12.000 Exekutivbeamten aus, die
sich ab 2005 für die Funktionen, die sie bereits ausüben, neuerlich bewerben
müssen.
Ein Manager in der Privatwirtschaft wäre
für einen solchen Vorschlag sofort entlassen worden. Es geht aber Strasser gar
nicht um eine Verbesserung des Managements der Exekutive, seine Vorgangsweise
ist ausschließlich parteipolitisch motiviert. Aussagen des
ÖVP-Sicherheitssprechers Kössl bestätigen dies. Er meinte wörtlich auf Strasser
gemünzt: „Es sei nur selbstverständlich, sich für dieses Jahrhundertprojekt für
Spitzenpositionen auch die besten Köpfe aussuchen zu wollen.“ (OTS156 vom
20.10.2004)
Nach welchen Kriterien Strasser die
besten Köpfe aussucht, hat er in den letzten Jahren ausgiebig bewiesen.
Verlierer sind jedenfalls alle Österreicherinnen und Österreicher, für die das
Grundrecht auf innere Sicherheit im Jahr 2005 noch weniger garantiert sein
wird, als dies schon bisher der Fall war.
Von zahlreichen Verfassungsexperten wird
auf die Verfassungswidrigkeit der geplanten Schaffung eines neuen
einheitlichen Polizeikörpers hingewiesen. Dennoch wird die Regierung Schüssel
ihr Vorhaben durchziehen. So wie dies bereits beim Asylrecht und im Bereich des
Zivildienstes passiert ist, wo ebenfalls trotz massiver Warnungen von
Verfassungsrechtlern verfassungswidrige Gesetze beschlossen wurden. Sollte der
Verfassungsgerichtshof dann ein solches Gesetz aufheben, reagiert der
Innenminister in einer für eine demokratische Republik, für die der Rechtsstaat
die Basis bildet, beschämenden Art und Weise. So führte er in der ZIB 1 am
22. Oktober 2004 aus, dass nicht alles was der Verfassungsgerichtshof
Recht spricht, automatisch auch richtig ist. Diese Urteilsschelte würzte er mit
weiteren Sprüchen an: „Auf hoher See und vor dem Verfassungsgerichtshof bist du
in Gottes Hand.“ „Sie wissen, drei Juristen fünf Meinungen.“ (Jeweils
Abendjournal 22. Oktober 2004.)
4. Neuerlich verfassungswidrige
Hauptverbandsreform
Von Anfang an startete die schwarz-blaue
Bundesregierung eine politische Kampagne gegen den Hauptverband der
Sozialversicherungsträger, dem Obersten Organ der Selbstverwaltung der
Sozialversicherung, die die wichtigste Säule der sozialen Sicherheit für alle
ÖsterreicherInnen bildet.
Dieser Angriff auf die Interessen der
Versicherten wurde dadurch verschleiert, dass Hauptverbandspräsident Hans
Sallmutter zur Zielscheibe der Angriffe gemacht wurde. Dies gipfelte in seiner
verfassungswidrigen Abwahl und einer verfassungswidrigen Reform des
Hauptverbandes.
Am 10. Oktober 2003 wurde diese
Hauptverbandsreform vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) praktisch komplett
aufgehoben. Die Regierung hat bis 31. Dezember 2004 Zeit, eine
verfassungskonforme Lösung zu finden. Der Begutachtungsentwurf zur Neuordnung
stößt nun aber neuerlich auf eine breite Front der Ablehnung:
Gefordert war seitens des
Höchstgerichts, den Trägern wieder eine entsprechende Repräsentanz in den
entscheidenden Organen zu schaffen und der Selbstverwaltung wieder das
operative Geschäft in die Hände zu legen. Auch wurde die Regierung aufgefordert,
den Ausschluss von Kammer- und Gewerkschaftsfunktionären aus den Spitzengremien
zu beseitigen.
Es gehört zum Wesen der
Selbstverwaltung, dass ihre obersten Organe für die Versicherten repräsentativ
sind. Im Klartext gesprochen: Die Organe in der Selbstverwaltung sind dann
sicher nicht repräsentativ zusammengesetzt, wenn drei Millionen unselbstständig
Versicherte weniger oder gleich viel Vertreter haben wie 300.000 Selbständige.
Dieses Verhältnis ist noch weniger gerechtfertigt, wenn man das Beitragsaufkommen
betrachtet, denn die ArbeitnehmerInnen tragen den Hauptanteil bei.