Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 204

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

 


21.16

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zum Budget Inneres ist zu sagen, dass tatsächlich für 2005 1 893 Millionen € ver­anschlagt sind, also insgesamt um 9 Prozent mehr, wobei fast 60 Prozent der Ausgaben des Innenministeriums in Personalausgaben für die Sicherheitsexekutive gehen.

Ob diese Ausgaben realistisch geschätzt sind, kann allerdings angesichts der Um­strukturierungen, die bevorstehen, und auch angesichts der angespannten Personal­situation und des rapiden Anstiegs der Kriminalität sowie der sinkenden Aufklärungs­quote und der steigenden Zahl der Vermögensdelikte nicht beurteilt werden. Außerdem ist nicht klar, wie viele Mittel für die im Sicherheitspolizeigesetz vorgesehenen Schutz­zonen vorgesehen sind, weil sicherlich ein deutlicher Mehraufwand an Personal­stunden erforderlich sein wird und derzeit auch noch gar nicht absehbar ist, wie viele Schutzzonen es insgesamt geben wird und wie viele Mittel dafür erforderlich sein werden.

Dasselbe betrifft auch die im Sicherheitspolizeigesetz vorgesehene Videoüberwachung öffentlicher Räume. Auch hierfür ist mit Sicherheit ein Mehr an Personalstunden erforderlich. Auch die budgetären Mittel für die im Sicherheitspolizeigesetz vorge­sehene Kfz-Neuausstattung, die neuen Uniformen, die neuen Logos beziehungsweise Aufschriften scheinen sehr gering dotiert zu sein.

Medial stark im Blickfeld ist das Asyl- und Fremdenwesen. Allerdings macht dieses nur einen kleinen Budgetanteil aus, nämlich insgesamt 127 Millionen €, wobei etwa 80 Millionen in die Flüchtlingsbetreuung gehen. Allerdings erhöhen sich auf Grund der neuen Artikel-15a-Vereinbarung über die Grundversorgung die Mittel für die Flücht­lingsbetreuung um 50 Millionen gegenüber dem Voranschlag 2004. Das ist erfreulich. Und erfreulich ist auch, dass es im Bereich des UBAS eine Ermächtigung für den Fall gibt, dass höhere Kosten vorgesehen sind, so dass eine Zusatzdotierung ermöglicht ist.

Ob die Mittel insgesamt für einen gesetzeskonformen Vollzug des Asylgesetzes unter der Prämisse der Abarbeitung des Rückstaus reichen werden, darf allerdings be­zweifelt werden. Wir hoffen es zumindest, wobei hier angefügt sei, dass noch nicht geklärt ist, wie viel an Mitteln nach dem Spruch des Verfassungsgerichtshofes erfor­derlich sein werden und mit welchen Mitteln Sie, Herr Minister, dieses Problem lösen werden.

Sie haben in einem Interview gesagt, dass Sie von ungefähr 550 zusätzlichen Asyl­werbern ausgehen werden, wobei ich persönlich es bedaure, dass Sie es bedauern, dass Österreich angeblich mit diesem Erkenntnis ein attraktiveres Asylzielland gewor­den ist. (Abg. Kößl: Das stimmt doch, nicht wahr?)

In Wahrheit, Herr Minister, hat das von Ihnen durchgesetzte Asylgesetz unter dem Druck der FPÖ Österreich an den politisch rechten Rand Europas gebracht, und es war in mehrfacher Hinsicht verfassungs- und menschenrechtswidrig. Sie haben es trotzdem durchgesetzt, und zwar gegen die Bedenken des UNHCR und von Verfas­sungsexperten, des Roten Kreuzes und auch von Ihrer Partei nahe stehenden Hilfs­organisationen. Die Rechnung hat Ihnen der Verfassungsgerichtshof dafür präsentiert.

Lassen Sie mich abschließend noch ein Wort zu dem Fall der Menschenrechtsanwälte Bürstmayr und Lorenz sagen. Ich freue mich, dass es nach massiven Interventionen auch von unserer Seite gelungen ist, Sie zum Einlenken zu bewegen. Das soll hier


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