Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 87. Sitzung / Seite 118

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wollte – vielleicht bis 27 Jahre, ich weiß es nicht –, jetzt zu sagen: Na ja, blöd gelaufen! – Denn das ist es eigentlich: Rückwirkend ändern kann man das nicht mehr. Die Durchrechnung, die vorherrscht, ist auch nicht mehr rückgängig zu machen.

Da gibt es also wirklich einen Bruch, der da vorgenommen wird. Das ist ein Problem, das in Ihren Reformen meiner Meinung nach immer wieder mitschwingt.

Eine Stichtagsregelung, wie sie auch vorgeschlagen wurde, hätte auch bedeutet: Die­jenigen, die kurz vor der Pension sind, haben sehr geringe Abschläge, haben einen sehr geringen Anteil, der das neue System betrifft. Je weiter man vom Pensions­antrittsalter weg ist, desto größer wird der Anteil, der im neuen System ist, und desto geringer wird jener, der im alten System getragen worden wäre. Es hätte einfach einen fließenden Übergang gegeben – den es jetzt nicht gibt, und das ist etwas, das wir wirklich für problematisch und für nicht sinnvoll halten.

Der letzte Punkt, auf den ich noch eingehen möchte: Gestern hat es ja noch geheißen, man kann nicht gezwungen werden, von der Arbeitslosigkeit in die Pension überzu­treten; jetzt gilt das nur beschränkt, offenbar befristet auf ein Jahr – Pensionskorridor. Die 62-Jährigen können also nicht sofort gezwungen werden, in Pension zu gehen; ein Jahr lang können sie dann in Arbeitslosigkeit gehen. Aber mit 63 müssen sie, wenn sie keinen Job mehr finden, in Pension gehen.

Jetzt schaue ich mir schon an, wie hoch der Anteil der 62-jährigen Arbeitslosen sein wird, die von 62 bis 63 die Möglichkeit haben werden, einen neuen Job zu finden! Der wird wohl relativ gering sein. – Summieren wir aber einmal, was das bedeutet: Man geht von 62 bis 63 in Arbeitslosigkeit, verliert ein Jahr an Einkünften, an den Bezügen, die man hat; man zahlt in diesem Jahr weniger an Pensionsversicherungsbeiträgen ein, das macht sich negativ bemerkbar, weil die Pension geringer wird; und dann hat man einen Abschlag von je 4,2 Prozent für die beiden Jahre, die man gezwungen wird, früher in Pension zu gehen, also von 8,4 Prozent, der dann noch einmal dazukommt. – Allein dieses Faktum führt wahrscheinlich in etwa schon zu 10 Prozent Pensions­verlust, die sich aus dieser Maßnahme ergeben – nämlich zusätzlich zu all den Maß­nahmen, die schon mit den letzten Pensionsreformen getroffen worden sind.

Wenn dann noch jemand hergeht und sagt, das sei fair und gerecht, so ist das eine relativ mutige Ansage, die mit der Realität aber auf jeden Fall sehr wenig zu tun hat. (Beifall bei den Grünen.)

14.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


14.07

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuhörer­rängen! Wenn ich mir die Taferl der SPÖ so anschaue (Abg. Mandak: Das vom Herrn Molterer? Nicht das vom Herrn Molterer?) und vor allem Ihre Ausführungen – weil ich ja vom Kollegen Verzetnitsch direkt angesprochen worden bin – ein bisschen Revue passieren lasse, vor allem zum Thema der Zeitsoldaten, erkenne ich die absolute Not­wendigkeit, zu diesen, aber auch zu anderen Themen Ihren Blick ein bisschen für das Wesentliche zu schärfen.

Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen (Abg. Verzetnitsch: Wo denn?), aber das ist ja ohnedies hinlänglich bekannt, das ist ja auch Ihre Art, Dinge etwas verschwommen zu sehen. (Abg. Csörgits: Was ist verschwommen?)

Gehen wir einmal die Geschichte des Zeitsoldaten durch: 1985 wurde der Zeitsoldat in Österreich zur Kadergewinnung beim österreichischen Bundesheer eingeführt. Dies


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