Es hat zunächst so ausgesehen, als ob auch die SPÖ da mitziehen würde, letztlich waren es aber nur einige wenige SPÖ-Politiker, die mitgegangen sind. Wir, die Österreichische Volkspartei und die FPÖ, übernehmen die Verantwortung, und wir werden dieses Budget beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.28
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort
gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.
20.28
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe noch folgenden Abänderungsantrag, der eine Druckfehlerberichtigung beziehungsweise eine Richtigstellung von Voranschlagsansätzen beinhaltet, ein:
Abänderungsantrag
der
Abgeordneten Auer und Dipl.-Ing. Prinzhorn zum Entwurf des
Bundesfinanzgesetzes 2005 in 650 der Beilagen
2. Im
Artikel X Abs. 1 soll es statt Ziffer 2b 2a heißen. Und statt
Voranschlagsansatz 1/65246 soll es heißen: Voranschlagsansatz 1/65256.
3. Im
Artikel X Abs. 1 soll es statt Ziffer 2a richtigerweise heißen
Ziffer 2b.
*****
Die Begründung ist, wie gesagt, eine Druckfehlerberichtigung beziehungsweise eine Richtigstellung von Voranschlagsansätzen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben verlesene
Abänderungsantrag der Kollegen Auer, Dipl.-Ing. Prinzhorn ist
ordnungsgemäß eingebracht und unterstützt.
Der
Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Jakob Auer, DI
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses
(670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen)
betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung
beschließen:
Der dem Bericht des Budgetausschusses
(670 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen)
betreffend das Bundesfinanzgesetz 2005 samt Anlagen angeschlossene
Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Der
Nationalrat hat beschlossen:
1. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer
2a wird nach dem Voranschlagsansatz "1/65256" der Voranschlagsansatz
"1/65326" eingefügt.
2. Im Artikel X Abs. 1 Ziffer
2b wird nach dem Voranschlagsansatz "1/65258 (EU-Kofinanzierung)" der
Voranschlagsansatz "1/65328 (für Forschungs- und Entwicklungsoffensive)"
eingefügt.