Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 76

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Bei dieser Berechnung ist der Pensionskontoanteil und somit die höhere Bewertung von Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt. (Rufe bei der ÖVP: Ah! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das können Sie errechnen!) Die Pensionsanpassung steht in keinem Zusammenhang mit der Berechnung der Pensionshöhe. Das ist die Tatsache! (Abg. Bures: Wie schaut Ihre Rechnung aus?)

In Ihrem Beispiel erhält diese Frau 1 460 €, während sie tatsächlich 1 557 € bekommt. Das ist gegengerechnet worden. Sämtliche Beispiele, die Sie annonciert haben, sind falsch gerechnet worden. Das, was Sie verbreiten, ist Desinformation und entspricht nicht den Tatsachen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch und Bures.)

Eine weitere Kritik, die Sie angebracht haben, war, dass eine ungerechte Anrechnung der Kindererziehungszeiten erfolge, das haben Sie bemängelt. In Ihrer Zeit, während Ihrer Verantwortung hat es nie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten gegeben! Jetzt werden sieben Versicherungsjahre ausreichen, um eine Mindestversicherung zu gewährleisten. Wenn eine Frau zwei Kinder hat, dann kommt sie auf diese 15 Jahre, und zwar auf Basis von 1 350 €, was additiv gerechnet wird. Wenn eine Frau Kinder zu Hause erzieht, bekommt sie eine Bewertung von 1 350 € plus jenes Einkommen, das sie in Teilzeit oder Vollzeit erarbeitet. Das hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Außer­dem werden für Mehrlinge fünf Jahre angerechnet.

Was ich überhaupt nicht verstehe, ist, dass die SPÖ kritisiert, dass die Frauen nicht in die „Hackler-Regelung“ fallen können. Dies ist geschlechtsneutral, genauso wie die Schwerarbeiterregelung geschlechtsneutral ist. Diese gilt sowohl für Frauen als auch für Männer. Es ist natürlich ein Nachweis für erschwerte Tätigkeit zu bringen: Wech­selschichten, Nachtschichten, körperliche, physische Belastung und so weiter.

Geschätzte Damen und Herren! Die „Hackler-Regelung“ gilt auch für Frauen und ist bis 2015 erweitert worden, damit vermieden wird, dass eine Frau, wenn sie um einen Tag später geboren ist, vier Jahre länger arbeiten muss. Das haben wir ebenfalls noch hineinverhandelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In den letzten Tagen haben wir vor allem eine Verbesserung für Frauen und eine Verbesserung für Langzeitversicherte umgesetzt. Es wird auch niemand gezwungen, den Pensionskorridor in Anspruch zu nehmen. Wenn jemand arbeitslos wird, kann er noch ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen. (Abg. Scheibner: 6 Prozent mehr Pen­sion!) Selbstverständlich! Er hat dann einen höheren Steigerungsbetrag, was sich auf die Pension erhöhend auswirkt. Das verringert natürlich auch den Abschlag. (Abg. Scheibner: 6 Prozent!)

Dadurch ist es gelungen, wenn es zu einem kumulierten Verlust kommen sollte, der etwas höher ist, als die Berechnungen zum Teil ergeben haben, diesen dann unter 15 Prozent zu drücken. Das ist uns mit dieser Maßnahme gelungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Das stimmt gar nicht!)

Geschätzte Damen und Herren! Im Großen und Ganzen muss ich eines sagen: Diese Pensionsharmonisierung sichert heutige und zukünftige Pensionen und ist fair und gerecht – etwas, was Ihnen nie gelungen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.43

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­minister Mag. Haupt. Herr Bundesminister, auch Sie haben 8 Minuten Redezeit. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ – in Richtung Bundesminister Mag. Haupt –: Auch ein Umfaller!)

 


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