Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 141

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einem gewachsenen Wahlrecht. Würde die Arbeiterkammer-Wahl insgesamt bundes­weit durchgeführt, gäbe es da eine „einstimmige Mehrheit“ für die Sozialdemokratie. Ich weiß nicht, warum Sie da jetzt – gerade umgekehrt – sagen, das wäre das Vorbild. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

Tatsache ist jedenfalls, dass das, was Sie hier im Bereich der Universitäten machen, ganz eindeutig zum Anlass hat, die Studenten zurechtzustutzen. Und, Frau Kollegin Brinek, ich muss, weil Sie sich hier heute so aufgespielt haben als Wahrer des Rechts­staates und als diejenige, die bei den Universitäten immer eine korrekte Linie fährt, auch noch dazu sagen:

Meine Damen und Herren! Kollege Neugebauer! Wir haben alle noch den vorhin schon angesprochenen „Standard“-Artikel aus dem Jahre 2003 im Kopf, in dem wir lesen konnten, dass es im Rahmen der Universitätsgesetznovelle, die Sie damals beschlos­sen haben, eine Definitivstellung für alle zukünftig – nämlich ab 1. Jänner 2004 – nicht mehr geben soll. (Abg. Dr. Brinek: Es gibt ja ...!)

Anlässlich der Definitivstellung Ihrer eigenen Person, Frau Kollegin Brinek – und das ist das, was ich so beschämend finde –, hat es ein Gutachten gegeben, in dem gestanden ist, Brinek solle dem Antrag nach mangels Qualifikationen nicht definitiv gestellt werden. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Dann gab es eine Intervention, und Sie sind es geworden! (Rufe bei der SPÖ: Ja! Ja!)

Ich halte es für beschämend, dass Sie sich hier herausstellen und verteidigen, dass das Studentenparlament aufgelöst werden soll, und gleichzeitig versuchen, die erste Geige zu spielen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Brinek: Ja! Sie sind ein beschämen­der Fall!)

Ich gehe sonst an sich nicht so ins Persönliche (Abg. Scheibner: Nein! Aber wo!), aber wenn sich jemand so wie Sie hier herstellt und versucht, im Glashaus sitzend zu schießen, dann ist es notwendig!

Eine kurze Anmerkung noch: Der Verfassungsgerichtshof hat bereits einige Erkennt­nisse erlassen, die Verfassungswidrigkeiten festgestellt haben. Noch nie in der Zweiten Republik, meine Damen und Herren, hat es zu so wichtigen Gesetzen so viele Aufhebungen durch den Verfassungsgerichtshof gegeben wie hier. Das sollte auch der Herr Bundeskanzler zur Kenntnis nehmen, der das hier zu relativieren versucht hat.

Bevor meine Redezeit aus ist, möchte ich Ihnen noch zwei, drei Sätze vorlesen. Zum Hauptverband meinte der Verfassungsgerichtshof: Das Problem der Hauptverbands­reform liege darin, dass die Sozialversicherungsträger von der Mitwirkung im Verwal­tungsrat ausgeschlossen sind. – Meine Damen und Herren von den Regierungs­parteien! Ich empfehle Ihnen, auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofes nach­zulesen, wie weit hier verfassungswidrig vorgegangen wurde!

Vor dem Hintergrund der Jubiläumsfeiern müssen Sie, glaube ich, zur Kenntnis nehmen: Die willkürlichste und demokratiegefährdendste Regierung der Zweiten Re­publik ist wahrlich diese Regierung, die nunmehr im Amt ist! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.23

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die nächste Wortmeldung ist eine tatsächliche Berichtigung der Frau Abgeordneten Dr. Brinek. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.23

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Jarolim hat gesagt: Mit heutigem Datum können


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