Um unsere hohen Sicherheitsstandards beibehalten zu können, wird eine Exekutivreform erforderlich, und diese wird erfolgreich durchgeführt werden. Polizei, Gendarmerie und Zollwache werden zu einem Exekutiv-Wachkörper zusammengelegt. Wir wollen weniger Verwaltung, weniger Leitungsstrukturen, dafür mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung. – Und eines ist gewiss: Sicherheit ist nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts.
Ein Mehr an Sicherheit stellt auch die Grundlage für ein Mehr an Wachstum, ein Mehr an Arbeitsplätzen, ein Mehr an Wirtschaft, ein Mehr an Wohlbefinden unserer Bevölkerung dar. Innere Sicherheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionen, für eine florierende Wirtschaft und für eine hohe Lebensqualität.
Bei meinen verschiedenen Auslandsreisen wurde mir immer wieder bewusst: Wenn man die Situation der persönlichen Sicherheit in Österreich mit jener im Ausland vergleicht, schätzt man die Sicherheitssituation daheim immer mehr und ist froh, wenn man wieder zurückkommt, denn bei uns ist es sicher. Deshalb bedanke ich mich ganz besonders bei den Beamtinnen und Beamten der Sicherheitsexekutive für ihre hervorragende Arbeit für die Sicherheit unserer Bevölkerung!
Auch die ersten Vergleichszahlen des monatlichen Sicherheitsmonitorings zeigen: Die getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitssituation in Österreich beginnen zu greifen.
Ich bin auch froh darüber, dass für das Asyl- und Fremdenwesen entsprechende Vorsorge im Budget getroffen worden ist. Auf Grund der geänderten Rechtslage durch das In-Kraft-Treten der Artikel-15a-Vereinbarungen mit den Bundesländern werden für diesen Bereich um 60 Millionen € mehr verwendet. Im Bundesvoranschlag 2004 war auf die Versorgung von rund 5 500 Asylwerbern pro Tag abgestellt, der Bundesvoranschlag 2005 sieht eine Versorgung von täglich mehr als 18 500 Personen vor.
Ein paar Worte zum Bundesasylamt: Als Asylbehörde erster Instanz hat das Bundesasylamt über Asylanträge gemäß den normierten Verfahrensabläufen zu entscheiden. Gleichzeitig ist das Bundesasylamt die Behörde, die für das Dublin II-Abkommen zuständig ist. Für die Aufgaben im Bundesasylamt sind im Budget 2005 11 083 000 € vorgesehen. Für die Bewältigung dieser gesetzlichen Aufgaben sind sieben Außenstellen in den Bundesländern und zwei Erstaufnahmestellen in Traiskirchen, Schwechat und Talheim bei St. Georgen in Oberösterreich eingerichtet.
Der Unabhängige Bundesasylsenat ist eine dem Verwaltungsgerichtshof vorgeschaltete gerichtsähnliche, unabhängige Einrichtung, die über Berufungen in Asylangelegenheiten zu entscheiden hat. Für den laufenden Dienstbetrieb sind für das Jahr 2005 7 244 000 € vorgesehen. Dazu muss man festhalten, dass ein großer Rückstau bei den Berufungsverfahren besteht, der in Zukunft rasch aufzuarbeiten sein wird.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Diese Bundesregierung und Herr Bundesminister Strasser haben es geschafft, den Staatshaushalt zu konsolidieren und mit der größten Steuerreform die Bevölkerung und die Wirtschaft nachhaltig zu entlasten. Dies wird auch von internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds oder der OECD in ihren Berichten festgehalten. Nur die österreichische Opposition – sowohl Sozialdemokraten als auch Grüne – sind nicht bereit, dies endlich zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend
halte ich fest: Im Kapitel Inneres des Budgets 2005 sind richtige Maßnahmen
zur richtigen Zeit richtig budgetiert. Deshalb: Danke, Herr
Bundesminister! – Ich stimme dem Kapitel Inneres gerne zu. (Beifall bei
der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.20