Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 45

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Ich möchte auch einen Punkt aufgreifen, den Professor Van der Bellen richtigerweise gesagt hat: Es ist kompliziert, und das Problem, das wir haben – ich möchte ehrlich darauf replizieren –, ist, dass wir heute in rund einem Dutzend von Gesetzen pensionsrechtliche Bestimmungen haben, im ASVG, GSVG, in der Bauernversiche­rung, Beamtenversicherung, Notare, Richter, Heeresangehörige, Bundestheaterange­hörige, alle haben ein eigenes Pensionsrecht. Daher ist es auch ganz interessant, dass das Übergangsrecht so dick ist (der Redner hält ein Exemplar in die Höhe) und das neue Gesetz, das APG, das Allgemeine Pensionsgesetz, 15 Paragraphen beziehungs­weise acht Seiten hat.

Das, Herr Professor Van der Bellen, ist, glaube ich, schon ein Quantensprung. Es ist wichtig, dass wir jetzt erstmals ein seriöses, transparentes, einfaches Gesetz für alle haben, in dem Arbeitnehmer, Bauern, Selbständige, Beamte, Politiker, alle erfasst sind. Das ist ein ganz großer Wurf, und das sollte man heute, glaube ich, auch sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Professor Marin, der immer wieder sehr kritisch und sehr pointiert seine Stimme erhoben und durchaus in alle Richtungen kritisiert hat – immer wieder ist gekommen: „zu spät“, „Warum erst jetzt?“, „Ausnahmen“, und, und, und –, hat gestern in der „Zeit im Bild 2“ zum Gesamtkonzept gesagt: Das ist ein ganz großer Sprung, den es in dieser Weise in Österreich noch nie gegeben hat.

Ich sage hier auch ganz offen: Vielleicht werden wir erst später begreifen, was hier in struktureller Hinsicht für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen wurde (Abg. Gradwohl: Sie wahrscheinlich schon!), denn es ist de facto eine Neuschöpfung des Pensionsrechtes für ganz Österreich.

Ich möchte offen sagen, es sind hier viele Dinge – das ist keine Selbstberühmung – mit eingeflossen. Und in Wirklichkeit unterscheidet sich die Formel überhaupt nicht, nämlich: mit 65 Jahren, Männer und Frauen, in Pension gehen, 45 Beitragsjahre – die jetzt aber gut abgesichert sind –, dann hat man 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens!, egal, ob es das grüne Modell, das rote Modell, unser Regie­rungsmodell, ein ÖGB-Modell, ein Sozialpartnermodell ist. Das haben wir hier untergebracht. (Zwischenruf bei den Grünen.)

Die Differenzen, die es natürlich gibt und die ich nicht kleinreden will, liegen in Wirklichkeit im Übergangsrecht. (Abg. Brosz: Grundsicherung!) Wenn ich mir die Diskussionsbeiträge und die Kritik der Sozialdemokraten anschaue – und die kann man durchaus ernst nehmen –, dann muss ich sagen: Es ist so, dass sie vor allem im Übergangsrecht manches noch besser abgefedert hätten. Aber dazu sage ich auch sehr offen, und ich bitte um Verständnis: Jede Maßnahme dieser Art, noch ein „Deckel“ – wir haben ohnehin genug gemacht, um ganz ehrlich zu sein –, all dies führt letztlich dazu, dass das Problem für die ganz Jungen noch größer wird. Ich meine – auch wir sind hier Kompromisse eingegangen; ich stehe auch gar nicht an, den Beitrag der beiden Koalitionsfraktionen hier ausdrücklich zu erwähnen –, dass das wirklich eine Gratwanderung war hinsichtlich der Verantwortung gegenüber den ganz Jungen und auch der Verantwortung gegenüber jenen, die knapp vor der Pension stehen und ihre Lebensplanung nicht mehr umstellen können.

Deswegen ist es so wichtig, dass wir jetzt nicht nur dieses Pensionskonto haben, sondern auch eine zweite Säule, betriebliche Pension, Mitarbeitervorsorge, Pensions­kassen, und eine höchst attraktive steuerliche Förderung der Eigenvorsorge.

Eines sage ich hier schon auch, da immer wieder die Verluste hochgerechnet werden: Ein bisschen etwas für die Eigenvorsorge ist zumutbar (Abg. Bures: Ja, Ihnen!) – die Menschen wissen das, denn letztlich boomt ja der Lebensversicherungsmarkt auch aus diesem Grund ganz ausgezeichnet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der


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