Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite, alle Unternehmerinnen und Unternehmer oder Landwirte und Landwirtinnen auf der anderen Seite sind verpflichtend Mitglieder in ihren Organisationen und machen sie durch diese umfassende Vertretung auch tatsächlich so stark, wie sie sind. (Abg. Grillitsch: ... Urabstimmung ...!) – Völlig richtig, lieber Kollege Grillitsch, es ist durch Urabstimmungen bei den Mitgliedern abgesichert und verbrieft, dass sie diese Mitgliedschaft auch so wollen.
Aber diese Pflichtmitgliedschaft erlegt diesen Organisationen auch besondere Verpflichtungen auf, und zwar Verpflichtungen, sparsam mit den Pflichtbeiträgen der Mitglieder umzugehen, diese Mittel zweckmäßig einzusetzen und natürlich auch gesetzeskonform, was die Aufgabenwahrnehmung anbelangt, vorzugehen. Da ist es schon legitim, dass die Regierung, zunächst in der Person des Herrn Wirtschafts- und Arbeitsministers, der ja als Aufsichtsorgan per Gesetz diese Organisationen zu überwachen hat, ein Auge darauf hat, was mit den Geldern dieser Organisationen geschieht, wie die Aufgaben wahrgenommen werden und ob das auch tatsächlich gesetzeskonform geschieht. Wenn Herr Minister Bartenstein dazu eine Äußerung abgibt, dann geschieht das im Rahmen seiner ihm gesetzlich zugeordneten Verantwortung. Dass das kritisiert wird, verstehe ich überhaupt nicht.
Oder: Der Nationalrat, der diesen
Organisationen ja durch entsprechende Gesetze ihre Legitimation gegeben hat und
ihnen zum Beispiel die Pflichtmitgliedschaft per Gesetz abgesichert hat, hat
selbstverständlich auch das Recht, deren Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit zu
hinterfragen. Wenn daher unser oberster Repräsentant des Nationalrates, der
Herr Präsident, eine kritische Anmerkung dazu macht, dann ist das nicht nur
sein gutes Recht, sondern geradezu seine Pflicht, diese Dinge kritisch zu
beobachten. Frau Kollegin Glawischnig, ich verstehe es überhaupt nicht und kann
es auch nicht akzeptieren, dass Sie dem Herrn Präsidenten dieses Recht auf
seine Meinung und Meinungsäußerung in dieser ihm sogar zugeordneten
Aufsichtspflicht nehmen wollen. Das kann ich nicht akzeptieren, das muss ich
auf das Schärfste zurückweisen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)
Wenn wir schon bei der Sparsamkeit dieser Organisationen sind, so muss ich festhalten: Die Wirtschaftskammer war sich im besonderen Maße dessen bewusst, dass sie die Pflichtmitgliedschaft ihrer Mitglieder auch legitimieren muss (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist haarsträubend!), dass es eben gilt, mit den Mitteln sparsam und zweckmäßig umzugehen. Die Wirtschaftskammer hat sich selbst ein Sparprogramm verordnet und in dessen Folge die Beiträge für die Mitglieder um 30 Prozent, um 150 Millionen € pro Jahr gesenkt. (Zwischenrufe des Abg. Faul.) Das führt dazu, dass das, was vorher gesagt worden ist, inzwischen nicht mehr stimmt.
Wenn man die
Serviceeinrichtung der Außenwirtschaftsorganisation und die Aufwendungen für
die gesamte Wirtschaft einmal abzieht, dann ist das Budget der Wirtschaftskammer
an sich – ohne diese Organisation – inzwischen niedriger als jenes
der Arbeiterkammer. So schaut es aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei
der ÖVP.)
Worüber reden wir denn hier eigentlich? (Abg. Sburny: Über die Anzahl der Mitglieder vielleicht?) Wir reden doch nicht, wie es wieder die Diktion der Frau Csörgits war, von einer überfallsartigen Kürzung der Beiträge und der Einnahmen der Arbeiterkammer. Wir reden davon, dass durch eine zusätzliche Finanzierungsmaßnahme für das Gesundheitswesen, nur aus diesem Titel, nämlich der Anhebung der Höchstbemessungsgrundlagen, keine zusätzliche Einnahme, über die normalen Einnahmensteigerungen hinaus, für die Arbeiterkammer hätte entstehen sollen. Über nichts anderes haben wir geredet. Es muss doch wohl noch erlaubt sein, darüber eine Diskussion zu beginnen, dass so ein Windfall Profit nicht entstehen soll.