einholen kann und damit dem Patienten oder der Patientin die Reise in das Schwerpunktkrankenhaus ersparen und dem Gesundheitssystem Kosten ersparen kann. Das wird zu mehr Qualität für die Patientinnen und Patienten und zu mehr Sicherheit für die AllgemeinmedizinerInnen führen, weil sie damit auch Kontakte zu den KollegInnen halten können, ohne unnötige Reisezeiten in Kauf nehmen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Durch die Implementierung eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems und einer systematischen Qualitätsarbeit soll zum Vorteil der Patientinnen und Patienten die Erbringung von Gesundheitsleistungen auf einem österreichweit gleichen, möglichst hohem Niveau sichergestellt werden.
Zur Frage 3: Wie soll in Hinkunft die Leistungsangebotsplanung erfolgen?
Auf Grund der neuen Vereinbarung soll die Leistungsangebotsplanung für das Jahr 2005 durch eine Fortschreibung des ÖKAP, des Österreichischen Krankenanstaltenplanes, um ein Jahr verlängert werden, es ist dies als Übergangsfrist gedacht. Während dieser Zeit soll der von uns im Entwurf vorgelegte österreichische Strukturplan Gesundheit mit den Ländern fertig verhandelt werden, damit dann mittels Landesgesundheitsplattformen sichergestellt werden kann, dass diese Leistungsangebotsplanung tatsächlich konkretisiert wird und in ein Leistungsangebot mündet.
Wir sind beim österreichischen Strukturplan Gesundheit erstmals weggegangen von einer standortbezogenen Bettendiskussion hin zu einer qualitätsbezogenen Leistungsdiskussion, und zwar unabhängig davon, ob diese Leistung im intramuralen oder im extramuralen Bereich erfolgt; sie muss gleiche Qualitätsstandards enthalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Zur Frage 4: „Wie ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung in den Spitälern ab dem 1.1.2005 gesichert?“
Durch diese Artikel-15a-Vereinbarung und die Erarbeitung von Qualitätsvorgaben und einer Leistungsangebotsplanung ist die medizinische Versorgung auf hohem Niveau auch ab dem 1. Jänner 2005 gesichert. Hinsichtlich der Finanzierbarkeit dieser Leistungen wurde vereinbart, zusätzliche Mittel in Höhe von rund 300 Millionen € zur Verfügung zu stellen, die den Ländern und den Sozialversicherungen zu gleichen Teilen zukommen. Darüber hinaus kamen Bund und Länder darin überein, Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung beziehungsweise zur Steuerung im selben Ausmaß zu setzen. Das wird vor allem im intramuralen Bereich zu bewerkstelligen sein, weil die Erhöhung der tagesklinischen Leistungen zu einer Reduktion von Spitalstagen, von Belagstagen und damit auch zu einer Reduktion der Anzahl von Akutbetten führen wird.
Zur Frage 5: „Durch welche konkreten Maßnahmen wollen Sie die Österreicherinnen und Österreicher dazu anhalten, eine Lebensstiländerung beziehungsweise ein Umdenken zu einem bewussteren Leben und zu einer gesunden Lebensführung vorzunehmen?“
Wir haben bereits im vergangenen Jahr eine große Gesundheitsförderungsbewegung ins Leben gerufen, in deren Rahmen in den letzten 14 Monaten sehr erfolgreich eine Reihe von Initiativen gesetzt wurden, und zwar jeweils im Lebensumfeld der Menschen, also sowohl bei Kindern und Jugendlichen, in Kindergärten und Schulen, als auch bei Erwachsenen vor allem im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung mit sehr vielen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern sowie bei Senioren durch die Seniorenorganisationen.
Wir haben uns dabei auf fünf Bereiche konzentriert: auf den Bereich der Ernährung, auf den Bereich der Bewegung, auf die seelische Gesundheit beziehungsweise die