Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 102

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erwarten wir uns Antworten, aber wir bekommen sie nicht von Ihnen. Und das, meine Damen und Herren, ist unfair, ungerecht und unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Ein anderer Fall: Wirklich schwer arbeitende Menschen, und das haben uns Kollege Walch und alle anderen im Sozialausschuss bestätigt, gehen nach 30 bis 35 Jahren Schwerarbeit aus gesundheitlichen Gründen in die Invaliditätspension. (Abg. Scheib­ner: Das können sie nach wie vor!) Aber was heißt denn das, Kollege Scheibner? Beginnen Sie einmal zu rechnen! Es fängt jemand mit 18 Jahren mit einer Schwer­arbeit an, betreibt 40 Jahre Schwerarbeit und ist dann 58 Jahre und geht in die Pen­sion. Wissen Sie, was der nach dieser Pensionsharmonisierung bekommt? Die vollen Abschläge mit 4,2 Prozent pro Jahr, das er früher gegangen ist, und keine Rück­sichtnahme auf die Schwerarbeiterzuschlagmonate, die er bekommen hat. Diese Menschen zahlen darauf! Meine Damen und Herren, das ist unfair, das ist ungerecht und das ist unsozial! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Und nicht richtig! – Abg. Scheibner: Falsch!)

Meine Damen und Herren! Ich habe bereits eingangs den Gesetzestext zitiert. Frauen erreichen mit 60 Jahren das Regelpensionsalter, aber im Gesetzestext steht, das 60. Lebensjahr muss vollendet sein, damit man die Schwerarbeiterpension in Anspruch nehmen kann. Kollege Neudeck! Da soll mir doch bitte jemand einmal sagen, wie eine Frau die Schwerarbeiterregelung nach diesem Gesetz in Anspruch nehmen kann, wenn das Regelpensionsalter bei Frauen 60 ist und der Gesetzestext klar und deutlich sagt, dass das 60. Lebensjahr vollendet sein muss. Und zum Abschluss kann ich nur noch eines sagen: Das ist unfair, das ist ungerecht und das ist unsozial! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich würde Sie bitten, zurück an den Start zu gehen. Machen Sie ein faires, machen Sie ein gerechtes und machen Sie ein soziales Harmonisie­rungsgesetz, dann werden wir auch mitgehen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Dann könnt ihr schon jetzt mitgehen!)

13.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeord­neter Donabauer zu Wort. – Bitte.

 


13.08

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau und Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Mit Einzelbeispielen kann man mit Sicherheit keine Pensionsreform machen. (Abg. Gradwohl: Mit diesen schon!) Mit Einzelbeispielen kann man grundsätzlich keine Neuausrichtung machen, weil man da die Zielgenauigkeit nicht haben kann. Wenn wir in einem Land leben und heute im österreichischen Parlament über die Pensionsharmonisierung und dergleichen disku­tieren, sollten wir einige Dinge schon sehr deutlich auf den Tisch legen: Ein Land, in dem 15 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Pensionen und Alterssicherung bezahlt werden, ist doch ein Land, das sich nicht als armselig hinzustellen braucht. Das ist ein Land, das ein hoch entwickeltes, ein gutes Sozialsystem hat. Darüber sollten wir uns meiner Meinung nach freuen.

Warum aber ist dieses heute vorliegende Allgemeine Pensionsgesetz wichtig und notwendig? – Wir haben, und das hat der Herr Bundeskanzler heute schon sehr deut­lich in seiner Darstellung gesagt, bis zur Stunde an die 100 Novellen allein im berufsständischen Sozialrecht. An die 100 Novellen! Die Übersicht ist einfach nicht mehr gegeben. Und wir machen heute etwas fertig, das eigentlich alle schon seit Jahren diskutieren. Ich verweise auf den meiner Meinung nach sehr weit blickenden, engagierten Sozialminister Dallinger, der 1989 sagte: Eine Harmonisierung aller Pen­sionssysteme ist zwingend und dringend notwendig! – Sie wurde nicht vollzogen,


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