Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 57

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Sie von ÖVP und FPÖ nehmen ihnen mit Ihrer Politik dieses Recht. Das ist unsozial, das ist unchristlich, und das ist, wie ich meine, auch sehr, sehr beschämend.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dobnigg, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wertsicherung der Pensionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Pensionsanpassung für das Jahr 2005 mindestens im Ausmaß der Inflationsrate er­folgt.

Des Weiteren wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aufge­fordert, eine Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat bis Ende Jän­ner 2005 zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die Regelung der Pensionsanpas­sung generell so gestaltet wird, dass alle Pensionen künftig mit einem mindestens die Teuerung abgeltenden Faktor zu erhöhen sind.

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

12.04

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dobnigg eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Wertsicherung der Pensionen ist ord­nungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


12.04

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zu den aufgeworfenen Fragen der Pensionsproblematik zwei Dinge ins Treffen führen:

Erstens: Die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende und auch die Ausgleichs­zulagenrichtsätze für Ehepaare sind in den letzten Jahren stärker angehoben worden als in den Jahren davor. Damit haben wir für diejenigen, die früher im Jargon des Par­lamentes als die sozial Bedürftigsten bezeichnet worden sind, endlich eine Nachbesse­rung vorgenommen.

Zweitens: Im heurigen Jahr wird die Pensionsanpassung für das Jahr 2005 das letzte Mal mit der 1995 eingeführten Nettopensionsanpassung, die in breiten Bevölkerungs­kreisen von niemanden, außer von Mathematikern, verstanden worden ist, stattfinden. Diese Pensionsanpassung wird, so wie es die Pensionskommission festgelegt hat, die Inflation vom August des vorigen Jahres bis August des heurigen Jahres in Höhe von 1,5 Prozent bis zur Höhe der Medianpension – ohne Witwen- und Waisenpension – in der vollen Höhe der Inflationsrate mit einem einheitlichen Satz von 10,30 € abgelten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat einmal mit der Sozialdemokratie den Konsens gegeben, dass die Semmel für jeden Pensionisten gleich teuer sein soll, ob er nun


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