Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 78

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reformen im Hinblick auf die längst nicht mehr gültige Rechtslage nachrechnen würde, dann würde man sehen, Verluste von 5, 10 oder 12 Prozent wären ein Lercherl dagegen. Es wären vielmehr Verluste von 40 oder 50 Prozent im Laufe des Systems notwendig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie waren in der Regierung und haben den Zwang auch gespürt und gesehen, dass immer enger werdende Ressourcen, der Standort und die Standortsicherung in Österreich und der berechtigte Wunsch, den Pensionisten einen Anteil an der Wirtschaftsentwicklung zu geben, eine Conditio sine qua non sind, dass man nicht das Füllhorn in dieser Republik ausschütten kann, sondern auf alle Bevölkerungsschichten Rücksicht zu nehmen hat.

Wenn heute, Herr Kollege Gusenbauer, die Diskussion darüber kommt, dass die Beamten gut und die ASVGler schlecht abgeschnitten haben, dann frage ich mich, was dann die Plakate der wahlwerbenden Gruppe aus der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter in meinem Hause sollen, dass endlich die einseitige Belastung der Beamten beendet werden muss. Entweder hat die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter auf ihren Plakaten Recht oder Sie haben Recht. Beide werden so nicht Recht haben können. Vielleicht kann man sich da auch einmal einigen.

Aber mir gibt es Gewissheit, dass offensichtlich die Reform, die diese Bundesregierung gemacht hat, alle Bevölkerungsschichten gleich trifft und dass das, was Professor Marin auch in seinen Publikationen gesagt hat, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, die in der Anfangsphase ihres Arbeitslebens die höchsten Einkünfte gehabt haben, im neuen harmonisierten Pensionssystem nicht mehr benachteiligt werden gegenüber jenen, die am Ende ihrer Karriere die höchsten Einkommen gehabt haben.

Wenn man das auf Berufsgruppen einfach reduzieren will: Der Bauarbeiter wird nicht mehr der Benachteiligte zum Unterschied von den Beamten oder von den besser verdienenden Angestellten sein. Dass im alten System, das Sie zu verantworten haben, in diesem Bereich bei gleichen Einzahlungen bis zu 200 Prozent Unterschied waren, ist auch Publikationen von manchen Experten zu entnehmen. Das war auch der Grund, warum man eine höhere Durchrechnung haben wollte. Das war auch der Grund, warum man gleiche Überlegungen innerhalb des Systems angestellt hat.

Ich stehe nicht an, auch diese Umverteilung innerhalb des Systems mit zu verant­worten. Ich habe sie gewollt. Wir haben sie umgesetzt, und wir haben es alle als sozial ausgewogen betrachtet, dass für gleiche Beitragsleistungen auch annähernd gleiche Pensionsleistungen erfolgen. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf sind wir die­sem Vorhaben einen bedeutenden Schritt nahe gekommen.

Wenn die Diskussion um Jahrhundertreformen gegangen ist, dann muss ich sagen, diese Bundesregierung hat in das Reformpaket auch eine dreijährige Überprüfung und einen zehnjährigen Nachadaptierungszeitraum hineingeschrieben. Wir sind nicht so tollkühn, zu glauben, dass wir alle Prognosen, die heute auf dem Tisch liegen, ad infinitum und für alle Zeiten im Pensionssystem mit berücksichtigt haben, sondern wir sind uns bewusst und demutsvoll genug, dies zuzugeben, dass Nachadaptierungen und Nachjustierungen des Pensionssystems immer dazugehören.

Sehr geehrte Damen und Herren! Machen Sie auch von Seiten der Arbeiterkammer und anderer Organisationen Ihre eigenen Leistungen nicht schlecht! Wenn gerade die Metaller 2,5 Prozent Lohnerhöhung erreicht haben, also mehr als die aktuelle Inflationsrate, und wenn auch die Beamten mehr erreicht haben, dann machen Sie doch nicht Taferl, auf denen diese Lohnerhöhungen nicht mit berücksichtigt sind. So schlecht ist die Arbeitnehmervertretung in keinem einzigen Punkt in dieser Republik, dass man auf ihre Leistungen, auf den Zuwachs der Aktivlöhne auf zehn, zwölf oder


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