Sektionschef, Unternehmer oder Mindestpensionist ist. Ich sehe, dass man von diesem Grundsatz wieder abkommt.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass im
Parlament ein Gesetzentwurf zur Pensionsharmonisierung vorliegt, der für das
Jahr 2007 eine Pensionsanpassung mit der jährlichen VKI-Indizierung, und
zwar auf Grund der Vereinbarungen mit den Sozialpartnern und mit den beiden
Regierungsparteien, vorsieht. Damit ist auch die betreffende Forderung im
Antrag des Kollegen Dobnigg
schon erfüllt, da der Entwurf, der im Parlament schon zur Beschlussfassung
vorliegt, für das Jahr 2007 diese Regelung enthält. (Abg. Silhavy: Was ist mit 2005 und 2006?)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man über den Heizkostenzuschuss spricht, sollte man nicht vergessen, dass im Rahmen des Finanzausgleiches, der gleichfalls dieser Tage zur Beschlussfassung im Hohen Hause vorliegt, und im Einvernehmen der Bundesländer mit der Bundesregierung über 300 Milliarden € an Steuergeld für die Bundesländer vorgesehen worden sind. Es ist daher nur recht und billig, dass die verfassungsmäßigen Aufgaben von den Bundesländern wahrgenommen werden, ob es sich jetzt um die Heizkostenzuschüsse oder um die Kinderbetreuungseinrichtungen handelt, und nicht immer wieder versucht wird, das, was in der Kompetenz der Bundesländer liegt, dem Bund in die Schuhe zu schieben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Nach meinem
Verständnis der Verfassungslage hat man als Nationalrat und als Bundesrat für
die Interessen der Republik und nicht für Regionalinteressen da zu sein. Man
kann durchaus eine andere Brille aufhaben, aber die Brille, die man
verfassungsmäßig aufhaben sollte, sollte aus meiner Sicht die sein, die ich
erwähnt habe. (Abg. Öllinger: Gibt
es „Verfassungsbrillen“ schon von der Kassa?)
Ich darf nun auf den Konsumenteschutz zu sprechen kommen, weil sich eine ganze Reihe von Damen und Herren hier mit dieser Frage beschäftigt haben. Ich bin mit allen einer Meinung, die da die Zersplitterung der Kompetenzen kritisiert haben. Ich glaube, dass eine Zusammenführung der Kompetenzen durchaus sinnvoll und auch eine Verbesserung in diesem Bereich angebracht wäre. Ich habe im Ausschuss gesagt, dass auch die Einrichtung eines eigenen Ausschusses für Konsumentenfragen durchaus Sinn machen würde. Wir haben in der Europäischen Union auch einen Konsumentenschutzvertreter bei den Kommissaren. Warum sollte man nicht korrespondierende Einrichtungen auch im nationalen Parlament zur Erörterung dieser Fragen haben?
Aber Konsumentenschutzangelegenheiten
beziehen sich nicht nur auf das Produkthaftungsgesetz, daher haben wir auch in
vielen anderen Bereichen Initiativen ergriffen. Wir haben mehr als
230 Rechtsverfahren anhängig gehabt. Davon hatten wir bei 8 einen
Vergleich, 6 haben wir verloren, und die restlichen haben wir gewonnen. Die
Streitsumme beläuft sich auf mehr als 30 Millionen €. Im Interesse
der Konsumentinnen und Konsumenten würde ich mir wünschen, dass der von mir
mitinitiierte Antrag der Frau Justizministerin betreffend Musterprozesse und
die Vereinfachung und die Verbilligung in diesem Bereich bald auch den
Justizausschuss passieren würde und hier im Hohen Hause verabschiedet werden würde.
Nun zur angesprochenen Frage des Konsumentenschutzes im Bereiche der Banken und Versicherungen: Man sollte, bitte, nicht vergessen, auch nicht auf Seiten der sozialdemokratischen Fraktion, dass die Verträge mit Laufzeiten von 20 bis 40 Jahren, die heute auf Grund der geänderten Sicht des Konsumentenschutzes Probleme machen, in einer Zeit abgeschlossen worden sind, in welcher die Finanzmarktaufsicht für diesen Bereich die Rahmenbedingungen beziehungsweise die Geschäftsbedingungen anders gesehen hat, weil es sich um Privatverträge handelt, wo der Eingriff besonders schwie-