(Abg. Dr. Glawischnig: Aber jetzt machen Sie es genau gleich! – Abg. Dr. Van der Bellen: Und jetzt?) – Das gibt es jetzt wohl nicht mehr, Herr Kollege Van der Bellen! (Widerspruch bei den Grünen.)
Meine Damen und Herren! Damals sind wir in
den Ausschüssen gesessen und
haben Abänderungsanträge eingebracht. Ich kann mich noch an Abgeordnete
erinnern, die gesagt haben, es wäre alles recht gescheit, was wir da
eingebracht haben, aber sie könnten, sie dürften nichts abändern, denn dieses
Gesetz sei von den Sozialpartnern verhandelt worden und hier ins Parlament
eingebracht worden. (Abg. Öllinger: Herr Kollege Scheibner! Wie ist es jetzt?) Sie dürften nichts mehr abändern, keinen
Punkt und keinen Beistrich dürften sie da abändern.
Meine Damen und
Herren! Das war Demokratie, so wie es sich Kollege Cap vorstellt. Das ist nicht
unser Modell von Demokratie. Da haben die Volksvertreter die Gesetze zu machen.
Da haben die Wähler zu entscheiden, wer die Gesetze macht, und nicht andere
Institutionen – die wichtig und notwendig sind, die aber nicht für die
Gesetzeswerdung verantwortlich und nicht zum Gesetzesbeschluss berufen sind,
meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten
der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig: Da kriegen Sie aber einen
roten Kopf!)
Oder in wichtigen
Fragen wie zum Beispiel dem EU-Beitritt, meine Damen und Herren! Wie haben Sie
denn versucht, etwa in dieser wichtigen Frage der EU-Mitgliedschaft Österreichs
die Opposition einzubinden? – Gar nicht, weil Sie gesagt haben, Sie wollen etwa
die Freiheitlichen nicht am Verhandlungstisch sehen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch:
Abgehobene Politik!) Mit einer Freiheitlichen Partei, die damals über eine
Million Österreicher vertreten hat, gab es in dieser wichtigen Frage keine
Verhandlungen, keine Gespräche, nicht einmal den Versuch eines Konsenses. (Abg. Mag. Wurm:
Der Herr Schüssel war dabei! Wo war denn da die ÖVP?)
Oder der
Verfassungsgerichtshof, den Sie jetzt immer wieder zitieren: Gott sei Dank gibt
es jetzt die Möglichkeit der Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof. (Abg. Öllinger: Was
passiert denn? Was passiert mit den Urteilen?) Wir haben das oft diskutiert. Sie haben
mit Ihrer Zweidrittelmehrheit diese Kontrolle des Verfassungsgerichtshofes
ausgeschlossen, unmöglich gemacht.
Ich habe letztes
Mal ein Beispiel von Kollegem Kräuter zitiert, da hat man schon vorsorglich –
da war das Erkenntnis noch gar nicht da – gesagt, man werde auf jeden Fall
ein Gesetz vorbereiten. Egal, wie dieses Erkenntnis ausgeht, wird man die
eigene Meinung durchsetzen. (Abg. Mag. Wurm: Sie haben keine
Zweidrittelmehrheit, das ist der einzige Unterschied!) Das war Ihr
Verständnis von politischer Kontrolle, nicht unser System, Herr Kollege Cap!
Wir stehen zu dieser politischen Kontrolle auch unserer Gesetze durch den
Verfassungsgerichtshof als höchste Instanz in diesem Bereich.
Oder die
Sozialpartner, meine Damen und Herren: Ja, wir bekennen uns auch zur Sozialpartnerschaft,
aber das darf keine Schattenregierung sein. (Abg. Öllinger: Brav müssen sie sein!) Die Sozialpartner, egal woher sie kommen,
ob Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer, Herr Kollege Öllinger, müssen sehr
vorsichtig beim Umgang mit den Beiträgen der Zwangsmitglieder sein. (Abg. Öllinger:
Gehorsam!)
Sie müssen sehr,
sehr sparsam sein. (Abg. Öllinger: Gefügig!) Die
Wirtschaftskammer hat Sparprogramme umgesetzt. (Abg.
Öllinger: Servil!) Die Arbeiterkammer hat es versprochen und
nicht gemacht.
Wenn man jetzt nur deshalb, weil wir gesagt haben, es ist ungerecht, dass der Arbeiterkammer durch die Höchstbeitragsgrundlage ein Körberlgeld von 1,5 Millionen € zufließt, und dass man hier einen Deckel einzieht, schon so tut, als ob die Freiheit der Interessenvertretung abgegraben wird, dann frage ich mich wirklich, welches Ver-