Ich
möchte auch einen Punkt aufgreifen, den Professor Van der Bellen richtigerweise
gesagt hat: Es ist kompliziert, und das Problem, das wir haben – ich
möchte ehrlich darauf replizieren –, ist, dass wir heute in rund einem
Dutzend von Gesetzen pensionsrechtliche Bestimmungen haben, im ASVG, GSVG, in
der Bauernversicherung, Beamtenversicherung, Notare, Richter,
Heeresangehörige, Bundestheaterangehörige, alle haben ein eigenes
Pensionsrecht. Daher ist es auch ganz interessant, dass das Übergangsrecht so
dick ist (der Redner hält ein Exemplar in
die Höhe) und das neue Gesetz, das APG, das Allgemeine Pensionsgesetz,
15 Paragraphen beziehungsweise acht Seiten hat.
Das, Herr
Professor Van der Bellen, ist, glaube ich, schon ein Quantensprung. Es ist
wichtig, dass wir jetzt erstmals ein seriöses, transparentes, einfaches Gesetz
für alle haben, in dem Arbeitnehmer, Bauern, Selbständige, Beamte, Politiker,
alle erfasst sind. Das ist ein ganz großer Wurf, und das sollte man heute,
glaube ich, auch sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Professor
Marin, der immer wieder sehr kritisch und sehr pointiert seine Stimme erhoben
und durchaus in alle Richtungen kritisiert hat – immer wieder ist
gekommen: „zu spät“, „Warum erst jetzt?“, „Ausnahmen“, und, und, und –,
hat gestern in der „Zeit im Bild 2“ zum Gesamtkonzept gesagt: Das ist ein
ganz großer Sprung, den es in dieser Weise in Österreich noch nie gegeben hat.
Ich sage
hier auch ganz offen: Vielleicht werden wir erst später begreifen, was hier in
struktureller Hinsicht für die nächsten Jahre und Jahrzehnte geschaffen wurde (Abg. Gradwohl: Sie wahrscheinlich
schon!), denn es ist de facto eine Neuschöpfung des Pensionsrechtes für
ganz Österreich.
Ich
möchte offen sagen, es sind hier viele Dinge – das ist keine
Selbstberühmung – mit eingeflossen. Und in Wirklichkeit unterscheidet sich
die Formel überhaupt nicht, nämlich: mit 65 Jahren, Männer und Frauen, in
Pension gehen, 45 Beitragsjahre – die jetzt aber gut abgesichert
sind –, dann hat man 80 Prozent des durchschnittlichen Lebenseinkommens!,
egal, ob es das grüne Modell, das rote Modell, unser Regierungsmodell, ein
ÖGB-Modell, ein Sozialpartnermodell ist. Das haben wir hier untergebracht. (Zwischenruf bei den Grünen.)
Die
Differenzen, die es natürlich gibt und die ich nicht kleinreden will, liegen in
Wirklichkeit im Übergangsrecht. (Abg. Brosz:
Grundsicherung!) Wenn ich mir die Diskussionsbeiträge und die Kritik der
Sozialdemokraten anschaue – und die kann man durchaus ernst nehmen –,
dann muss ich sagen: Es ist so, dass sie vor allem im Übergangsrecht manches
noch besser abgefedert hätten. Aber dazu sage ich auch sehr offen, und ich
bitte um Verständnis: Jede Maßnahme dieser Art, noch ein „Deckel“ – wir haben
ohnehin genug gemacht, um ganz ehrlich zu sein –, all dies führt letztlich
dazu, dass das Problem für die ganz Jungen noch größer wird. Ich meine –
auch wir sind hier Kompromisse eingegangen; ich stehe auch gar nicht an, den
Beitrag der beiden Koalitionsfraktionen hier ausdrücklich zu erwähnen –,
dass das wirklich eine Gratwanderung war hinsichtlich der Verantwortung
gegenüber den ganz Jungen und auch der Verantwortung gegenüber jenen, die knapp
vor der Pension stehen und ihre Lebensplanung nicht mehr umstellen können.
Deswegen
ist es so wichtig, dass wir jetzt nicht nur dieses Pensionskonto haben, sondern
auch eine zweite Säule, betriebliche Pension, Mitarbeitervorsorge, Pensionskassen,
und eine höchst attraktive steuerliche Förderung der Eigenvorsorge.
Eines sage ich hier schon auch, da immer wieder die Verluste hochgerechnet werden: Ein bisschen etwas für die Eigenvorsorge ist zumutbar (Abg. Bures: Ja, Ihnen!) – die Menschen wissen das, denn letztlich boomt ja der Lebensversicherungsmarkt auch aus diesem Grund ganz ausgezeichnet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der