Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 197

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Es hat zunächst so ausgesehen, als ob auch die SPÖ da mitziehen würde, letztlich waren es aber nur einige wenige SPÖ-Politiker, die mitgegangen sind. Wir, die Öster­reichische Volkspartei und die FPÖ, übernehmen die Verantwortung, und wir werden dieses Budget beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


20.28

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe noch folgenden Abänderungsantrag, der eine Druckfehlerberichtigung beziehungs­weise eine Richtigstellung von Voranschlagsansätzen beinhaltet, ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Auer und Dipl.-Ing. Prinzhorn zum Entwurf des Bundesfinanzgeset­zes 2005 in 650 der Beilagen

2. Im Artikel X Abs. 1 soll es statt Ziffer 2b 2a heißen. Und statt Voranschlagsansatz 1/65246 soll es heißen: Voranschlagsansatz 1/65256.

3. Im Artikel X Abs. 1 soll es statt Ziffer 2a richtigerweise heißen Ziffer 2b.

*****

Die Begründung ist, wie gesagt, eine Druckfehlerberichtigung beziehungsweise eine Richtigstellung von Voranschlagsansätzen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene Abänderungsantrag der Kollegen Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn ist ordnungsgemäß eingebracht und unterstützt.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Jakob Auer, DI Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Bei­lagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (670 der Beilagen) über die Regierungsvor­lage (650 der Beilagen) betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen ange­schlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer 2a wird nach dem Voranschlagsansatz "1/65256" der Vor­anschlagsansatz "1/65326" eingefügt.

2. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer 2b wird nach dem Voranschlagsansatz "1/65258 (EU-Kofinanzierung)" der Voranschlagsansatz "1/65328 (für Forschungs- und Entwick­lungsoffensive)" eingefügt.

 


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