meinsam
mit dem Stabilitätspakt und dem Finanzausgleich durch den Ministerrat zu
bringen.
Neben der geplanten Erarbeitung von Qualitätsvorgaben und einer Leistungsangebotsplanung als Rahmen für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen so wie eines Nahtstellenmanagements zwischen den beiden Sektoren und der vorgesehenen transparenten Darstellung der Mittelflüsse – das ist deswegen so wichtig, weil bisher diese Transparenz nicht gegeben war – als Steuerungsinstrument für die beiden heute getrennten Sektoren ist vor allem der Kooperationsbereich, der Reformpool zu nennen.
Hinsichtlich dieses Reformpools vereinbarten die Länder, dass für Projekte, die Verschiebungen vom intra- in den extramuralen Bereich oder umgekehrt vorsehen – ich gehe aber davon aus, dass es vermehrt Verschiebungen vom intra- in den extramuralen Bereich geben wird –, Geld vorzusehen ist, und zwar in den Jahren 2005 und 2006 mindestens ein Prozent der Gesamtmittel, in den Folgejahren mindestens 2 Prozent der Gesamtmittel; das ist also eine nicht unerhebliche Summe, die dafür zur Verfügung steht.
Durch die neue Gesundheitsagentur und die neuen Gesundheitsplattformen auf Länderebene erwarte ich mir die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten sowie die Schließung allfälliger Versorgungslücken und eine Steigerung der Effizienz im österreichischen Gesundheitswesen. Insbesondere soll durch ein funktionierendes Nahtstellenmanagement der Übergang zwischen den einzelnen Sektoren für die Patientinnen und Patienten reibungslos funktionieren und daher nicht mehr wahrnehmbar sein, was insbesondere für ältere Menschen, für Personen ohne Angehörige von besonderer Wichtigkeit ist.
Weiters soll durch die Nutzung von Synergieeffekten und Effizienzpotenzialen der Mitteleinsatz unter Sicherstellung einer möglichst gleichmäßigen regionalen Versorgung so effizient wie möglich erfolgen.
Welche Vorteile bringt das jetzt für die Patientinnen und Patienten? – Ein funktionierendes Nahtstellenmanagement wird dazu führen, dass die Patientinnen und Patienten ohne unnötige Verzögerung zur richtigen Versorgungseinrichtung, nämlich zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin, zum Facharzt oder zur Fachärztin der Krankenanstalt, zur Rehabilitation gelangen und dass damit Wartezeiten wesentlich verringert werden.
Durch die Vermeidung von
Doppelgleisigkeiten werden unnötige Ausgaben der Patientinnen und Patienten
verhindert, und insbesondere dort, wo Menschen zu Hause dann nicht die
notwendige familiäre Versorgung vorfinden, wird dieses Nahtstellenmanagement
sicherstellen, dass von Organisationen,
Sozialorganisationen,
Hilfseinrichtungen, angefangen von der Hauskrankenpflege bis hin zur Heimhilfe
und zu Essen auf Rädern, alles organisiert wird, und zwar bevor die Patientin oder der Patient das Spital verlässt.
Im Bereich der Gesundheitstelematik wird es vor allem durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien möglich sein, den Patientinnen und Patienten sowie den LeistungsanbieterInnen die notwendigen Informationen wie Befunde, Verschreibungen und Ähnliches, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes, der Privatsphäre zukommen zu lassen.
Wir werden damit ebenfalls sicherstellen, dass Doppelgleisigkeiten vermieden werden können, und wir werden vor allem Möglichkeiten schaffen, dass auch ein Allgemeinmediziner/eine Allgemeinmedizinerin in einer entlegenen Region Österreichs durch die Gesundheitstelematik, durch die Telemedizin bei einem Facharzt/einer Fachärztin einer Universitätsklinik oder eines Schwerpunktkrankenhauses eine zweite Meinung