Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 171

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Dankeschön sagen können, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ, der Freiheitlichen und der Grünen. – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich darf gleich zu Beginn folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvor­lage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen ange­schlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Im Artikel I lauten die Schlusssummen:

Im allgemeinen Haushalt ein Abgang von 5 450 646, im Ausgleichshaushalt ein Über­schuss von 5 450 646, daher eine in den Ausgaben und Einnahmen gleiche Zahl im Gesamthaushalt, nämlich 113 524 075.

2. Im Artikel V Abs. 1 wird der Punkt nach der Ziffer 25 durch einen Strichpunkt ersetzt, und es wird als Ziffer 26 angefügt:

Dasselbe geschieht 3. im Artikel VI Abs. 1, es wird der Punkt nach der Ziffer 32 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird als Ziffer 33 angefügt:

„33. beim Voranschlagsansatz 1/65498 bis zu einem Betrag von 0,3 Millionen € für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Aufgaben und Organisa­tion der Bundes-Wasserstraßenverwaltung – Wasserstraßengesetz, wenn die Bede­ckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden können.“

4. In der Anlage I der am Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden VA-Ansätze wie folgt zu ändern:

Im VA-Ansatz 1/51817, Pauschalvorsorge für Sachausgaben und Aufwendungen für gesetzliche Verpflichtungen, ein Plus von 12 Millionen € auf 124 719;

im VA-Ansatz 1/53027, Bedarfszuweisung an Länder, ein Plus von 100 Millionen auf 790 756;

im VA-Ansatz 1/53057, Bedarfszuweisung an Gemeinden, ein Plus von 100 Millionen auf 118 740;

daher im VA-Ansatz 8/58809, Schuldaufnahmen gemäß Artikel II Bundesfinanzgesetz, ein Plus von 212 auf 23 071 418.

5. Die durch die Änderungen bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

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Herr Präsident! Die Begründung ist noch schriftlich angeführt. Ich bitte, diesen Antrag mit in Verhandlung zu nehmen

 


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