in Ihrem Antrag, dass die Gebärdensprache auch weiterhin das „wichtigste Sprachwerkzeug“ sein werde. – Es ist ja fast schon peinlich – angesichts der Situation, dass wir seit Jahren, ja seit Jahrzehnten um die Anerkennung der Gebärdensprache kämpfen –, dass es keinen Anspruch auf Gebär­densprachen-Unterricht gibt. Und dann kommt das in diesem Antrag so, als wäre das der Stand der Dinge.

Den Antrag selbst – wenn man ihn neutral nimmt und davon ausgeht, dass Sie seriöse Wissenschafter damit beauftragen werden, die Möglichkeiten von Implantaten und der Gebärdensprache zu überprüfen – könnte man sich schon überlegen, nur: Das Ver­trauen darin, dass das Ministerium da wirklich Wert auf Ausgewogenheit legt, ist bei uns so begrenzt, dass wir diesem Antrag nicht zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen.)

13.38

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Spezialberichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beratungsgruppe VI des Bundesvor­anschlages 2005.

Diese umfasst die Kapitel 12 und 14 des Bundesvoranschlages in 650 der Beilagen in der Fassung des Spezialberichtes in 670 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Gemäß § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Abstimmung über die bei der Verhandlung der Beratungsgruppe VI des Bundesfinanzgesetzes eingebrach­ten Entschließungsanträge sogleich vorzunehmen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeord­neten DDr. Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen im Schul­bereich.

 


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