Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 139

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn Sie den Umstand, dass man nicht in Purkersdorf von der Gendarmerie und in Wien von der Polizei und in Groß-Enzersdorf dann wieder von der Gendarmerie betreut wird, sodass man nicht innerhalb von einer halben Stunde drei unterschiedliche Behörden beschäftigt, als „Gefährdung des Grundkonsenses“ bezeichnen, dann ist das Ihre Sache!

Herr Kollege Parnigoni hat sich sehr beeilt, hier herauszugehen, als die Feststellung gemacht wurde, er hätte behauptet, dass er persönlich dafür gewesen wäre. Ich glaube ihm, dass er persönlich nicht dafür war. Allerdings liegt mir ein Bericht der „Ober­österreichischen Nachrichten“ vom 1. Feber 2003 vor, wo unter dem Titel „Dokumen­tation – das will die SP“ Folgendes festgestellt wird:

„Die SP hat am Freitag ihr Programm für Regierungsverhandlungen mit der VP vorgestellt. Im Folgenden ein Auszug der wichtigsten Bereiche samt Maßnahmen:

Da heißt es: „Arbeit und Wirtschaft:“

Und dann steht unter „Innere, äußere Sicherheit“:

„Fusion Polizei/Gendarmerie.“

Möglicherweise haben Sie das nicht gemacht. Möglicherweise hat es die SPÖ nie beschlossen. Möglicherweise hat sie es beschlossen und, wie wir das schon gewohnt sind, 24 Stunden später sofort wieder widerrufen. Das weiß ich nicht. Jedenfalls haben die „Oberösterreichischen Nachrichten“ das unter dem Titel „Dokumentation“ so erfasst, weil sie geglaubt haben, dass das Ihre Ansicht ist. (Abg. Parnigoni schüttelt verneinend den Kopf.) Wenn Sie jetzt sagen, das gefährde den „Grundkonsens der Zweiten Republik“, dann ist das wieder eine ganz andere Sache.

Nächster Punkt: Sie haben sich mit der Arbeiterkammer auseinander gesetzt, mit der Kritik, dass die Beiträge zu stark erhöht sind, beziehungsweise auch sehr heftig kritisiert, dass der Nationalratspräsident dazu in der Öffentlichkeit Stellung genommen hat.

Ich möchte Ihnen dazu Folgendes sagen: Die öffentliche Verwaltung in Österreich ist von der Verfassung her von den Grundsätzen der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit geprägt beziehungsweise gibt es einen Verfassungsauftrag, diese so zu führen, und das gilt selbstverständlich auch für die Selbstverwaltung. Wenn da ohne Ausweitung der Aufgaben innerhalb von nur vier Jahren eine Steigerung in der Beitragsleistung von fast 20 Prozent erfolgte, dann darf man das sicherlich in Frage stellen. Wenn auch das bloße Infragestellen bereits eine Verletzung des Grund­konsenses der Zweiten Republik darstellt, dann habe ich das Gefühl, dass manche den Grundkonsens der Zweiten Republik nicht verstanden haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nächster Punkt: ÖH. – Ich frage Sie: Wenn im Juni dieses Jahres die Universitäts­vertreter eine bestimmte Reform verlangen, nämlich dass die Mittel zu 90 Prozent den Universitäten zukommen sollen, und die Regierung dem im November Rechnung trägt, ist das wirklich auch eine Verletzung des Grundkonsenses der Zweiten Republik?

Sie haben es bestritten. Ich möchte nur sagen: Mir liegt hier die Aussendung der APA vor, die Folgendes feststellt:

„Die Vorsitzendenkonferenz fordert den Gesetzgeber auf, sich dieser Forderung anzunehmen und die neuen Gegebenheiten zu berücksichtigen, die durch das In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 entstanden sind.“

Diese Aussendung wurde von folgenden Vorsitzenden unterzeichnet:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite