Auch hier scheint eines bereits gewiss:
In den Organen wird es eine deutliche ÖVP/FPÖ-Mehrheit geben, die Vertreter der
Arbeitnehmer werden deutlich unterrepräsentiert sein. Sogar der Rechnungshof
zeigt sich skeptisch, ob bei der in Aussicht genommenen Konstruktion von einer
demokratischen Legitimation der Organe gesprochen werden kann.
Zusammenfassung
Allen diesen Maßnahmen ist eines gemein:
Wesentliche Einrichtungen des österreichischen demokratischen Systems werden
einseitig, gegen den Willen und die Interessen der Betroffenen verändert oder
abgeschafft. Die Machtbalance wird einseitig zu Gunsten der Regierung
verschoben, die demokratische Legitimation durch eine Alleinherrschaft der
Regierungsparteien auch in Bereichen ersetzt, wo sie niemals bei Wahlen eine
Mehrheit errungen haben. Das Ganze wird noch garniert durch eine Reform der
Exekutive, die die Interessen der Exekutivbeamten verletzt und gewaltenteilende-
und begrenzende Strukturen durch den Durchgriff des Innenministers ersetzt.
Alle diese Maßnahmen erfolgen mit einer
Mehrheit durch den einfachen Gesetzgeber, die Regeln der Verfassung werden
schlicht ignoriert. Am Vorabend der Jubiläumsfeiern der Zweiten Republik werden
einseitig die politischen Grundlagen verändert, die Voraussetzung für den Erfolg
der Zweiten Republik waren. Ein gesellschaftlicher Grundkonsens rückt in immer
weitere Ferne, es stellt sich die Frage, wie da ein Konsens im
Verfassungskonvent gefunden werden soll. Der einfache Gesetzgeber schafft
fertige Tatsachen, noch bevor ein Konsens darüber gefunden werden kann, wie
eine neue Verfassung aussehen soll, die dem Erfolgsmodell der Zweiten Republik
angemessen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, auf jegliche Kürzung
und Einschränkung der Verwendung der Arbeiterkammerumlage zu verzichten und die
Einrichtung der Arbeiterkammern und ihre ausreichende Finanzierung in der
Verfassung zu verankern?
2. Sind Sie bereit, die Direktwahl der
Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft und ihre ausreichende
Finanzierung beizubehalten, die Österreichische Hochschülerschaft als
Selbstverwaltung der Studierenden anzuerkennen und in der Verfassung zu
verankern?
3. Sind Sie bereit, die
Regierungsvorlage für die Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei so zu
verändern, dass eine einwandfreie verfassungsrechtliche Grundlage geschaffen
wird, die Forderungen der Landeshauptleutekonferenz erfüllt werden und auf die
Neuausschreibung und Besetzung von 5.300 bestehenden Funktionen verzichtet
wird?
4. Sind Sie bereit, dem Nationalrat eine
Reform des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger vorzuschlagen, die den
verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Selbstverwaltung voll entspricht,
bei der das Verhältnis der Vertreter in den Organen der Sozialversicherung dem
zahlenmäßigen Verhältnis der einzelnen Gruppen der Sozialversicherten
entspricht und durch die die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung in
diesem Sinne verfassungsrechtlich verankert wird?
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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Cap als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Ge-