Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 112

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15.20

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Die politische Diskussion der letzten Wochen war sehr stark geprägt vom Bereich der Gesundheit. Auf Grund der intensiven Debatte über die Finanzierung des Gesundheitssystems ist so mancher Aspekt, der in dieser Reform enthalten ist, in der öffentlichen Diskussion zu kurz gekommen. Ich bin daher sehr dankbar, dass ich im Rahmen dieser Dringlichen Anfrage einige dieser Punkte behandeln kann.

Diese Reform ist umfassend vorbereitet worden, wir haben zwölf Monate lang auf sehr breiter Basis sehr intensiv diskutiert. Diese Diskussion fand statt in einem Reformdia­log, im Rahmen einer Gesundheitskonferenz, in zwölf Gesundheitsdialogen, und in weiterer Folge wurden natürlich sehr intensive Gespräche mit den Ländern, den Lan­deshauptleuten, den LandesgesundheitsreferentInnen und in letzter Konsequenz auch mit den LandesfinanzreferentInnen geführt.

Wir haben gestern ein großes Paket in den Ministerrat eingebracht, das auch vom Mi­nisterrat beschlossen und dem Hohen Haus zugeleitet wurde, sodass wir in den nächs­ten Wochen die Möglichkeit haben werden, diese Materien im zuständigen Ausschuss, im Plenum des Nationalrates und des Bundesrates zu diskutieren und zu beschließen.

Es ist uns damit sicher gelungen, eine dringend notwendige Strukturreform mit zusätz­lichen wichtigen Gesetzen wie einem Rahmengesetz zur Qualität von Gesundheits­dienstleistungen und einem Gesundheitstelematikgesetz auf die Beine zu stellen, die sicherstellen wird, dass unser Gesundheitssystem nicht nur in den nächsten ein, zwei Jahren, sondern mittelfristig gesichert sein wird, und zwar mit einem niederschwelligen Zugang für alle. Weiters wird damit sichergestellt, dass jede und jeder in Österreich, der medizinische Hilfe braucht, diese auch bekommt, und zwar unabhängig vom Alter und vom Einkommen, und es wird sichergestellt, dass wir auch einen Paradigmen­wechsel in Richtung Gesundheitsförderung und Prävention setzen, sodass unser An­liegen, dass möglichst alle Österreicherinnen und Österreicher möglichst lange gesund bleiben und bei hoher Lebensqualität ein hohes Alter erreichen, realistischer wird, als dies bisher der Fall war.

Ich denke, dass wir gerade mit diesem Paradigmenwechsel hin zu einer Gesundheits­förderung erreichen werden, dass die Österreicherinnen und Österreicher von sich aus Verantwortung für ihre Gesundheit übernehmen und mehr Sorgfalt auf die Erhaltung ihrer Gesundheit legen, beziehungsweise wollen wir all jenen, die auf Grund welcher Einflüsse auch immer, seien es Unfälle, seien es Krankheiten, Berufskrankheiten oder andere Krankheiten, medizinische Hilfe benötigen, diese rasch bereitstellen, damit sie möglichst bald wieder gesund werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich jetzt konkret auf die Fragen eingehen, die in dieser Dringlichen Anfra­ge gestellt worden sind.

Zu den Fragen 1 und 2 betreffend Steuerungsinstrumente:

Sie wissen, eines der Hauptziele der Gesundheitsreform im Jahr 2005 war die Veran­kerung der institutionellen Zusammenarbeit von Ländern und Sozialversicherung als den jeweils Zuständigen für den intra- und extramuralen Bereich, also für die Spitäler und den niedergelassenen Bereich.

Mit der Schaffung einer Bundesgesundheitsagentur als öffentlich-rechtlicher Fonds und der Gesundheitsplattformen auf Länderebene als Organe der Landesgesundheitsfonds konnte dieses Ziel im Rahmen einer Artikel-15a-Vereinbarung nunmehr mit den Län­dern gemeinsam realisiert werden. Ich bin sehr stolz darauf, dass es innerhalb einer sehr kurzen Zeit gelungen ist, diese 15a-Vereinbarung fertig zu verhandeln und ge-


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