die Unselbständigen zahlen
10,4 Prozent. (Abg. Verzetnitsch: Sind das Lohnnebenkosten oder
nicht? – Abg. Riepl: Alles Arbeitskosten! – Zwischenruf der
Abg. Silhavy.)
Es gibt „keine faire Bewertung der
Ersatzzeiten“, behaupten Sie. – Auch das stimmt eindeutig nicht! Durch die
Erhöhung der Beitragsgrundlagen gerade bei Frauen mit drei Kindern ist die
Ersatzzeiten-Bewertung ganz klar höher. (Abg. Verzetnitsch: Warum
machen Sie es bei Zeitsoldaten besser?)
Gleiches gilt für die Bewertung der
Ersatzzeiten für Zeiten des Krankenstandes und der Arbeitslosigkeit. – Sie
bemängeln das, aber Sie wissen ganz genau, wir haben eine Aufwertung als echte
pensionsbegründende Zeiten festgeschrieben und nicht nur als reine
Ersatzzeiten. (Abg. Silhavy: Aber das sind trotzdem nur
70 Prozent der Bemessungsgrundlage!)
Bei Frauen mit zwei Kindern erreichen Sie
bereits mit sieben Jahren den Anspruch, und sonst erreichen Sie die
Anwartschaft mit 15 Jahren. (Abg. Silhavy: Haben Sie jemals die
Arbeitsunterlage gelesen?)
Sie bemängeln die
„Aufdoppelung der Verluste im Pensionskorridor“. – (Abg. Silhavy: Der
Herr Bundesminister hat es bestätigt!) Sie wollen es nicht hören!
Sie bemängeln die „Aufdoppelung der Verluste im Pensionskorridor“. – Sie wissen, das stimmt nicht! Entweder haben Sie die Anträge nicht gelesen, waren Sie schlecht informiert, haben Sie das zu hoch ... (Abg. Silhavy: Der Herr Bundesminister hat es ja bestätigt, das Sozialministerium!) Es ist ganz klar die Unwahrheit! (Abg. Silhavy: Das ist ja unglaublich! – Herr Minister, sagen Sie die Unwahrheit?) Es wird niemand in die Korridor-Pension gezwungen, wie Sie das feststellen – es wird niemand in die Korridor-Pension gezwungen! Und man erwirbt, auch wenn man arbeitslos wird, neue Beitrags- und Anwartschaftszeiten. – Das wissen Sie genau, oder vielleicht haben Sie es zu diesem Zeitpunkt noch nicht gewusst.
Sie sprechen von
der „untauglichen Schwerarbeitsregelung“. Sie sagen: kein Korridor und keine
Schwerarbeitsregelung für Frauen! – Das stimmt einfach nicht! Wir haben
das hier beschlossen, aber Sie haben es nicht mitbeschlossen: Am
13. Juni 2003 wurde die Schwerarbeitsregelung beschlossen. (Abg. Verzetnitsch:
Für Frauen nicht!) Die Verordnung ist ausständig, und sie kommt – Sie
arbeiten ja hoffentlich auch ganz klar mit an den Kriterien der
Schwerarbeitsregelung und an einer Definition. (Abg. Silhavy: Sie
sollten sich wirklich schämen! Das ist eine Verhöhnung der arbeitenden Menschen!)
Sie wissen ganz genau, dass es die Schwerarbeitsregelung gibt, und Sie wissen auch, dass die Frauen bis 2027 früher in Pension gehen können! Und selbstverständlich wird es dann den Korridor für Frauen geben! – Warum soll es vorher einen Korridor geben, wenn sie vorher ohnehin schon früher in Pension gehen können?
Also, alles, was Sie hier in diesem Antrag anführen, ist einfach die glatte Unwahrheit und Angstmache!
Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie vieles noch nicht wussten, weil es noch Abänderungsanträge gibt. Das ist die einzige Entschuldigung, die ich dafür habe. Alles andere ist glatte Unwahrheit und Verunsicherung. (Abg. Silhavy: Sie wissen ja nicht einmal, was im Abänderungsantrag steht! Das ist das Problem!) Das wissen wir sehr wohl!
Liebe Kollegin! Sie werden mit dieser Politik, auch wenn Sie es noch so sehr versuchen, bei den Menschen nicht durchdringen, denn wir werden den Menschen die Wahrheit erklären. Wir werden die Menschen informieren, und die Österreicher sind klug genug und mündig genug, das genau zu hinterfragen. (Neuerliche Zwischenrufe