Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 114

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einholen kann und damit dem Patienten oder der Patientin die Reise in das Schwer­punktkrankenhaus ersparen und dem Gesundheitssystem Kosten ersparen kann. Das wird zu mehr Qualität für die Patientinnen und Patienten und zu mehr Sicherheit für die AllgemeinmedizinerInnen führen, weil sie damit auch Kontakte zu den KollegInnen halten können, ohne unnötige Reisezeiten in Kauf nehmen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Durch die Implementierung eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems und einer systematischen Qualitätsarbeit soll zum Vorteil der Patientinnen und Patienten die Erbringung von Gesundheitsleistungen auf einem österreichweit gleichen, möglichst hohem Niveau sichergestellt werden.

Zur Frage 3: Wie soll in Hinkunft die Leistungsangebotsplanung erfolgen?

Auf Grund der neuen Vereinbarung soll die Leistungsangebotsplanung für das Jahr 2005 durch eine Fortschreibung des ÖKAP, des Österreichischen Krankenanstal­tenplanes, um ein Jahr verlängert werden, es ist dies als Übergangsfrist gedacht. Wäh­rend dieser Zeit soll der von uns im Entwurf vorgelegte österreichische Strukturplan Gesundheit mit den Ländern fertig verhandelt werden, damit dann mittels Landesge­sundheitsplattformen sichergestellt werden kann, dass diese Leistungsangebotspla­nung tatsächlich konkretisiert wird und in ein Leistungsangebot mündet.

Wir sind beim österreichischen Strukturplan Gesundheit erstmals weggegangen von einer standortbezogenen Bettendiskussion hin zu einer qualitätsbezogenen Leistungs­diskussion, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistung im intramuralen oder im extramuralen Bereich erfolgt; sie muss gleiche Qualitätsstandards enthalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zur Frage 4: „Wie ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Spitälern ab dem 1.1.2005 gesichert?“

Durch diese Artikel-15a-Vereinbarung und die Erarbeitung von Qualitätsvorgaben und einer Leistungsangebotsplanung ist die medizinische Versorgung auf hohem Niveau auch ab dem 1. Jänner 2005 gesichert. Hinsichtlich der Finanzierbarkeit dieser Leis­tungen wurde vereinbart, zusätzliche Mittel in Höhe von rund 300 Millionen € zur Ver­fügung zu stellen, die den Ländern und den Sozialversicherungen zu gleichen Teilen zukommen. Darüber hinaus kamen Bund und Länder darin überein, Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung beziehungsweise zur Steuerung im selben Ausmaß zu setzen. Das wird vor allem im intramuralen Bereich zu bewerkstelligen sein, weil die Erhöhung der tagesklinischen Leistungen zu einer Reduktion von Spi­talstagen, von Belagstagen und damit auch zu einer Reduktion der Anzahl von Akut­betten führen wird.

Zur Frage 5: „Durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie die Österreicherinnen und Österreicher dazu anhalten, eine Lebensstiländerung beziehungsweise ein Um­denken zu einem bewussteren Leben und zu einer gesunden Lebensführung vorzu­nehmen?“

Wir haben bereits im vergangenen Jahr eine große Gesundheitsförderungsbewegung ins Leben gerufen, in deren Rahmen in den letzten 14 Monaten sehr erfolgreich eine Reihe von Initiativen gesetzt wurden, und zwar jeweils im Lebensumfeld der Men­schen, also sowohl bei Kindern und Jugendlichen, in Kindergärten und Schulen, als auch bei Erwachsenen vor allem im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung mit sehr vielen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie bei Senio­ren durch die Seniorenorganisationen.

Wir haben uns dabei auf fünf Bereiche konzentriert: auf den Bereich der Ernährung, auf den Bereich der Bewegung, auf die seelische Gesundheit beziehungsweise die


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