Sie von
ÖVP und FPÖ nehmen ihnen mit Ihrer Politik dieses Recht. Das ist unsozial, das
ist unchristlich, und das ist, wie ich meine, auch sehr, sehr beschämend.
Deshalb
bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dobnigg, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wertsicherung der Pensionen
Der Nationalrat
wolle beschließen:
Der Bundesminister
für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat
unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die
Pensionsanpassung für das Jahr 2005 mindestens im Ausmaß der
Inflationsrate erfolgt.
Des
Weiteren wird der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen aufgefordert,
eine Regierungsvorlage vorzubereiten und dem Nationalrat bis Ende Jänner 2005
zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die Regelung der Pensionsanpassung
generell so gestaltet wird, dass alle Pensionen künftig mit einem mindestens
die Teuerung abgeltenden Faktor zu erhöhen sind.
*****
(Beifall bei der SPÖ.)
12.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem
Dobnigg eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Wertsicherung der
Pensionen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit
in Verhandlung.
Als
Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Haupt. –
Bitte, Herr Bundesminister.
12.04
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zu den aufgeworfenen Fragen der Pensionsproblematik zwei Dinge ins Treffen führen:
Erstens:
Die Ausgleichszulagenrichtsätze für Alleinstehende und auch die Ausgleichszulagenrichtsätze
für Ehepaare sind in den letzten Jahren stärker angehoben worden als in den
Jahren davor. Damit haben wir für diejenigen, die früher im Jargon des Parlamentes
als die sozial Bedürftigsten bezeichnet worden sind, endlich eine Nachbesserung
vorgenommen.
Zweitens:
Im heurigen Jahr wird die Pensionsanpassung für das Jahr 2005 das letzte
Mal mit der 1995 eingeführten Nettopensionsanpassung, die in breiten
Bevölkerungskreisen von niemanden, außer von Mathematikern, verstanden worden
ist, stattfinden. Diese Pensionsanpassung wird, so wie es die
Pensionskommission festgelegt hat, die Inflation vom August des vorigen Jahres
bis August des heurigen Jahres in Höhe von 1,5 Prozent bis zur Höhe der
Medianpension – ohne Witwen- und Waisenpension – in der vollen Höhe
der Inflationsrate mit einem einheitlichen Satz von 10,30 € abgelten.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat einmal mit der Sozialdemokratie den Konsens gegeben, dass die Semmel für jeden Pensionisten gleich teuer sein soll, ob er nun