Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 81

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

11.58

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Kollegin Silhavy, dieser Abänderungsantrag beinhaltet zum Beispiel auch die Verbesserung für Mütter und Väter, die Kinder haben und sich zur Kindererziehung bekennen. Lesen Sie – und dann reden Sie, bitte! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Eder.)

Diese Bundesregierung mit Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel setzt auf Familie. Und wir sichern sie sozial und pensionsrechtlich ab (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Eder), denn die Familien tragen unsere zentralen gesellschaftlichen Werte, wie Verantwortung, Anerkennung und Solidarität. (Beifall bei der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Als Familiensprecherin dieser Österreichischen Volkspartei bin ich daher stolz auf die pensionsrechtlichen Verbesserungen für Eltern, für Mütter. (Abg. Marizzi hält eine beschriftete Tafel in die Höhe.)

Wir haben uns gegenüber der SPÖ durchgesetzt, denn unter einer sozialdemokratisch geführten Regierung vor 2000 und bei sozialdemokratischer Dominanz in der Gewerk­schaft gab es keine gerechte Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Regie­rung hat gehandelt und die Situation für Mütter verbessert. Mit der Pensionshar­monisierung – es wurde schon ausgeführt, aber es ist gut so, wenn man das wieder­holt, weil die Opposition noch immer nicht weiß, was in dem Antrag drinnen steht – gelten bis zu vier Jahre pro Kind als pensionsbegründende Beitragszeiten. (Unruhe im Saal sowie zahlreiche Zwischenrufe.) – Frau Präsidentin! Wenn hier eine SPÖ-Abge­ordnete stehen würde, hätten Sie schon längst mit der Glocke geläutet. Bitte, läuten Sie! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf bei der SPÖ.)

Diese Zeiten der Kindererziehung werden mit einer Beitragsgrundlage von 1 350 € im Monat bewertet. Diese Beitragsgrundlage ist doppelt so hoch wie bisher und wird auch zu einem Einkommen – beispielsweise zu Teilzeitarbeit – dazugerechnet. Viele Men­schen in Österreich arbeiten ja freiwillig Teilzeit, weil ihnen auch die Familie wichtig ist. (Abg. Pfeffer – eine Tafel, auf der ein Fallbeispiel für künftige Pensionsverluste dargestellt ist, in die Höhe haltend – : Schauen Sie einmal!)

Ich möchte auch noch erwähnen, dass das für Frauen unter 50 Jahren, die bereits Kinder haben, auch rückwirkend gilt. – Das bedeutet, dass das Pensionskonto für jeden Monat um 307 € zusätzlich aufgewertet wird und dass bereits nach sieben Jahren Erwerbstätigkeit beziehungsweise insgesamt 15 Versicherungsjahren eine eigenständige Pension erworben werden kann. Das bringt vor allem Verbesserungen für Mütter mit mehreren Kindern. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Das bedeutet weiters, dass Frauen mit Zwillingen oder Drillingen künftig fünf Jahre anstatt vier Jahren angerechnet werden. (Abg. Gradwohl: Das ist aber sehr großzügig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen auch, wie wichtig es ist, dass behinderte Kinder und ältere, pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten Umgebung betreut werden können. Wir haben deshalb die Ersatzleistungen für die Pflege eines behin­derten Kindes von derzeit 30 Jahren auf 40 Lebensjahre ausgeweitet. (Abg. Eder – in Richtung von Bundesminister Mag. Grasser, der sich von den anwesenden Regie­rungsmitgliedern verabschiedet und den Saal verlässt –: Das ist eine Hetz, wenn man die Leute ...! – Abg. Gaál: Das ist lustig!) Das ist eine Errungenschaft, weil es noch Menschen gibt – Mütter wie Väter –, die bereit sind, Kinder zu Hause zu pflegen und durch das Leben zu begleiten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Ich wiederhole: Bisher waren 15 Jahre Erwerbstätigkeit beziehungsweise 25 volle Jahre an Versicherungszeiten für einen Pensionserwerb Voraussetzung. Bei unserem


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite