rig und
die Judikatur besonders unübersichtlich ist, und das wirkt auch heute noch
nach.
Das, was
die Finanzaufsicht des Kollegen Edlinger oder des Kollegen Klima oder des
Kollegen Vranitzky seinerzeit als richtig und im Einklang mit dem
Konsumentenschutz gesehen hat, wird heute oftmals nicht mehr als im Einklang
mit dem Konsumentenschutz erachtet, obwohl die Laufzeit vielleicht noch sieben
oder acht Jahre lang weitergeht. Ähnlich ist es bei Lebensversicherungen, bei
verschiedenen Sparmodellen und bei anderen Modellen und Produkten, die da
angeboten werden.
Das macht
die Situation für den Konsumentenschutz besonders schwierig. Es gibt die eine
oder andere Möglichkeit, für den Einzelnen, der zu Schaden gekommen ist, das
auch gemeinsam mit dem VKI auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Manche Dinge gilt
es für die Zukunft durch Änderungen der Geschäftsbedingungen, und zwar
gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht, zu verbessern und
konsumentenfreundlicher zu machen.
Aber ich darf auch darauf hinweisen, dass das Eingreifen in Privatverträge auch in vielen anderen Bereichen, wie etwa bei den Österreichischen Bundesbahnen, von Seiten der Sozialdemokratie immer als etwas nicht Zulässiges moniert wird. Warum es dann in anderen Bereichen anders gesehen wird, ist mir unverständlich.
Ich werde mich aber weiterhin bemühen, mich auf dem Verhandlungsweg dort, wo wir Schwierigkeiten für den Konsumenten, Schwierigkeiten in der Transparenz sehen, durchzusetzen. Aber das geht am Verhandlungstisch oft nicht von einem Tag auf den anderen, weil man sich auch in dem Spannungsfeld befindet, das Steuergeld dort einzusetzen, wo man auf dem Gerichtsweg eine hohe Rendite – sprich: einen Gewinn – im Interesse der Konsumenten erzielen kann.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist hier
auch die Frage nach den seinerzeitigen Vorgängen bei Böhler gestellt worden. Da
sollte man nicht vergessen, dass 1989, in einer wirtschaftlich schwierigen
Situation, die damaligen Böhler-Pensionisten kurzfristig gezwungen worden sind,
eine Verzichtserklärung abzugeben, mit welcher sie Abschläge bei der Pension
in Kauf nehmen mussten. Der Großteil hat es im falschen Vertrauen darauf
gemacht, damit die Firma und die Arbeitsplätze für die Jugend in dieser Region
zu retten. Als dann Jahre später Böhler wieder Gewinne geschrieben hat und die
Weiterführung der Böhler-Pension möglich gewesen wäre, ist dieser Bereich
bereits ausjudiziert gewesen, und gerichtliche Bemühungen, da eine Verbesserung
vorzunehmen, stehen nun rechtlichen Erkenntnissen gegenüber, gegen die ich als
Verwaltungsorgan dieses Staates, als Bundesminister, der an die Gesetze dieses
Staates gebunden ist, nicht ankommen kann. Aber eines möchte ich schon klar
sagen: Die Wegnahme unter den damaligen Gegebenheiten und auf Grund der
damaligen Beratung ist nicht unter einer schwarz-blauen Regierung erfolgt,
sondern ausschließlich unter der Leitung der damaligen Vertreter des
Finanzministeriums und jener, die damals für die verstaatlichte Industrie
zuständig waren. Sie können selbst in den Annalen des Parlaments nachschauen,
welcher Fraktion diese beiden Herren damals angehört haben. (Beifall bei den
Freiheitlichen und der ÖVP.)
12.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Geschäftsordnung: 2 Minuten Redezeit. Zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.