seelische Balance – die in Zeiten steigender Hektik ganz wesentlich ist –, auf die Unfallvermeidung und die medizinische Vorsorge. All das sind wichtige Pfeiler.
Damit kann ich auch gleich die 6. Frage beantworten, was die Vorsorgeuntersuchung neu anlangt.
Mein Amtsvorgänger Herbert Haupt und Staatssekretär Reinhart Waneck haben begonnen, eine Evaluierung der seit 30 Jahren in Österreich bestehenden Vorsorgeuntersuchung vorzunehmen, um sie zeitgemäß zu gestalten. Es hat seit rund 30 Jahren jeder Österreicher, jede Österreicherin ab dem 19. Lebensjahr das Recht, einmal jährlich kostenlos eine Vorsorgeuntersuchung vorzunehmen. Diese war aber weder alters- noch geschlechtsspezifisch differenziert. Wir haben sie nun von einem ExpertInnengremium evaluieren und auf den neuesten Stand der Wissenschaft bringen lassen. In der Zwischenzeit ist diese Vorsorgeuntersuchung neu auch schon zwischen den Ärzten, Ärztinnen und dem Hauptverband ausverhandelt, so dass ab 1. Jänner 2005 jede Österreicherin/jeder Österreicher diese neue Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen kann.
Ich garantiere Ihnen, dass wir, wenn sich die Sorge der AugenärztInnen, dass Patientinnen und Patienten auf Grund der Reduktion der Brillenkostenzuschüsse seltener zum Augenarzt/zur Augenärztin gehen, bewahrheiten sollte, selbstverständlich in diese Vorsorgeuntersuchung auch eine Frage für die Hausärzte und -ärztinnen, für die AllgemeinmedizinerInnen nach dem Sehvermögen integrieren werden. Damit ist auch eine Überweisung an die Augenfachärztin/den Augenfacharzt in regelmäßigen Abständen beinhaltet, sodass sichergestellt wird, dass Augenerkrankungen rechtzeitig erkannt werden.
Wir werden darüber hinaus diese Vorsorgeuntersuchung mit einem Einladungssystem verbinden, um zu erreichen, dass die Frequenz bei diesen Vorsorgeuntersuchungen steigt. Dieses Recall-System wird auch mindestens alle zwei Jahre, bei unter 40-Jährigen alle drei Jahre in Angriff genommen. Nichtsdestotrotz steht die Vorsorgeuntersuchung selbstverständlich jedem, der das möchte, jährlich kostenlos zur Verfügung.
Zur Frage 7: „Wie werden Sie sicherstellen, dass der Nutzen moderner Informations- und Kommunikationstechnologien der gesamten Bevölkerung zugute kommen kann?“
Ich darf festhalten, dass die Gesundheitskarte entgegen anderen Meldungen voll im Zeitplan ist. Die Musterordination mit der Gesundheitskarte wird am 15. Dezember dieses Jahres, also in etwas weniger als einem Monat, eingerichtet. Der Probebetrieb wird von Jänner bis März laufen, und ab März beginnt der Rollout in ganz Österreich, sodass bis Ende 2005 alle Österreicherinnen und Österreicher eine Gesundheitskarte besitzen werden.
Wir werden in weiterer Folge mit dieser Gesundheitskarte dann auch die Kontrolle der chefarztpflichtigen Medikamente beziehungsweise die Vorabbewilligung vornehmen können. Für das Jahr 2005 wird es eine Übergangslösung geben, die möglichst unbürokratisch laufen wird. Wir werden auch relativ bald, spätestens ab dem Jahr 2006, das E-Rezept haben, sodass dann jede Patientin/jeder Patient, jede und jeder Sozialversicherte ein verschriebenes Rezept mit der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösen kann.
Wir haben vor allem in diesem Gesundheitsreformpaket auch ein Gesundheitstelematikgesetz und die Errichtung einer Steuerungsgruppe zur Entwicklung eines elektronischen Gesundheitsaktes beinhaltet. Das ist, glaube ich, eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir setzen, um eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und gleichzeitig auch Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wie ich das vorhin auch schon angesprochen habe.