Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 71

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diesem Budget ein Mauerblümchendasein führt. Auch in den Aktivitäten, Frau Staats­sekretärin, vermisse ich entsprechende Schwerpunkte und Signale, da sind keine Zei­chen sichtbar.

Ich nenne einige Beispiele. Was haben Sie bisher getan, damit die Ergebnisse von Kontrollen, zum Beispiel von Lebensmittelkontrollen, wirklich einsichtig im Internet für Konsumenten, für interessierte Kreise dargestellt werden? Was haben Sie getan, damit zum Beispiel Ergebnisse von Pestiziduntersuchungen auch den interessierten Ge­schäfts- und Verkehrskreisen unmittelbar und sofort mitgeteilt werden? – Ich denke da zum Beispiel an Futtermittelrückstände, da gab es einige Fälle.

Ganz entscheidend, Frau Staatssekretärin: Was haben Sie dazu getan, dass die Agen­tur für Gesundheit und Ernährungssicherheit wirklich ausreichend dotiert wird? – Meine Damen und Herren, 20 Millionen € gehen da laut den Informationen, die wir haben – meine Kollegin Moser hat bereits darauf hingewiesen –, jährlich ab, die notwendig sind, damit die Lebensmittelsicherheit wirklich gewährleistet wird! Das ist ein Kernthema des Konsumentenschutzes, Kollege Stummvoll, das ist ganz entscheidend! Da kann sich der Bund, da kann sich der Staat wirklich nicht aus der Verantwortung herausschwin­deln. Ich glaube, da sind Sie die entsprechenden Signale bisher schuldig geblieben.

Abschließend zu dem ganzen Bereich Kennzeichnung/Etikettierung/Haftung: Ich den­ke, dass es im Bereich der speziellen Labels im Lebensmittelbereich nach wie vor kei­ne gemeinsame Strategie gibt. Es gibt noch immer kein einheitliches österreichisches Bio-Siegel, wie wir es seit Jahren einfordern. Es gibt auch keine gemeinsame Strategie im Lebensmittelqualitätssektor, was die Gentechnikfreiheit betrifft; ich denke da etwa nur an die Debatten über gentechnikfreie Futtermittel.

Frau Staatssekretärin! In der wichtigen Frage der Haftung sind wir völlig unglücklich mit dem bisherigen Gentechnikgesetz. Ich hätte gerne gewusst, wann Sie bereit sein wer­den, eine entsprechende Reparatur – noch rechtzeitig vor der Anbausaison 2005 – durchzuführen.

Kollege Maier hat angeregt, endlich einen Ausschuss für Konsumentenfragen im Par­lament einzurichten. Diesen Antrag werden wir ganz sicher unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.53

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Grander. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


12.53

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Gesetzeslage bei der Begutachtung von pflegebedürftigen Personen im Rahmen des Bundespflegegesetzes verhält sich widersprüchlich und ist aus der berufsrechtlichen Sicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege abzuändern. Derzeit ist die Begutach­tung für die Feststellung des Pflegeaufwandes und damit die Einstufung in eine der sieben Pflegestufen ausschließlich durch Ärzte möglich. Dem widerspricht jedoch das Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, wie auch unsere Frau Mag. Dr. iuris Gertrude Allmer, diplomierte Gesundheits- und Kranken­pflegeperson, im Rechtsgutachten vom 30. August 2003 ausführt.

Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich der diplomierten Gesundheits- und Kran­kenpflegepersonen umfasst laut § 14 Abs. 1 des Gesundheits- und Krankenpflegege­setzes die eigenverantwortliche Diagnostik, Planung, Organisation, Durchführung und


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