Ich bedaure es überhaupt nicht, dass wir über 20 Prozent unseres Personals in der Verwaltung eingespart haben. Ich bedaure es nicht und halte es für richtig, dass wir 17 Prozent unseres Personals in den Landesgendarmeriekommandos eingespart haben. Effiziente Verwaltung, effiziente Arbeit in der öffentlichen Behörde sind notwendig und eine Voraussetzung dafür, dass man dann, wenn man mehr Geld und mehr Personal braucht, es auch bekommt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Jetzt, da wir das Budget und das Personal, das wir dringend benötigen, haben, gehen wir mit großer Konsequenz und mit Schwung die Modernisierung der Exekutive an. Wir haben die längst notwendige und sinnvolle Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie weit vorbereitet, so weit, dass wir es hier im Parlament diskutieren können. Ich freue mich auf diese Diskussion am 1. Dezember. Ich habe gehört, dass es einen Präsidialbeschluss gibt, dass es am 9. Dezember im Hohen Haus diskutiert und, ich nehme an, auch entschieden werden soll.
Durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie werden die Strukturen kompakter, die Informationen schneller, die Wege kürzer und Mitarbeiter effizienter dort eingesetzt, wo wir sie benötigen.
Da auch ein klares Wort, Herr Abgeordneter Öllinger. Wir haben derzeit 45 Kommandostellen und Kommandozentralen im Bereich der Exekutive in Österreich. Das neue Konzept sieht vor, dass es in Zukunft neun Kommandostellen geben wird, in jedem Bundesland eine. Das scheint sinnvoll, das scheint auch richtig zu sein, das ist unbestritten. Ja wie wollen Sie denn die Weiterentwicklung von 45 auf neun Kommandostellen vorantreiben? – Indem Sie diese Bereiche ausschreiben und dann in einem Verfahren, wie es das Ausschreibungsgesetz vorsieht, dies auch durchführen. (Abg. Öllinger: Da fangen die Probleme an!) Das ist der ganz normale Weg, den wir beschritten haben, den wir beschreiten werden, und das ist auch der vernünftige Weg, wie man eine große Organisationsänderung durchführt. Das haben wir bewiesen bei der Reform der Polizei Wien, das haben wir bewiesen bei der Reform des Bundeskriminalamtes, das haben wir bewiesen bei der Reform der Staatspolizei, und das werden wir wieder beweisen bei der sehr gut und genau vorbereiteten Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das klingt wie eine Drohung!)
Da darf ich auch gleich zu Ihrem Hinweis kommen, was diese Aussendung betrifft. Es dürfte Ihrer Aufmerksamkeit entgangen sein, dass die Klarstellung um 13.27 Uhr über die APA erfolgt ist, wo es sehr klar heißt – ich zitiere –, dass „im Bereich des Bundesasylamtes bereits auf die mündliche Verkündung des Erkenntnisses durch den VfGH“ – Verfassungsgerichtshof – „unverzüglich reagiert“ wurde.
Und weiters: „Gerade bei der Überstellung von Dublin-Fällen“ – um diese handelt es sich in diesem Fall – „in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind immer – wie vom VfGH verlangt – konkrete Einzelfallprüfungen durchzuführen.“
Das ist das, was das Bundesasylamt in diesem Bereich getan hat, und das haben wir getan ab dem Zeitpunkt der Verkündung und nicht später, auch wenn es hier rechtstheoretische Diskussionen darüber gibt, ab wann ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gelten sollte.
In diesem Zusammenhang darf ich das Hohe Haus auch informieren, dass heute der Menschenrechtsbeirat getagt und sich mit dem Vorschlag für die sechste Kommission, die wir letzte Woche in diesem Haus diskutiert haben, befasst hat. Es hat heute ein Ergebnis gegeben, allerdings kein besonders eindeutiges Ergebnis. Die Austria Presse Agentur schreibt – ich zitiere –: