Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 77

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11.43

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Zwischenrufe und ich danke auch für die Tafeln, die gezeigt worden sind, weil sie der Öffentlichkeit nunmehr klar beweisen, wer bei der Wahrheit ist und wer nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie demonstrativer Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren auf der linken Hälfte des Plenums! Sie werden keinen Zettel aus dem Sozialministerium vorzeigen können, auf dem Verluste von 21, 22 oder 23 Prozent zu finden sind, so wie Sie es darstellen. (Abg. Krainer hält eine beschriftete Tafel in die Höhe.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Daher danke für den Zettel 22. Auch das wird in meinen Berechnungen, die wir nach Aufforderung durch Abgeordnete angestellt ha­ben, nicht zu finden sein. Ich hätte gerne lebenslang die 3 oder 4 Prozent Unter­schied zwischen dem, was bei den Berechnungen herausgekommen ist, und dem, was Sie auf den Tafeln aufzeigen. Dann könnte ich sehr vielen sozial schwachen Menschen über einen Ausfallfonds oder Härtefonds noch deutlicher helfen, als ich heute helfen kann. Ich bitte Sie, bleiben Sie bei der Wahrheit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich bitte Sie auch, sagen Sie es so, wie es war, und machen Sie nicht aus 19,6 oder 19,8 Prozent 23 und aus 16 Prozent 21 und ähnliche Dinge mehr! (Abg. Dobnigg hebt eine weitere beschriftete Tafel in die Höhe.) Bleiben Sie bei der Wahrheit! 19 Prozent sind hoch genug. Daher bin ich auch dankbar, dass die Arbeitnehmerinnen- und Arbeit­nehmervertreter der beiden Regierungsparteien in den letzten Tagen auch die Vorhal­tungen der Experten in der Diskussion des Ausschusses ernst genommen und hier einen Abänderungsantrag vorgesehen haben, und zwar derart, dass gegenüber der heutigen Rechtslage im freiwilligen Korridor die Abschläge um zumindest 4,2 Prozent und somit unter 10 Prozent gesenkt werden. Es ist daher niemand von Seiten der Regierungsparteien umgefallen, sondern das Gegenteil ist der Fall, wir haben das, was von den Experten gesagt worden ist, ernst genommen. Ein neuerlicher dritter oder vierter oder fünfter Gesamtdeckel gehört nicht in ein langfristiges System. Zu einem langfristigen System gehört eine ordentliche verfassungskonforme Regelung, und das ist der Abänderungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Verzetnitsch, ich stimme durchaus mit Ihnen überein, dass der § 22 des AMS-Gesetzes langfristig geändert gehört. Aber ich darf schon darauf hinweisen, dass er 1993 unter Zustimmung der sozialdemokratischen Fraktion eingeführt worden ist. Derzeit beziehen nach Auskunft des AMS knapp mehr als 500 Personen eine Not­standshilfe. Daher ist das nicht ein Problem aller österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten, sondern einer kleinen Zahl von Pensionistinnen und Pensionisten, die in der freiwilligen Form des Korridors zu berücksichtigen sind.

Sagen Sie nicht, dass es nicht stimmt! Rufen Sie den Kollegen Buchinger an! Lassen Sie sich die letzten Zahlen geben, dann werden Sie draufkommen, dass die Zahlen, die ich genannt habe, richtig sind: Knapp über 500 Personen zwischen dem 62. und dem 65. Lebensjahr beziehen derzeit Notstandshilfe beim AMS. Daher: Machen wir nicht aus 500 Personen alle Pensionisten, aber nehmen wir auch ernst, dass diese 500 Personen bei einer Reform nicht unter die Räder kommen sollen. Ich bin dankbar, dass der Abänderungsantrag das auch in entsprechender Form zugunsten dieser Klientel berücksichtigt und dass die Verhandlungen in diesem Bereich zügig voran­gegangen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen Sie nicht, dass der Pensionist des Jah­res 1965 80 Prozent seines höchsten Bezugs gehabt hat. Wenn ich Ihre Pensions-


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