Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 59

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rig und die Judikatur besonders unübersichtlich ist, und das wirkt auch heute noch nach.

Das, was die Finanzaufsicht des Kollegen Edlinger oder des Kollegen Klima oder des Kollegen Vranitzky seinerzeit als richtig und im Einklang mit dem Konsumentenschutz gesehen hat, wird heute oftmals nicht mehr als im Einklang mit dem Konsumenten­schutz erachtet, obwohl die Laufzeit vielleicht noch sieben oder acht Jahre lang weiter­geht. Ähnlich ist es bei Lebensversicherungen, bei verschiedenen Sparmodellen und bei anderen Modellen und Produkten, die da angeboten werden.

Das macht die Situation für den Konsumentenschutz besonders schwierig. Es gibt die eine oder andere Möglichkeit, für den Einzelnen, der zu Schaden gekommen ist, das auch gemeinsam mit dem VKI auf dem Verhandlungsweg zu lösen. Manche Dinge gilt es für die Zukunft durch Änderungen der Geschäftsbedingungen, und zwar gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht, zu verbessern und konsumentenfreundlicher zu machen.

Aber ich darf auch darauf hinweisen, dass das Eingreifen in Privatverträge auch in vie­len anderen Bereichen, wie etwa bei den Österreichischen Bundesbahnen, von Seiten der Sozialdemokratie immer als etwas nicht Zulässiges moniert wird. Warum es dann in anderen Bereichen anders gesehen wird, ist mir unverständlich.

Ich werde mich aber weiterhin bemühen, mich auf dem Verhandlungsweg dort, wo wir Schwierigkeiten für den Konsumenten, Schwierigkeiten in der Transparenz sehen, durchzusetzen. Aber das geht am Verhandlungstisch oft nicht von einem Tag auf den anderen, weil man sich auch in dem Spannungsfeld befindet, das Steuergeld dort ein­zusetzen, wo man auf dem Gerichtsweg eine hohe Rendite – sprich: einen Gewinn – im Interesse der Konsumenten erzielen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist hier auch die Frage nach den seinerzeitigen Vorgängen bei Böhler gestellt worden. Da sollte man nicht vergessen, dass 1989, in einer wirtschaftlich schwierigen Situation, die damaligen Böhler-Pensionisten kurzfristig gezwungen worden sind, eine Verzichtserklärung abzugeben, mit welcher sie Abschlä­ge bei der Pension in Kauf nehmen mussten. Der Großteil hat es im falschen Vertrau­en darauf gemacht, damit die Firma und die Arbeitsplätze für die Jugend in dieser Re­gion zu retten. Als dann Jahre später Böhler wieder Gewinne geschrieben hat und die Weiterführung der Böhler-Pension möglich gewesen wäre, ist dieser Bereich bereits ausjudiziert gewesen, und gerichtliche Bemühungen, da eine Verbesserung vorzu­nehmen, stehen nun rechtlichen Erkenntnissen gegenüber, gegen die ich als Verwal­tungsorgan dieses Staates, als Bundesminister, der an die Gesetze dieses Staates gebunden ist, nicht ankommen kann. Aber eines möchte ich schon klar sagen: Die Wegnahme unter den damaligen Gegebenheiten und auf Grund der damaligen Bera­tung ist nicht unter einer schwarz-blauen Regierung erfolgt, sondern ausschließlich unter der Leitung der damaligen Vertreter des Finanzministeriums und jener, die da­mals für die verstaatlichte Industrie zuständig waren. Sie können selbst in den Annalen des Parlaments nachschauen, welcher Fraktion diese beiden Herren damals angehört haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.12

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. Frau Abgeordnete, Sie kennen die Geschäftsordnung: 2 Minuten Redezeit. Zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.

 


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